Die Zahlung der Gebühren für den Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich für jede:n Bürger:in verpflichtend und wurde zuletzt im Jahr 2021 angehoben. In diesem Beitrag fassen wir daher alle wichtigen Informationen rund um den Rundfunkbeitrag zusammen und gehen auf die Gründe der Einführung ein. Zudem zeigen wir auf, wer sich von der Zahlung befreien lassen kann und unter welchen Umständen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags in Anspruch genommen werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich um ein Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten innerhalb Deutschlands. Laut Rundfunkstaatsvertrag sind diese im öffentlichen Auftrag tätig. Mithilfe des Rundfunkbeitrags wird somit das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert. Darunter fallen unter anderem die Angebote von ARD und ZDF.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll dafür sorgen, dass eine möglichst große Anzahl an Menschen Tag für Tag mit hochwertigen Informationen, Beratung, Bildung sowie Unterhaltung versorgt wird. Hierbei steht der Bildungsauftrag im Vordergrund. Damit jede:r Bürger:in in Deutschland dazu in der Lage ist, sich mit objektiven und unabhängigen Informationen zu versorgen, ist das Programm kostenlos. Die Allgemeinheit finanziert das Programm der Rundfunkanstalten über den Rundfunkbeitrag.
Es handelt sich um ein Solidarmodell, bei dem sowohl Bürger:innen als auch Institutionen, Einrichtungen des Gemeinwohls und Unternehmen zahlen müssen.
Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag das Modell, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zu finanzieren. Das Ziel besteht darin, die Menschen mit objektiven und unabhängigen Informationen zu versorgen. Verwaltet werden die Beiträge mittlerweile vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. In der Vergangenheit wurde diese Stelle als Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (abgekürzt GEZ) bezeichnet.
Daher sprach man früher von der sogenannten GEZ-Gebühr. Auch heute wird dieser Begriff noch häufig verwendet. Die Ursprünge des Rundfunkbeitrags reichen ins Jahr 1923 zurück, als am 29. Oktober die erste Sendegesellschaft ihren Sendebetrieb aufnahm. Für das Abhören der Beiträge, ohne dafür zu zahlen, was auch als „Schwarzhören“ bezeichnet wurde, gab es gemäß Telegraphengesetz Geldstrafen, wobei die Höchststrafe bei 6 Monaten Gefängnis lag. Bis ins Jahr 2012 war die Zahlung der Rundfunkgebühr für all diejenigen verpflichtend, die über ein Rundfunkempfangsgerät verfügten, das die entsprechenden Programme empfangen konnte.
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die Zugriff über das Internet ermöglichen, wie beispielsweise PCs, waren bis zum 31. Dezember 2006 von dieser Gebühr befreit.
Seit 2007 gilt, dass eine Zahlungspflicht auch dann besteht, wenn die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht genutzt oder nicht empfangen werden. Dabei dienen vor allem 3 Gesetze als rechtliche Basis für den Rundfunkbeitrag. Hierzu zählt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der besagt, dass ZDF, Deutschlandradio und die 9 Landesrundfunkanstalten der ARD diese Gebühr erheben dürfen. Diese Beträge werden über den Beitragsservice eingezogen.
Wie der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermittelt wird und wie hoch dieser ausfällt, ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgehalten. Über den Medienstaatsvertrag ist unter anderem gesetzlich geregelt, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllen muss. Auch das duale Rundfunksystem, das sowohl aus privaten als auch öffentlich-rechtlichen Sendern besteht, ist hier geregelt.
In den folgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Dabei beantworten wir die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Rundfunkbeitrags.
Grundsätzlich gilt, dass der Rundfunkbeitrag pro Haushalt erhoben wird. Sobald du also eine Wohnung oder ein Haus bewohnst, bist du verpflichtet, den Beitrag zu leisten. Allerdings ist es für die Erhebung des Rundfunkbeitrags unerheblich, wie viele Personen in diesem Haushalt leben. Das bedeutet, dass die Mitglieder einer WG den Rundfunkbeitrag auch untereinander aufteilen können, sodass sich die Kosten entsprechend reduzieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe erhältst. Student:innen, die keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben, müssen dagegen den Beitrag zahlen. Rentner:innen sind zwar grundsätzlich nicht von der Pflicht der Zahlung des Rundfunkbeitrags ausgenommen, können aber eine Befreiung beantragen, wenn sie zusätzlich zu ihrer Rente eine Sozialleistung beziehen. Empfänger:innen von bestimmten Sozialleistungen können sich ebenfalls von der Pflicht befreien lassen, wenn sie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.
