Bei einem Kreditvertrag denken die meisten Menschen an die Banken, die Geld verleihen. Immer öfter allerdings sind es heutzutage wieder Privatpersonen, die anderen Privatleuten ihr Geld leihen. Dies geschieht meistens auf Basis eines privaten Darlehensantrages.
In unserem Beitrag erfährst du, was ein privater Darlehensvertrag ist und welche Bestandteile er haben sollte. Ferner gehen wir unter anderem darauf ein, wie die Kündigung zu gestalten ist, welche Fragen es häufig gibt und wir stellen dir zudem eine Vorlage für einen privaten Kreditvertrag zur Verfügung.
Das Wichtigste im Überblick
Bevor wir näher auf den privaten Darlehensvertrag eingehen, möchten wir kurz zusammenfassen, worum es sich eigentlich grundsätzlich bei einem Kreditvertrag handelt. Ein Darlehensvertrag beinhaltet, dass eine – natürliche oder juristische – Person einer anderen (dem Darlehensnehmer:innen) entweder Geld oder alternativ einen Sachwert zeitlich begrenzt überlässt. In den meisten Fällen wird ein Darlehensvertrag zwischen der Bank und dem/der Kreditnehmer:in abgeschlossen. Verbunden damit ist zum einen die Rückzahlung des Geldbetrages in Raten und zum anderen müssen die Schuldner:innen gegenüber den Kreditgeber:innen einen Zins zahlen.
Darüber hinaus beinhaltet ein Darlehensvertrag allerdings noch einige weitere Konditionen und Fakten. Dazu gehört zum Beispiel die Laufzeit des Kredites, innerhalb derer die entsprechenden Schuldner:innen dazu verpflichtet sind, die – meistens monatlichen – Raten zu zahlen. Ferner beinhalten Darlehensverträge normalerweise Angaben zur vorzeitigen Kündigung, zu eventuellen Sondertilgungen und weiteren Vereinbarungen, die zwischen den zwei Parteien getroffen werden können. Banken schließen einen Darlehensvertrag nahezu ausnahmslos schriftlich, auch wenn es per Gesetzbuch (BGB) keine Formvorschrift in dieser Hinsicht gibt.
Vom allgemeinen Verständnis her wir dann von einem privaten Darlehensvertrag gesprochen, wenn es sich bei den Kreditgeber:innen nicht um Banken, sondern stattdessen um Privatpersonen handelt. Darlehensnehmer:in ist in dem Zusammenhang ebenfalls eine Privatperson. Da bei einem privaten Darlehensvertrag für gewöhnlich keine Gewerbetreibenden beteiligt sind, gelten zum Teil etwas andere Vorschriften als bei einem typischen Kreditvertrag, den du mit deiner Bank abschließt.
Vom Grundgerüst her allerdings weist der private Darlehensvertrag zahlreich Gemeinsamkeiten mit einem sonstigen Kreditvertrag auf, der bei einem Kreditinstitut abgeschlossen wird. Besonders wichtig bei privaten Darlehensverträgen ist es, dass du auf die wichtigsten Bestandteile im Vertrag achtest.
Welche Fakten, Daten und Konditionen in einem privaten Darlehensvertrag nicht fehlen sollten, erläutern wir dir im folgenden Abschnitt. Ein häufiger Grund für den Abschluss eines privaten Darlehensvertrages ist übrigens, dass du nach einem Kreditvergleich feststellst, dass diese Privatdarlehen bzw. Privatkredite manchmal günstiger als Bankkredite sind oder eine geringere Bonität notwendig ist.
Ein Privatdarlehen wird auch Familiendarlehen genannt, wenn sich Verwandte untereinander Geld leihen. Der Begriff Familiendarlehen wird auch von Banken und Kreditplattformen genutzt. Damit möchten sie auf Kreditangebote hinweisen, die speziell für Familien ausgerichtet sind.
Das Wort Privatkredit wird ebenso von Banken und weiteren Kreditinstituten beispielsweise für Werbezwecke verwendet. Der Privatkredit ist Synonym für allgemeine Ratenkredite bzw. Verbraucherdarlehen zur freien Verwendung.
