Bezahlungen mit der Kreditkarte sind praktisch und an Millionen von Akzeptanzstellen weltweit durchführbar. Schätzungen zufolge sind in Deutschland über 130 Millionen Zahlungskarten im Gebrauch. Die Anzahl der Kreditkarten belief sich laut dem Portal Statista Research Department Ende 2019 bei mehr als 37,5 Millionen Karten ausgegeben.
Für Kreditkartenbetrüger sind Zahlungskarten deutscher Kartenherausgeber ein lohnenswertes Ziel, denn die Inhaber verfügen über eine höhere Bonität im internationalen Vergleich. Mehrere zehntausend Betrugsfälle werden jedes Jahr zur Anzeige gebracht. Die Dunkelziffer ist nach Meinung des BKA höher. Nur ein Bruchteil der Karteninhaber bemerkt zu Unrecht erfolgte oder fehlerhafte Abbuchungen. Zahlreiche Fälle werden zwischen Bank und Karteninhaber stillschweigend geregelt. Kreditkarteninhaber selbst können viel für ihren Schutz unternehmen, damit sie nicht Opfer eines Kreditkartenbetruges werden.
Kreditkartenbetrug: Das Wichtigste in Kürze
Die Endsumme deiner monatlichen Kreditkartenabrechnung ist plötzlich hoch. Du stellst fest, dass sie höhere als normal übliche Umsätze ausweist. Auffällig ist sofort eine Zahlung über 350 Euro für Elektronik in einem Online-Shop. Du kennst den Shop nicht, hast dort noch niemals etwas eingekauft. Bei dir sollten die Alarmglocken schrillen: Unbekannte oder nicht von dir autorisierte Abbuchungen auf deiner Kreditkarte sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass du das Opfer von Kartenbetrügern geworden bist.
Am häufigsten zeigt sich Kreditkartenbetrug in der Praxis, indem mit gestohlenen Karten (Kreditkarte, Debitkarte) Geld abgehoben, in Online-Shops eingekauft oder im Laden bezahlt wird. Täter fälschen für den Betrug PIN oder TAN Nummern oder manipulieren die Kreditkarten, sodass sie sie benutzen können.
Bei Kreditkartenbetrug kommen mehrere Straftatbestände in Betracht, wobei jedes Strafdelikt entsprechend einzeln behandelt wird. Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten wird Strafgesetzgesetzbuch (§ 266b StGB) gesondert geregelt.
Von Kreditkartenmissbrauch wird im Sprachgebrauch oft davon ausgegangen, dass eine Kreditkarte von unbefugten Dritten verwendet wird. Dabei erfolgt der Kartenmissbrauch durch den Kartenbesitzer selbst. Die Kreditkarte wird verwendet, um völlig legitim Bezahlungen oder Einkäufe unter Verwendung der eigenen PIN Nummer zu erledigen.
Strafbar ist das dann, wenn der Benutzer die Karte im Wissen verwendet, dass das Geld nicht vorhanden ist und eine Kreditkartenabrechnung nicht beglichen wird. Den Schaden hat das Kreditinstitut, das die Rechnung des Karteninhabers begleicht, der seine Schulden absichtlich herbeigeführt hat und nur offen lässt.
Aufgrund fehlerhafter Abrechnungen der Händler oder Dienstleister kann eine Kreditkarte zu Unrecht belastet worden sein. Handelt es sich um ein Versehen, liegt kein Kreditkartenbetrug. Eine Korrektur einer unrichtigen Abbuchung ist die Lösung. Kartenkunden können eine Einigung mit dem Händler oder Dienstleister anstreben.
In einigen Fällen, wie beispielsweise doppelte Hotelkosten abgebucht oder Bargeldbezug am Automaten und Kartenabrechnung stimmen nicht überein, können sie sich direkt an das Karteninstitut wenden.
Fehlerhafte und unzulässige Abbuchungen meldest du der Bank, damit die die Vorgänge entsprechend kontrollieren kann. Sie wird sie unter Beachtung eines möglichen Kreditkartenbetruges prüfen.
Du gehst bei der unzulässigen Abbuchung nicht von einem Versehen aus, sondern vermutest einen Betrugsversuch? Lege Widerspruch gegen die Abbuchung und hole die Kreditkartenzahlung zurück. Im Formular teilst du deinen Betrugsverdacht mit.
