Die meisten jungen Bankkund:innen kennen Guthabenzinsen beim Girokonto oder für Tagesgeldeinlagen häufig nur noch aus den Erzählungen ihrer Eltern und Großeltern. Immer mehr Banken verlangen ein Verwahrentgelt, wenn sie viel Geld auf dem Girokonto oder Tagesgeldkonto parken. Die kommende Zinswende könnte Negativzinsen oder „Strafzinsen“ ein Ende bereiten. Hier erfährst du, wie hoch die Negativzinsen und Freibeträge bei ausgewählten Kreditinstituten sind und wie sich Negativzinsen vermeiden lassen.
Das Wichtigste in Kürze
Bei Negativzinsen handelt es sich um Entgelte von Kreditinstituten, die auf die Einlagen berechnet werden. Fällig werden Entgelte in aller Regel ab einer gewissen Summe bzw. für hohe Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Verrechnungskonten und Depotkonten. Häufig anzutreffende Bezeichnungen im Zusammenhang mit Negativzinsen sind Verwahrentgelt, Minuszinsen oder Strafzinsen.
Während Kund:innen bei regulären Zinsen eine Vergütung auf das Ersparte oder Kontoguthaben erhalten, verlieren er bei Negativzinsen einen Teil davon durch ein Entgelt, welches die kontoführende Bank für die Verwahrung der Einlagen einbehält. Das Entgelt basiert auf einem bestimmten Zinssatz pro Jahr und wird für den Zeitraum der Einlagenverwahrung berechnet. Der aktuell am häufigsten eingesetzte Negativzinssatz liegt bei -0,50 Prozent.
Die Mehrzahl der deutschen Kreditinstitute berechnet das Verwahrentgelt bzw. die Negativzinsen auf Einlagen ihrer Kund:innen, soweit diese eine bestimmte Summe übersteigen. Keine Negativzinsen fallen auf Einlagen, die einen eingeräumten Freibetrag nicht übersteigen.
2020 / 2021 konnten 6-stellige Beträge ohne Strafzinsen von Privatkund:innen geparkt werden. Im Jahr 2022 kannst du je nach Bankinstitut und Sparkasse meist nur noch einen Freibetrag von 25.000 bis 50.000 Euro für eine entgeltfreie Einlagenverwahrung nutzen. Einige Geldinstitute haben höhere Freibeträge von bis zu 100.000 Euro. Andere erheben auf Tagesgeld bereits ab dem ersten Euro ein Verwahrentgelt.
Angenommen, du hast bei deinem Kreditinstitut einen Freibetrag von 25.000 Euro und verwahrst dort 45.000 Euro. Für die 20.000 Euro, die den Freibetrag übersteigen, berechnet dir die Bank Negativzinsen von -0,5 Prozent pro Jahr. Das macht ein Jahresentgelt von 100 Euro.
Du zahlst Geld für dein Erspartes, während du früher Guthabenzinsen dafür kassieren konntest. Du verlierst doppelt: einmal an die Bank und einmal wegen der Inflation. Dein beim Kreditinstitut deponiertes Geld verliert stetig an Wert. Minuszinsen starteten bei -0,1 Prozent und haben mittlerweile die Marke von -0,5 Prozent pro Jahr erreicht.
Mit Negativzinsen will dich die Bank oder Sparkasse davon abhalten, größere Geldbeträge auf einem Zahlungs- oder Sparkonto anzulegen. Dafür gibt es einen Grund: Banken legen gezwungenermaßen (Mindestreserve) oder zusätzlich freiwillig (freie Spareinlagen) Geld bei der EZB an. Auf diese Einlagen müssen sie selbst Negativzinsen zahlen.
Viele Banken begründen negative Einlagenzinsen bzw. ein Verwahrentgelt für größere Kontoguthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten oder Referenzkonten bei Depots damit, dass sie die Folgen der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht allein tragen können und an die Bankkund:innen weitergeben müssen.