Es gibt eine Reihe von Bestandteilen, die zwingend in jedem Darlehensvertrag beim Privatdarlehen bzw. Familiendarlehen enthalten sein sollten. Dazu gehören in erster Linie:
Auf diese einzelnen Bestandteile möchten wir etwas näher eingehen, damit du bei deinem vielleicht nächsten privaten Darlehensvertrag genau weißt, was dieser beinhalten sollte.
In aller Regel gibt es bei einem privaten Darlehensvertrag zwei Parteien, nämlich zum einen private Darlehensnehmer:innen und zum anderen private Darlehensgeber:innen. Alleine aus Beweisgründen ist es wichtig, dass innerhalb des Kreditvertrages die zwei Parteien namentlich genannt werden. Ferner sollten die Angaben durch die exakte Anschrift und Geburtsdatum der zwei Beteiligten ergänzt werden. So ist gewährleistet, dass die entsprechenden Personen eindeutig identifiziert werden können und es später bei eventuellen Streitigkeiten keine Probleme gibt
Die wohl wichtigste Kondition bei Kreditverträgen, so auch bei einem privaten Darlehensvertrag, ist der zu zahlende Zinssatz. Während die Zinsen bei Kreditverträgen mit Banken häufig seitens der Kreditgeber:innen vorgegeben werden, kommt es im Bereich privater Darlehensverträge häufig zu einer gegenseitigen Vereinbarung. Grundsätzlich sind die Zinsen für Kreditgeber:innen deren Einnahmequelle, die aus dem Verleih des Geldes resultiert. Daher ist es empfehlenswert, den Zinssatz in den Darlehensvertrag aufzunehmen, und zwar den effektiven Jahreszins. Zinseinnahmen sind gegenüber dem Finanzamt anzugeben und im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu versteuern. Sie werden wie Gewinne aus anderen Geld- oder Kapitalanlagen vom Finanzamt mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent belegt.
Von größter Bedeutung bei einem privaten Darlehensvertrag (auch Privatkredit) ist natürlich, welche Kreditsumme überhaupt verliehen wird. Daher ist es zwingend erforderlich, den exakten Betrag mit in den Darlehensvertrag aufzunehmen. In dem Fall schreibst du in den privaten Darlehensvertrag also beispielsweise einfach die Darlehenssumme in Höhe von 10.000 Euro hinein.
Ebenfalls zu den wichtigsten Konditionen in einem privaten Darlehensvertrag gehört die Laufzeit. Diese ist maßgeblich dafür verantwortlich, innerhalb welches Zeitraums private Schuldner:innen das bereitgestellte Darlehen vollständig getilgt haben müssen bzw. der Darlehensbetrag zurückgezahlt ist. Achten solltest du bei der Vertragslaufzeit vor allem darauf, dass die sich daraus ergebenden monatlichen Kreditraten für die Darlehensnehmer:innen nicht zu hoch und somit gut tragbar sind. Im Zweifelsfall ist es daher empfehlenswert, lieber eine etwas längere Laufzeit zu wählen, als dass die Darlehensnehmer:innen noch in finanzielle Schwierigkeiten kommen.
Bei Darlehensverträgen mit Banken kann es je nach Kreditart vorkommen, dass die Dauer der Zinsbindung von der Gesamtlaufzeit des Kredites abweicht. Dies ist vor allem bei Immobilienkrediten typisch. Bei privaten Darlehensverträgen hingegen handelt es sich meistens um Ratenkredite. Dafür ist kennzeichnend, dass Dauer der Zinsbindung und Laufzeit des Kredites identisch sind. Falls du in einem privaten Darlehensvertrag also nichts Abweichendes vereinbaren möchtest, ist der Zeitraum der Zinsbindung normalerweise identisch mit der Laufzeit des Kredites. Trotzdem kann es nicht schaden, diesen Zeitraum der Zinsbindung explizit noch einmal zu erwähnen.
Für private Darlehensverträge wie Familiendarlehen ist es eher untypisch, dass bei der Geldleihe neben den zu zahlenden Zinsen weitere Kosten zukommen. Gebühren werden in aller Regel ausschließlich von Banken vereinbart, selten jedoch von privaten Kreditgeber:innen. Sollten dennoch Zusatzkosten vereinbart werden, ist es empfehlenswert, diese ebenfalls in den Darlehensvertrag aufzunehmen.