Möglicherweise wird die Bank auf deinen Betrugsverdacht hin umgehend deine Kreditkarte sperren und die Zustellung einer Ersatzkarte einleiten. Das sollte für dich spätestens der Anlass sein, die Angelegenheit bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
Eine Kreditkarte besitzt zwei verschiedene Zahlungsfunktionen. Kreditkartenbetrug erfolgt über online und offline, wobei verschiedene Methoden verwendet werden.
Funktion 1: Mit einer Kreditkarte lassen sich Bargeldverfügungen an Automaten vornehmen.
Funktion 2: Mit einer Kreditkarte kann bargeldlos an Millionen von Akzeptanzstellen weltweit und im Internet bezahlt werden.
Online werden die Kreditkartendaten ausgespäht und entwendet, offline wird zunächst die physische Karte gestohlen, um sie dann für betrügerische Zwecke zu nutzen.
Ein Betrug fällt in beiden Fällen nicht schwer, wenn sich Kriminelle Zugriff auf die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und die Prüfziffer verschafft haben. Beim Bezahlen in stationären Läden wird die Prüfziffer nicht benötigt.
Betrüger benötigen für Kreditkartenbetrug die eigentliche Karte nicht. Mit den grundlegenden Kartendaten lassen sich Einkäufe und Bezahlungen erledigen.
Die einfachste Art von Kreditkartenbetrug ist der Diebstahl der Kreditkarte. Nach dem Entwenden kann der Betrüger die Kreditkarte sofort für bargeldlose Zahlungen. Zum Bezahlen reichen die Vorlage der Kreditkarte und eine nachgemachte Unterschrift aus. Das gilt in gleicher Weise bei Verlust der Kreditkarte und eine unbefugte Verwendung Dritter.
Besonders leichtes Spiel haben Betrüger, wenn die PIN auf der Karte geschrieben wurde oder auf einem Zettel in der Brieftasche vermerkt wurde.
Als Karteninhaber kannst du dich vor Kartenverlust schützen, indem du allgemeine Vorsicht walten lässt. Deine Bank- und Kreditkarten solltest du nie aus deinen Augen lassen und keinesfalls offen herumliegen lassen. Eine regelmäßige Kontrolle der Brieftasche besonders nach dem Karteneinsatz offline ist sinnvoll. Die PIN solltest du dir merken und immer getrennt von der Karte verwahren.
Täter nutzen für den Diebstahl von Zahlungskartendaten manipulierte Webseiten und falsche Online-Shops oder Phishing-Mails. Hier erhalten sie die Daten direkt von den Karteninhabern. Trojaner oder andere Schadsoftware ermöglichen den Zugriff auf die Daten, ohne dass das Opfer es mitbekommt.
Hacking-Angriffe auf am Zahlungsverkehr beteiligte Unternehmen ist eine weitere Methode beim Datendiebstahl im Internet. In den wirklichen Besitz der Kreditkarte müssen die Kartengangster nicht gelangen.
Phishing kannst du eigentlich verhindern, denn deine Bank wird zu keiner Zeit per E-Mail Kreditkartendaten nachfragen. Eine E-Mail der Betrüger kann täuschend echt wie die deiner Bank aussehen. Du darfst Kreditkartendaten niemals per E-Mail und an niemand verschicken.
Betrüger kopieren Webseiten großer Anbieter wie Amazon oder Otto. Sie gleichen sich nach dem Nachbau haargenau. Ein Tippfehler reicht aus, um auf solche Betrugswebseiten geleitet zu werden.
Über den üblichen Bezahlungsvorgang werden Kreditkartendaten gestohlen. Die Ware erhalten Opfer nicht. Nur die Webseiten-URL lässt Schlüsse auf einen vermeintlichen Betrug zu. Kontrolliere vor dem Bezahlen die Webadresse und achte auf https-Verschlüsselung im Browser.
Mehr und mehr geraten Online-Händler in den Fokus der Hacker und anderen Betrüger. Sie dringen in deren Datenbank ein und stehlen die Kreditkartendaten der Kunden.