Deponieren Kreditinstitute kurzfristig nicht benötigtes Geld bei der EZB, unterliegt dieses dem Einlagenzins der EZB, im offiziellen EZB-Sprachgebrauch Einlagefazilität genannt. Mit der Einlagefazilität wird der Zinssatz angegeben, zu welchem Banken Geld bei der Zentralbank für kurze Zeit anlegen bzw. deponieren können.
Bis 2014 war der Einlagenzins positiv. In diesem Jahr verhängte die EZB erstmals Strafzinsen. Im Lauf der Jahre wurde die Einlagefazilität mehrmals geändert. Ursprünglich mit -0,1 Prozent gestartet, bewegten sich negative Einlagezinsen ab September 2019 bei -0,5 Prozent pro Jahr.
Infolge der Finanzkrise von 2007 kam es zu einer ersten Korrektur beim EZB-Einlagenzinssatz. Er rutschte von um die 3 Prozent auf unter 0,5 Prozent. Nachdem er 2012 nochmals die 0,5-Prozentmarke erreichte, fiel der EZB-Einlagenzinssatz kontinuierlich auf den Wert von -0,5 Prozent.
Wie auch du als Verbraucher:in wollen Banken ihr Geld vermehren. Dazu legen sie es in Form von Wertpapieren oder Immobilien an. Eine weitere Möglichkeit ist die Vergabe von Krediten. Eine bestimmte Summe wird in Cash gehalten, sodass sie jederzeit abrufbar ist.
Möchtest oder kannst du mangels Gelegenheiten dein Geld nicht investieren, parkst du es auf einem Bank- oder Sparkonto. Die Bank deponiert bei geringer Kreditnachfrage oder fehlender Anlagealternative freie Kund:inneneinlagen auf einem Konto bei der EZB.
Kreditinstitute sind zum Halten einer sogenannten Mindestreserve verpflichtet. Das heißt, sie müssen seit 2012 ein Prozent der Kund:inneneinlagen jederzeit zugreifbar halten. Von 1999 bis 2012 betrug der Satz 2 Prozent.
Die auf einem EZB-Konto hinterlegte Mindestreserve würde beispielsweise dann benötigt, wenn viele Kund:innen zur gleichen Zeit ihr Geld verfügen möchten oder kurzfristig einen Kredit beantragen.
Auf den Seiten der Bundesbank und der EZB wird regelmäßig über aktuelle Beschlüsse der EZB zur Einlagefazilität informiert. Laut Bundesbank hatten Banken auf kurzfristigen EZB-Konten (inklusive der Mindestreserve) über 1,1 Billionen Euro eingelegt. Für die EZB lohnte sich das, denn sie kassierte von den Banken Strafzinsen von mehr als 7,8 Milliarden Euro.
Sicherlich gibt es einige Möglichkeiten für Banken, um Negativzinsen zu umgehen. Letztlich läuft alles darauf hinaus, Guthaben auf einem EZB-Konto zu reduzieren. Im Einzelnen könnten das sein:
Als oberste Währungshüterin sichert die EZB mit verschiedenen Maßnahmen die Stabilität des Euro und des Bankensystems. Neben den negativen Einlagenzinsen ab 2019 hielt die EZB den Leitzins für Euro (Hauptrefinanzierungssatz) für rund 8 Jahre bei 0.
Banken können bzw. müssen Geld bei der Zentralbank einlegen und sie können sich Geld von der EZB für die Geschäfte mit ihren Kund:innen oder zum Investieren leihen.
Negativzinsen und 0 Prozent Leitzins sollten die Konjunktur in der Eurozone ankurbeln und die Inflation auf ein Mindestniveau von 2 Prozent bringen. Ende März 2022 bewegte sich die Inflationsrate bei über 7 Prozent. Dabei ist die gegenwärtige hohe Inflation kein unmittelbares Ergebnis der EZB-Politik, sondern eine Folge der wirtschaftlichen Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und geopolitischer Ereignisse wie Russlands Krieg gegen die Ukraine und der Null-Covid-Politik Chinas.