Ebenfalls typisch für private Darlehensverträge ist, dass die Rückzahlung bzw. Tilgung in Form monatlicher Raten stattfindet. Sogenannte endfällige Darlehen, bei denen Schuldner:innen die gesamte Darlehensschuld erst am Ende der Laufzeit tilgen, sind bei privaten Darlehensverträgen unüblich. Abweichend von der monatlichen kann allerdings problemlos in gegenseitigem Einverständnis auch eine vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung der Kreditraten vereinbart werden. Hier gibt es offiziell keine Einschränkungen, sodass im Prinzip jeder Zeitpunkt und Zeitraum für die Rückzahlung möglich ist. Die Tilgung kann in Raten erfolgen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (Laufzeitende) als kompletter Geldbetrag erfolgen.
Hinweis: Grundsätzlich sollte der Rückzahlungstermin vereinbart werden. Ohne festen Termin kann der/die private Darlehensnehmer:in die Tilgung der Kreditschulden beliebig lange aufschieben.
Bei den Auszahlungsmodalitäten handelt es sich in der Regel um die Auszahlung der vereinbarten Darlehenssumme in einem Geldbetrag nach Unterschrift der Kreditverträge. Eher selten findet zum Beispiel eine Teilauszahlung statt, sodass Kreditnehmer:innen zum Beispiel den Darlehensbetrag von 12.000 Euro in drei gleich großen Beträgen von jeweils 4.000 Euro in einem vierteljährlichen Abstand ausgezahlt bekommen würden. Daher müssen die Auszahlungsmodalitäten im Grunde nur dann in den Vertrag aufgenommen werden, wenn sie vom Standard abweichen.
Manchmal werden bei privaten Darlehensverträgen auch Sicherheiten vereinbart, die dem/der Geldgeber:in zur Verfügung gestellt werden. Infrage kommen auch bei privaten Darlehensverträgen insbesondere die folgenden Kreditsicherheiten:
Ob und in welcher Form eine Sicherheit beim Privatkredit von Verwandten verlangt wird, hängt naturgemäß in erster Linie von den Darlehensgeber:innen ab. In den meisten privaten Darlehensverträgen werden allerdings keine Sicherheiten aufgenommen. Das hat den Grund, dass es sich bei den Kreditgeber:innen häufig um Verwandte oder nahe Familienmitglieder handelt, sodass Sicherheiten eher untypisch sind.
Ebenfalls aufgenommen werden sollten in den privaten Darlehensvertrag Bestimmungen zur Kündigung. Dies gilt sowohl für Geldgeber:innen als auch für Geld leihende Personen, falls eine vorzeitige Kündigung möglich sein soll. Typische Gründe, wann Kreditgeber:innen den privaten Darlehensvertrag vorzeitig kündigen dürfen, sind vor allem:
Aber auch für private Darlehensnehmer:innen können Modalitäten zur Kündigung festgehalten werden, wie zum Beispiel eine Kündigungsfrist von mehreren Monaten oder ein jederzeit mögliches Kündigungsrecht ohne das Zahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung. Bei zinslosen Familiendarlehen kann eine Tilgung jederzeit in voller Höhe erfolgen, ohne dass irgendwelche Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Eine durchaus wichtige Klausel innerhalb eines privaten Darlehensvertrages, die jedoch häufig vergessen wird, ist das Schuldanerkenntnis. Dies ist rechtlich von Relevanz, denn damit erkennen private Darlehensnehmer:innen ihre Verpflichtungen gegenüber den privaten Darlehensgeber:innen an. Im besten Fall wird das Schuldanerkenntnis sogar notariell beurkundet, sodass du einen absolut wasserdichten privaten Darlehensvertrag in Händen hältst.
Tipp: Nachteile beim privaten Geld leihen unter Verwandten und Freunden gibt es bei allen Vorteilen gegenüber einem Bankkredit auch. Bereits mit Kredit belastete oder vor Privatinsolvenz stehende Personen können sich leichter Geld besorgen, was letztlich die Tilgung verzögern kann oder einen Zahlungsausfall zur Folge haben kann. Du kennst sicherlich das Sprichwort „Bei Geld hört die Freundschaft auf!“. Das Risiko, wegen Geldstreitigkeiten eine Freundschaft zu riskieren, ist durchaus vorhanden.