Einen Schutz vor diesen Betrugsmaschen, kannst du mit angemessener Aufmerksamkeit sicherstellen. Kaufe nur bei Händlern und Online-Shops, die für dich seriös erscheinen. Bist du dir nicht sicher, verzichte auf die Zahlung mit deiner Karte.
Eine weitere Methode für Kreditkartenbetrug ist Skimmung. Geldautomaten oder Zahlungsterminals in Shops, auf Bahnhöfen und dergleichen werden mittels sogenannter Skimming-Geräte so manipuliert, dass Daten von der Kreditkarte gelesen und kopiert werden. Die Transaktion lässt sich nicht erledigen.
Die Daten sind in fremde Hände gelangt. Meist kommen zusätzlich spezielle Geräte wie Minikameras oder gefälschte PIN-Pads zum Einsatz, mit denen die Eingabe der PIN aufgezeichnet wird. Die Betrüger übertragen die Daten anschließend auf Kreditkartenrohlinge. Ab jetzt können sie in Shops oder an Geldautomaten eingesetzt werden.
Das Ausspähen der PIN am Geldautomaten kannst du verhindern, indem du bei PIN-Eingabe das Eingabefeld vollständig verdeckst. Nutze nur Geldautomaten innerhalb einer Bankfiliale befinden. Das ist sicherer und bietet Schutz vor Skimming.
Die Methoden, die beim Kreditkartenbetrug zum Einsatz kommen, solltest du kennen und beim Umgang mit Kreditkarten beachten. In Kombination mit notwendiger Aufmerksamkeit und dem Beachten von allgemeinen Sicherheitsanforderungen beim Einsatz von Kreditkarten bieten diese Maßnahmen einen guten Schutz. Eine absolute Sicherheit vor Betrügern gibt es nicht, denn schnell und ungewollt kann jeder Kartennutzer Opfer eines Kreditkartenbetruges werden.
Betrüger zeigen sich immer kreativer, was die angewendeten Tricks verdeutlichen. Geldautomaten werden so manipuliert, dass Karte nicht mehr ausgegeben wird. Ein vermeintlicher Helfer gibt den Tipp, die PIN nochmals einzugeben. Die Geheimzahl merkt sich der Betrüger. Nachdem das Opfer den Automaten verlassen hat, wird die Karte entnommen. Mit Karte und PIB ausgestattet, kann der Einkauf auf Kosten Dritter beginnen.
Beim Cash Trapping werden Geldautomaten mittels einer speziell eingebauten Vorrichtung so manipuliert, dass das Auszahlen des Geldes unmöglich wird. Der Kunde glaubt, es handelt sich um eine Störung. Doch das Geld wird über die Vorrichtung aufgehalten. Nach der Geldautomaten verlassen wurde, bauen die Betrüger die Vorrichtung mit Geld wieder ab.
Betrüger sind häufig als Team unterwegs und vor allem an Geldautomaten aktiv. In voneinander getrennten Aktionen stehlen sie Karte oder das ausgezahlte Geld. Dabei nutzen sie die Hilfsbereitschaft und die damit verbundene Unaufmerksamkeit ihrer Opfer aus. Betrüger geben sich auch als Polizisten oder Bankmitarbeiter aus, um in einem günstigen Moment Karte oder Daten zu stehlen.
Du bist immer vorsichtig und aufmerksam in Sachen Kreditkarte und bargeldloses Bezahlen und dann plötzlich ist es doch passiert. Deine Kreditkarte wurde gehackt bzw. kompromittiert. Du hast jetzt keine Zeit, um lange nach Erklärungen und Ursachen zu suchen. Du musst jetzt umgehend handeln.
Vom Gesetzgeber ist dein Mitwirken zur Schadensbegrenzung sofort nach Kenntnisnahme von Kartenverlust oder Kartendiebstahl gefordert. Du muss deine Kreditkarte umgehend sperren lassen. Je schneller die Kartensperre erfolgt, umso eher ist Kartenbetrug zu verhindern oder in seinem Ausmaß zu begrenzen.
Für das Sperren der Kreditkarte steht ein zentraler Sperr-Notruf zur Verfügung. Die Nummer 116 116 ist weltweit jederzeit erreichbar. In Deutschland kannst du Nummer kostenlos anrufen. Bei Notruf-Wahl aus dem Ausland nutzt du die Vorwahl +49. Hier fallen Telefongebühren des Anbieters an.