Angesichts der steigenden Inflationsrate und der ersten Leitzinserhöhung der US-Zentralbank FED seit dem Beginn der Coronakrise stand es im Frühjahr 2022 zu erwarten, dass die Negativzinsen über kurz oder lang verschwinden und die Zinsen für Spareinlagen wieder steigen würden.
Nachdem zunächst die Anleiherückläufe zurückgefahren werden sollten, lenkte am 21.07.2022 auch die EZB ein und erhöhte den Leitzinssatz von 0 auf 0,5 Prozent, womit die Erhebung eines Negativzins auf deponierte Gelder obsolet wurde.
Nach einer erneuten Erhöhung am 08.09.2022 liegt der EZB-Leitzins aktuell bei 1,25 Prozent. Weitere Anhebungen des Zinssatzes könnten Ende 2022 oder Anfang 2023 folgen. Da ein baldiges Ende des Kriegs in der Ukraine nicht absehbar ist, werden weitere Preissteigerungen auf die Verbraucher:innen zukommen und die Inflation hochhalten. So prognostiziert Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende eine Inflationsrate von 10 Prozent. Dies könnte weitere Zinsschritte in der Eurozone nach sich ziehen.
Negativzinsen kann eine Bank nur dann berechnen, wenn Kund:innen der Verwahrentgeltvereinbarung zustimmen. Einseitige Vertragsänderungen sind gesetzlich nicht zulässig.
Einfacher haben es Kreditinstitute bei Neukund:innen. Hier wird im Rahmen der Kontoeröffnung die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingeholt. Im Preis- und Leistungsverzeichnis lassen sich aktuelle Verwahrentgelte und weitere Vertragskonditionen nachlesen.
Bestandskund:innen von Banken und Sparkassen werden durch das betreffende Geldinstitut individuell kontaktiert. Die Zustimmung zur Vereinbarung zum Verwahrentgelt kann per Onlinebanking oder Formular auf der Internetseite sowie auf dem Postweg erfolgen.
Wenn du der Vereinbarung nicht zustimmst oder auf Zeit spielst, besteht die Gefahr, dass dir dein Geldinstitut das Konto kündigt. Wir möchten dir einige Vorschläge machen, wie du dir Negativzinsen ersparen kannst.
Benötigst du Hilfe bei der Geldanlage, empfehlen wir dir die Eröffnung eines Depots bei einer digitalen Vermögensverwaltung. Sogenannte Robo-Advisor übernehmen für dich die Auswahl von Aktien und ETFs auf der Basis deiner Risikobereitschaft und Bedürfnisse.
Verwahrentgelt, Strafzinsen, Negativzinsen oder auch Minuszinsen sind Begriffe, die alle dasselbe meinen. Banken verwenden meist den Begriff Verwahrungsentgelt. Das klingt weniger negativ als beispielsweise Strafzins. Außerdem hat die Unterscheidung rechtliche Gründe.
Im deutschen Recht gibt es weder Strafzinsen noch Negativ- oder Minuszinsen. Das Darlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verweist darauf, dass Vertragsparteien nicht einfach so andere als die bestehenden Regelungen beschließen können. In den Kontoverträgen und Preisverzeichnissen der Banken wird in der Regel der Begriff Verwahrentgelt anstelle von Negativzins verwendet.
Banken sind in ihrer Gestaltung von Kund:innenbeziehungen weitestgehend frei. Mit dem Begriff Verwahrung ist der Verweis auf eine entgeltpflichtige Leistung verbunden. Die Verwahrung von Wertsachen im Schließfach ist leicht vorstellbar, weniger bei Kontoguthaben. Kund:inneneinlagen darf die Bank gegen Entgelt an Dritte verleihen. Du weißt als Sparer:in nicht, welche Geschäfte die Bank mit deiner Einlage (Geld auf dem Giro-, Tagesgeld- oder Referenzkonto) betreibt und was sie dafür kassiert.