An dieser Stelle möchten wir dir gerne eine Vorlage bzw. ein Muster zum Familiendarlehen bzw. Privatkredit zur Verfügung stellen, wie ein privater Darlehensvertrag aussehen könnte. Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es diesbezüglich zwar keine festen Vorschriften. Allerdings dürfen die Klauseln und auch Konditionen innerhalb des Vertrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder geltendes Recht verstoßen. Daher kann dir unsere folgende Vorlage als Mustervertrag dienen, wenn du zukünftig einmal einen privaten Darlehensvertrag ausfertigen möchtest.
Wenn du zum ersten Mal einen privaten Darlehensvertrag anfertigen möchtest, sind Vorlagen oder ein Mustervertrag definitiv hilfreich. Unsere Muster-Vertragsvorlage zum Beispiel hilft dir dabei, keine wichtigen Konditionen und Vertragsdetails zu vergessen und dementsprechend an alle wichtigen Punkte zu denken, die typisch für einen privaten Darlehensvertrag sind. Einen Anwalt darfst du jederzeit gern konsultieren.
Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es im Hinblick auf Kreditverträge zwischen Privatpersonen die sogenannte Formfreiheit. Das bedeutet, dass du den Vertrag grundsätzlich auch mündlich abschließen könntest. Das große Problem besteht allerdings darin, dass du in diesem Fall – außer es sind Zeugen vorhanden – kein Beweis für die Existenz der Vereinbarung hast. Daher ist es dringend zu empfehlen, einen Darlehensvertrag stets schriftlich zu schließen und die Vereinbarung durch eine Unterschrift beider Parteien festzuhalten. Wer sich über Detailfragen im Unklaren ist oder Nachteile beim Privatdarlehen ausschließen möchte, sollte einen Anwalt zurate ziehen.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Bei Privatdarlehen bzw. Privatkrediten, die von engen Freunden oder Familienmitgliedern vergeben werden, verlangen die Kreditnehmer:innen häufig keine Zinsen. Manchmal stellt sich daher die Frage, ob es beim Darlehensvertrag nicht vielleicht verpflichtend ist, einen Zins zu berechnen. Dem ist allerdings nicht so. Der Gesetzgeber schreibt in keiner Weise vor, dass Geld ausschließlich entgeltlich, also mit Zinsen, verliehen werden darf. Daher kannst du bei einem Darlehen an Freund:innen, Familienmitglieder oder sonstige Privatpersonen problemlos auf Zinsen verzichten.
Bei einem privaten Darlehensvertrag herrscht grundsätzlich Form- und Vertragsfreiheit. Das bedeutet, die beiden Parteien können natürlich – ohne gegen Gesetze zu verstoßen – frei vereinbaren, welche Bedingungen und Konditionen der Darlehensvertrag beinhaltet. Das wiederum bedeutet, dass natürlich bei einem privaten Darlehensvertrag auch eine spätere Rückzahlung seitens der Kreditnehmer:innen möglich ist, wenn die Darlehensgeber:innen damit einverstanden sind.
Wenn Kreditnehmer:innen bei einem privaten Darlehensvertrag wider Erwarten mit den monatlichen oder vierteljährlichen Darlehensraten in Verzug geraten, hast du als Kreditgeber:in natürlich rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Zunächst einmal kommt es darauf an, was in dem Vertrag vereinbart wurde. Bleiben zum Beispiel drei Kreditraten hintereinander aus und hast du schriftlich fixiert, dass dann ein Kündigungsrecht besteht, kannst du auch den privaten Darlehensvertrag vorzeitig kündigen. Das wiederum bedeutet, dass Kreditnehmer:innen dazu verpflichtet sind, die gesamte Restschuld sofort und auf einen Schlag zurückzuzahlen. Durchsetzen musst du dies allerdings anschließend häufig mit rechtlichen Mitteln, also einen Mahnbescheid erwirken oder im letzten Schritt ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren anstrengen.