Der Service der Kartensperrung an sich kostet dich keinen Cent. Das gilt auch für das Bereitstellen der Ersatzkarte. Diese muss von allen Kreditkartenanbietern keine Gebühren für eine Ersatzkarte verlangen.
Für eine Nutzung des Sperr-Notrufs musst du dich nicht registrieren. Zur Sperrung der verlorenen Karte benötigst du bei Kreditkarten den Namen der Bank oder alternativ die Bankleitzahl; bei EC- und Bankkarten: vollständige Kontonummer.
Für den Notfall solltest du dich rüsten. Halte die Kartennummer und die Servicerufnummer des Kartenherausgebers griffbereit. Speichere wichtige Telefonnummern auf dem Smartphone oder im E-Mail-Postfach ab. Halte den Zeitpunkt der eingeleiteten Kartensperrung schriftlich fest.
Dein Kreditkartenherausgeber muss dir finanzielle Verluste durch Kreditkartenbetrug oder Kreditkartenmissbrauch ausgleichen. Eine Strafanzeige bei der Polizei über den Kartendiebstahl dient hierbei als Nachweis.
Für die Anzeige benötigst du folgende Angaben:
Stellst du ungewöhnliche Positionen auf der Kreditkartenabrechnung fest, musst du schnell reagieren und Widerspruch einlegen. Reklamiere Abrechnungspositionen für Einkäufe, deren Shop-Betreiber dir unbekannt sind oder weil du sie nicht getätigt hast.
Einer Rückerstattung von reklamierten Abbuchungen können sich Banken und Kartenanbieter nicht verschließen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Allerdings muss deine Reklamation rechtzeitig erfolgen. Du hast acht Wochen Zeit ab Zeitpunkt der betrügerischen Buchung.
Reklamieren musst du in schriftlicher Form. Bei deiner Bank bzw. dem Kreditkartenanbieter kannst du ein entsprechendes Formular nutzen, um jeden nicht von dir getätigten Kartenumsatz einzutragen und zu stornieren.
Es kommt häufig vor, dass Kreditkartenbetrug oder der Diebstahl von Kreditkartendaten nicht zeitnah bemerkt werden. In einigen Fällen werden Betrügereien zu spät erkannt. Die betreffenden Abbuchungen können nicht mehr reklamiert werden. Grund genug für dich als Kartennutzer, Kreditkartenabrechnungen regelmäßig auf Richtigkeit zu prüfen.
Bei regelmäßiger und genauer Abrechnungsprüfung kannst umgehend handeln, wenn du dir eine Abbuchung nicht erklären kannst oder einen Betrugsverdacht hegst. Damit entgehst du der Gefahr, gegenüber deinem Kartenherausgeber nachweispflichtig zu werden oder die Verluste selbst zu tragen.
Die Daten deutscher Kreditkartenemittenten sind Betrügern viel wert. Es ist die oft hohe Bonität dahinter, die den Datenklau oder Kartendiebstahl so attraktiv macht. Je nach eingeräumtem Kreditlimit lassen sich vierstellige Geldbeträge abziehen.
Als Kreditkartenbesitzer musst du großen Wert darauf legen, Diebstahl und Missbrauch zu verhindern, denn es ist möglicherweise dein Geld, was die Betrüger auf den Kopf hauen. Du ersparst dir so manche böse Überraschung und lästigen Aufwand.
Wenn Betrüger technisch hochgerüstet zu Werke gehen, hast du als Verbraucher eigentlich schlechte Karten. Kreditkarten sind sicher, auch wenn es den hundertprozentigen Schutz nicht gibt. Die Risiken von Betrügereien kannst du mit einigen einfachen Maßnahmen gering halten.
1. Du solltest dich ständig über deine Kartenumsätze informieren und Abrechnungen genau prüfen. Mitunter sind die kleinen Beträge, die mit Betrügereien oder einem Fehlverhalten der Akzeptanzstellen in Verbindung zu bringen sind. Denke daran, es ist dein Geld.
Sobald du eine Buchung feststellst, die du nicht zu verantworten hast, informiere deine Bank und lege Widerspruch dagegen ein. Es kann sich um einen Kreditkartenbetrug handeln. Unter Umständen erfolgte die Buchung zu Unrecht aufgrund von Fehler beim Online-Shop oder im Restaurant. Dein Kartenanbieter wird das prüfen und dir das Ergebnis mitteilen.