Wenn du bei einer Bank Geld auf dem Girokonto oder einem unverzinsten Tagesgeldkonto parkst, darf diese damit arbeiten und es vermehren. Am Ertrag muss sie dich allerdings nicht beteiligen. An etwaigen Kosten wird sie es jedoch in jedem Fall tun. Verwalte dein Geld so, dass du in erster Linie Vorteile daraus ziehst. Das schließt ein, dass du freies Geld investierst und nicht der Bank kostenlos oder gegen Entgelt zum Investieren überlässt.
Das Vergleichsportal Verivox hat trotz Erhöhung des Leitzinses durch die EZB noch immer bei 43 Geldinstituten Negativzinsen recherchiert (Stand September 2022). Zum Vergleich waren dies im April 2022 vor der Zinswende noch 451 Banken. Die großen Geldhäuser wie Deutsche Bank, norisbank, Postbank und Commerzbank gehörten damals mit dazu. Auch einige Direktbanken wie 1822direkt, DKB, ING und Consorsbank berechneten ein Verwahrentgelt.
Name | Negativzins | Freibetrag |
bunq | 0,50 % | ab 100.000 € 0,04 € pro Tag je 1.000 €; ab 1.000.000 € 0,06 € pro Tag je 1.000 € |
Ebase | 0,50 % | 10.000 € |
GLS Bank | 0,50 % | 50.000 € |
Klarna Bank | 0,50 % | 500.000 € |
Solarisbank | 0,50 % | 250.000 € |
Tomorrow | 0,50 % | 50.000 € |
In Deutschland gibt es rund 370 Sparkassen, von denen mehr als die Hälfte nach biallo.de-Recherchen noch im April 2022 ein Verwahrentgelt im Privatkund:innengeschäft erhoben hat. Mittlerweile haben fast alle diese Sparkassen den Negativzins von meist 0,5 Prozent gestrichen.
Von den rund 770 Genossenschaftsbanken, eingeschlossen PSD- und Sparda-Banken berechneten über die Hälfte ein Verwahrentgelt im Privatkund:innengeschäft. Teilweise bewegten sich die Strafzinsen über dem Einlagenzinssatz der EZB. Aktuell betrifft das noch folgende Banken (sofern es mittlerweile keine anderslautenden Angaben im online abrufbaren Preis- & Leistungsverzeichnis gibt):
Name | Negativzins | Freibetrag |
Dettinger Volksbank | 0,50 % | 25.000 € |
Emsländische Volksbank | 0,50 % | 75.000 € |
PSD Bank Braunschweig | 0,50 % | 25.000 € |
Raiffeisenbank am Dreisessel | 0,50 % | k. A. |
Raiffeisenbank Arnstorf | 0,50 % | 100.000 € |
Raiffeisenbank Ebrachgrund | 0,50 % | 25.000 € |
Raiffeisenbank Gilching | 0,50 % | individuell |
Raiffeisenbank Griesstätt-Halfing | 0,50 % | 120.000 € |
Raiffeisenbank Heilsbronn-Windsbach | 0,50 % | 10.000 € |
Raiffeisenbank Isar-Loisachtal | 0,50 % | 120.000 € |
Raiffeisenbank Mehring-Leiwen | 0,50 % | 50.000 € |
Raiffeisenbank Neustadt (Wied) | 0,50 % | 50.000 € |
Raiffeisenbank Nüdlingen | 0,50 % | 25.000 € |
Raiffeisenbank Oberpfalz NordWest | 0,50 % | 75.000 € |
Raiffeisenbank Regenstauf | 0,50 % | 10.000 € |
Raiffeisenbank Schrobenhausener Land | 0,60 % | 35.000 € |
Raiffeisenbank Singoldtal | 0,50 % | k. A. |