Die Befreiung gilt allerdings nicht für Empfänger:innen von Wohngeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I. Befreit vom Beitragsservice sind außerdem Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen, wenn diese vollstationär betreut werden. Hierunter fallen neben Alten- und Pflegeheimen auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Auch Inhaber:innen von Nebenwohnungen können sich von der Beitragspflicht freistellen lassen. Für eine leer stehende Wohnung muss kein Rundfunkbeitrag geleistet werden. Dafür muss die Wohnung aber unbewohnt sein, es darf kein Mietvertrag dafür vorliegen und keine Person darf beim Einwohnermeldeamt für die Wohnung gemeldet sein.
Auch Absolvent:innen eines Freiwilligen Sozialen Jahres sind nicht von der Pflicht der Zahlung des Rundfunkbeitrags ausgenommen. Gleiches gilt für Erasmus-Studierende und andere Stipendiat:innen.
Menschen mit Behinderung können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen und müssen dann nur noch ein Drittel des Beitrags zahlen. Das entspricht einem monatlichen Betrag in Höhe von 6,12 Euro. Die Ermäßigung greift allerdings nicht bei jeder Art von Behinderung.
Um Anspruch darauf zu haben, muss der Grad der Behinderung mindestens 80 betragen. Zudem gilt die Befreiung nur für diejenigen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Blinde und dauerhaft stark sehbehinderte Menschen, deren Grad der Behinderung ausschließlich durch die Sehbehinderung mindestens 60 beträgt, können ebenfalls die Ermäßigung beantragen. Menschen mit Hörschaden, der so stark ausgeprägt ist, dass selbst beim Einsatz von Hörhilfen keine ausreichende Kommunikation über das Gehör möglich ist, haben ebenfalls Anspruch auf die Ermäßigung.
Für die genannten Personengruppen gilt zudem, dass ihnen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt sein muss.
Seit August 2021 liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro. Somit muss für jeden Haushalt pro Monat ein Betrag in dieser Höhe an die Rundfunkanstalten gezahlt werden. Eigentlich war eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags schon ab dem 1. Januar 2021 geplant, allerdings verweigerte das Bundesland Sachsen-Anhalt seine Zustimmung und blockierte damit die Erhöhung. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings entschieden, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, weil das Land keine tragfähigen Gründe für die Verweigerung angeben konnte. Daher gilt die Erhöhung übergangsweise ab dem 1. August 2021.
Der Rundfunkbeitrag schlägt mittlerweile mit fast 20 Euro pro Monat zu Buche und muss selbst dann gezahlt werden, wenn man nicht über ein empfangsfähiges Gerät verfügt. Dies ist deshalb so, weil eine Kontrolle diesbezüglich schwer umzusetzen wäre. Trotzdem führt diese Tatsache immer wieder zu Kritik an der Erhebung der Beiträge. Allerdings ist die Zahlung des Beitrags nicht an die Anzahl der Personen innerhalb eines Haushalts gebunden, sodass der Beitrag beispielsweise in WGs auch unter den Bewohner:innen aufgeteilt werden kann.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Seit August 2021 müssen pro Haushalt jeden Monat 18,36 Euro gezahlt werden.
Privathaushalte dürfen den Rundfunkbeitrag nicht von der Steuer absetzen. Unternehmen und Freiberufler:innen können die Zahlung der Beiträge als Betriebsausgabe absetzen.
Ja. Grundsätzlich gilt, dass der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung gezahlt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich aber befreien lassen. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn man Sozialleistungen bezieht.
Wer den Rundfunkbeitrag kündigen möchte, kann ein Kündigungsschreiben mit Namen, Wohnadresse, dem Grund für die Kündigung und dem Datum, zu dem gekündigt werden soll, aufsetzen und an die Adresse des Beitragsservice oder per Online-Formular abschicken.
Der Rundfunkbeitrag muss nur einmal pro Haushalt gezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen monatlich.
Der Rundfunkbeitrag muss spätestens 4 Wochen nach der Fälligkeit gezahlt werden.
Angemeldet werden muss der Rundfunkbeitrag bei Neuanmeldungen von Einrichtungen des Gemeinwohls über den Postweg. Privatpersonen können die Online-Formulare auf der Webseite des Rundfunks verwenden.