Die einseitige Kündigung eines privaten Darlehensvertrages ist dann möglich, wenn dazu etwas im Vertrag vereinbart wurde. So könnte es zum Beispiel ein Passus geben, dass Kreditnehmer:in jederzeit und ohne das Zahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung den Vertrag vorzeitig kündigen darf. Für Kreditgeber:innen gilt das Gleiche, wenn zum Beispiel fixiert wurde, dass nach ausstehenden Raten eine Kündigung möglich ist. Gibt es diesbezüglich im Vertrag keinerlei Vereinbarung, greift meistens die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese gilt dann sowohl für Darlehensgeber:innen als auch für den Darlehensnehmer:innen. Du kannst allerdings natürlich mit einem Passus auch vorzeitige Kündigungen ausschließen, wenn dies im Vertrag festgehalten ist.
In der Regel ist das nicht möglich, und zwar aus folgendem Grund: Die SCHUFA arbeitet normalerweise ausschließlich mit ihren Vertragspartnern zusammen. Dabei handelt es sich insbesondere um Banken, Versicherungsgesellschaften und Telekommunikationsunternehmen. Diese Unternehmen teilen der SCHUFA mit, wenn sich Kunden vertragswidrig verhalten und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Privatpersonen allerdings haben in der Regel nicht die Option, beispielsweise bei einem privaten Darlehensvertrag Kreditnehmer:innen bei der SCHUFA zu melden, sollten dieser ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Auch hier gilt die Form- und Vertragsfreiheit. Du kannst also einen privaten Darlehensvertrag über alle denkbaren Kreditsummen abschließen, angefangen von einem bis hin zu mehreren Millionen Euro. Gewährleistet sein muss lediglich, dass zum Beispiel Laufzeit, monatliche Kreditrate und Darlehenssumme zueinander passen. Das bedeutet, dass es völlig unsinnig wäre, zum Beispiel ein privates Darlehen über 500.000 Euro mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu vergeben, wenn die monatliche Rate zum Beispiel lediglich 2.000 Euro beträgt. Generell kannst du jedoch jede beliebige Darlehenssumme vereinbaren.
Ein privater Darlehensvertrag ist selbstverständlich rechtsgültig, wenn er nicht gegen gesetzliche Verbote und Vorschriften verstößt. Dies ist durch die prinzipielle Vertragsfreiheit in Deutschland gewährleistet. Das bedeutet, dass jede rechtsfähige Person mit einer anderen ebenfalls rechtsfähigen Person Geschäfte machen und Verträge abschließen kann. Rechtsfähig sind im Allgemeinen alle Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem gilt auch für private Darlehensverträge die Formfreiheit, sodass der Vertrag nicht einmal schriftlich abgeschlossen werden muss. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 488 Abs. 1 BGB) sind sie auch mündlich rechtswirksam.
Die meisten Personen werden vermutlich gar nicht auf die Idee kommen, einen privaten Darlehensvertrag anzufertigen. In der Regel wendet man sich an seine Bank, wenn man zum Beispiel 10.000 Euro für die Finanzierung einer Konsumausgabe haben möchte. Trotzdem können private Darlehensverträge unter Umständen und in bestimmten Situationen sinnvoll sein und Vorteile gegenüber dem Bankkredit haben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Bonität der Kreditnehmer:innen nicht sehr gut ist und Banken den Darlehensantrag voraussichtlich ablehnen würden. Darüber hinaus sind Familienangehörige oft dazu bereit, den Darlehensnehmer:innen ein zinsloses Darlehen zu gewähren, welches später zurückgezahlt wird. In dem Fall wäre das Privatdarlehen also günstiger als ein Bankkredit.
Bezüglich des Zinssatzes gilt auch bei privaten Darlehensverträgen wiederum die generelle Vertragsfreiheit. Allerdings: Die Zinsen dürfen ein bestimmtes Maß dennoch nicht überschreiten. Hier würde dann nämlich der Tatbestand des Wuchers greifen, der strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Im Allgemeinen wird dann von Wucher gesprochen, wenn der vereinbarte Zinssatz mehr als doppelt so hoch wie der momentan übliche Marktzins ist. In der Praxis ist es allerdings nicht immer einfach, diesen übliche Marktzins festzuhalten. Er bewegt sich momentan bei den Ratenkrediten der Banken zum Beispiel zwischen 1,9 bis 8,9 %. Du solltest also beim Abschuss eines privaten Darlehensvertrages darauf achten, dass sich der Zinssatz in einem zumindest einigermaßen üblichen Rahmen bewegt.