Raiffeisenbank Unteres Vilstal | 0,50 % | 50.000 € |
Raiffeisenbank Zorneding | 0,50 % | 25.000 € |
Raiffeisen-Volksbank Bad Staffelstein | 0,60 % | k. A. |
Volksbank Adelebsen | 0,50 % | 50.000 € |
Volksbank Börßum-Hornburg | 0,50 % | 250.000 € |
Volksbank Delmenhorst Schierbrok | 0,50 % | 100.000 € |
Volksbank Eisenberg | 0,50 % | 1.000.000 € |
Volksbank Enniger-Ostenfelde-Westkirchen | 0,50 % | k. A. |
Volksbank Essen-Cappeln | 0,50 % | k. A. |
Volksbank Haselünne | 0,50 % | 10.000 € |
Volksbank Heimbach | 0,50 % | 10.000 € |
Volksbank Langendernbach | 0,50 % | 50.000 € |
Volksbank Pforzheim | 0,50 % | 10.000 € |
Volksbank Pirna | 0,45 % | 100.000 € |
Volksbank Schermbeck | 0,40 % | ohne Freibetrag |
VR-Bank Neu-Ulm | 0,50 % | k. A. |
(Quelle: biallo.de, 04/2022)
Banken weisen immer sehr werbewirksam darauf hin, dass sie das Verwahrentgelt nicht aus freien Stücken, sondern aufgrund der EZB-Politik erheben. Sie müssen Kund:inneneinlagen bei der EZB parken und wurden dafür bis Juli 2022 mit -0,5 Prozent zur Kasse gebeten.
Dass sie von der EZB aber großzügige Freigrenzen eingeräumt erhielten, erfährst du von ihnen nicht. Dank der EZB-Freigrenzen zahlen sie häufig Negativzinsen bzw. Verwahrentgelt nur für einen Bruchteil der tatsächlichen Einlagen an die EZB.
Wie es mit den Verwahrentgelten der Geldinstitute an die EZB aussieht, erfährst du mit einem Blick in deren Bilanzen. Du wirst feststellen, dass viele Kreditinstitute mehr Verwahrentgelte von Kund:innen einnehmen, als sie an die Zentralbank überweisen. Zahlreiche Gerichte versuchten bereits zu klären, inwieweit Verwahrentgelte zulässig sind. Die bisher vorliegenden Urteile sehen meist Verbraucher:innen im Vorteil, doch dürften beklagte Banken ein endgültiges Urteil durch den Bundesgerichtshof anstreben.
Profiteur:innen von niedrigen Zinsen sind Kreditnehmer:innen jeder Art – vom Bundesfinanzminister über Unternehmen bis hin zu privaten Schuldner:innen. Da sie keine Einlagen haben bzw. in die Finanzierung einbringen und Maßnahmen, Investitionen oder eine Immobilie über Kredite finanzieren, zahlen sie keine Negativzinsen. Mit dem Wegfall der Negativzinsen und dem Anheben des EZB-Leitzinssatzes über 0 Prozent verteuern sich Kreditaufnahmen und Anschlussfinanzierungen. Damit verschlechtern sich letztlich die Bedingungen für den Schuldenabbau.
Hohe Einlagen wurden vor dem Beschluss der Leitzinserhöhung der EZB über 0 Prozent von vielen Banken und Sparkassen mit Negativzinsen bestraft. In der Bankensprache nennt sich das Verwahrentgelt. Bankkund:innen bezahlten für die Verwahrung ihres Ersparten bis dahin 0,5 Prozent pro Jahr ab Guthaben, wobei Freibeträge zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro genutzt werden konnten.
Bankeinlagen oder Girokontoguthaben warfen zu dieser Zeit keine Zinsen ab. Geldinstitute mussten für bei der EZB geparktes Geld selbst 0,5 Prozent Strafzinsen bezahlen. Dabei gewährte ihnen die EZB Freibeträge, was sie ihren Kund:innen gegenüber gern verschweigen.
Negativzinsen lassen sich durch ein persönliches Geld-Management vermeiden. Dabei müssen Kund:innen bereit sein, gewisse Risiken einzugehen. Aktiensparen eignet sich für die langfristige Geldanlage bei einem überschaubaren Risiko. Mit günstigen ETFs lassen sich Risiken im Portfolio breit streuen.
Mit dem Ende der Negativzinsphase verzichteten die allermeisten Banken auf die weitere Erhebung von Verwahrentgelten. Waren es im Frühjahr 2022 noch über 400 Banken, ist es aktuell nur noch etwa ein Zehntel dieser Zahl. Durch die andauernde und weiterhin steigende Inflation könnte die EZB den Leitzins womöglich in Zukunft noch weiter anheben. Die Frage, ob Verwahrentgelte überhaupt rechtens sind, wird möglicherweise erst durch Richter:innen des Bundesgerichtshofs geklärt.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Negativzinsen und Verwahrentgelte sind dann unzulässig, wenn sie vom jeweiligen Kreditinstitut bei bestehender Kund:innenbeziehung ohne Zustimmung der Kund:innen berechnet werden. Einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus 01/2022 zufolge (noch nicht rechtskräftig), dürfen Kreditinstitute nicht zusätzlich zu Kontoführungsgebühren noch ein Verwahrentgelt erheben.
Ja, du kannst Negativzinsen ablehnen. Dein Geldinstitut wird in der Regel darauf hinweisen, dass einer Ablehnung eine außerordentliche Kündigung der Kontobeziehung folgen kann. Um eventuellen Streitigkeiten mit deiner Bank aus dem Weg zu gehen, solltest du dich nach alternativen Kontoangeboten umsehen.
Geldinstitute parken freies Geld, welches nicht für Kredite oder Wertpapieranlagen benötigt wird oder um die geforderte Mindestreserve sicherzustellen, bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Auf ihre Einlagen erhielten sie bis 2014 Guthabenzinsen. Den Negativzins minus 0,50 Prozent gab es zwischen September 2019 und Juli 2022. Aktuell liegt der Leitzins der EZB jedoch wieder bei 1,25 Prozent (Stand September 2022).
Negativzinsen fallen in der Regel erst ab Überschreiten eines bestimmten Freibetrags an. Übersteigendes Kontoguthaben solltest du in einem solchen Fall bei einem anderen Kreditinstitut parken oder das Geldinstitut wechseln. Wertpapieranlagen sowie ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto bei einer sicheren Drittbank wären dann gute Alternativen.
Mehr als 600 Kreditinstitute in Deutschland berechneten Anfang 2022 einen Negativzins auf Kontoguthaben ihrer Kund:innen. Das sogenannte Verwahrentgelt beträgt in den meisten Fällen -0,5 Prozent pro Jahr, bei einigen Geldinstituten bis zu -1 Prozent. Fällig wird der Negativzins auf Beträge, die einen Freibetrag, meist zwischen 25.000 und 100.000 Euro, übersteigen.
Das kommt auf das jeweilige Geldinstitut an. Während viele Kreditinstitute Negativzinsen berechneten, gab es bei anderen kein Verwahrentgelt. Negativzinsen sind in der Regel an die Höhe der Einlagen geknüpft. Fällig werden sie nur für Summen, die den jeweils geltenden Freibetrag auf dem Girokonto oder Tagesgeldkonto übersteigen. Mittlerweile betrifft dies aber nur noch 43 Bankinstitute (Stand September 2022) und kann von Verbraucher:innen umgangen werden, indem sie dort vorhandene Konten einfach kündigen und zu einer anderen Bank wechseln.