2. Beim Geld abheben am Automaten mit Kreditkarte verdecke die PIN bei der Eingabe mit deiner Hand. Ein hinter dir wartender „Kunde“ oder eine versteckte Minikamera kann die PIN mitlesen bzw. ausspähen. Bei Nutzung von im Außenbereich stationierten Geldautomaten achte auf Auffälligkeiten, wie nachgebauter PIN-Bereich oder Automatenabdeckung im Bereich Geldausgabe.
3. Deine Kreditkarten-PIN ist der Schlüssel für eine ordnungsgemäße Kartennutzung und einen Kreditkartenbetrug zugleich. PIN und Kreditkarte darfst du nie zusammen, beispielsweise im der Brieftasche aufbewahren. Es gibt Leute, die die PIN auf einen Zettel oder direkt auf die Karte schreiben. Die PIN solltest du im Kopf gespeichert haben.
4. Belege und Abrechnungen deiner Kreditkarte musst du nicht ewig aufbewahren. Ganz im Gegenteil du solltest sie regelmäßig entsorgen. Mache alles unlesbar, wobei ein Schredder eine gute Hilfe ist. Alte ungültige Kreditkarten solltest du sicher vernichten, da die Kreditkartennummer der neuen Karte der alten entspricht. Gelangt deine Kreditkartennummer in falsche Hände, kann sie missbraucht werden.
5. Gib deine Kreditkarte niemals in fremde Hände. Das gilt auch beim Bezahlen an der Supermarktkasse oder an der Rezeption beim Mietwagenverleiher. darauf, dass du sie zu jeder Zeit in deiner Hand hältst. Betrüger nutzen jede Unachtsamkeit, um Kartendaten zu kopieren oder die Karte zu stehlen.
6. Phishing ist eine häufig vorkommende Methode von Kreditkartenbetrug. Ignoriere E-Mails von Banken, Online-Shops oder Bezahldiensten, die du nicht angefordert hast. Klicke dort nicht auf Links, sonst landest du auf nachgebauten Webseiten oder Bankportalen.
Folge keinesfalls der Aufforderung deine Kreditkartendaten und PIN zwecks Login oder Überprüfung einzugeben bzw. zu senden. E-Mails mit Gewinn-Versprechen, Geschenken oder Sonderangebote sind meist Spam. Bei echten Angeboten reicht es, die jeweiligen Codes zu kopieren und auf der originalen Webseite einzugeben.
7. Beim Online-Einkauf achte darauf, dass du auf sicher verschlüsselten Webseiten verkehrst. Die SSL-Verbindungen werden mit einem https:// der Internetadresse im Browser angezeigt. Auf normalen Webseiten mit http:// in der URL solltest du nicht einkaufen oder bezahlen. Sehe unbedingt von Zahlungen oder der Eingabe von Zahlungsdaten ab, wenn du zu ungesicherten Bezahl- und Abrechnungssystemen der Online-Händler weitergeleitet wirst. Denke immer daran, dass unverschlüsselt gesendete Kreditkartendaten von Online-Betrügern abgefangen und für Betrug eingesetzt werden können.
8. Deine Kreditkarte kann zu Hause bleiben, wenn du sie nicht benötigst. Die Bankkarte (EC-Karte/Girocard) ist in Geschäften hierzulande anerkanntes Zahlungsmittel. Alternativ kannst du bargeldlos Kreditkartenzahlungen mit einem NFC-fähigen Smartphone erledigen. Deine physische Kreditkarte erübrigt sich dann sowieso.
Die Bonitätsplattform bonify bietet ihren Kunden mit „bonify IdentProtect“ einen entgeltpflichtigen Service zum Überwachen von Kreditkartendaten und persönlichen Daten an. bonify IdentProtect ist in der Lage, tausende Webseiten und Millionen von Online-Daten, auch im Deep Web und Darknet zu überwachen. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass persönlichen Daten fremdgenutzt werden, erhält der User einen Alarm und kann umgehend Gegenmaßnahmen ergreifen.
Bei der Haftung gilt es zu unterscheiden, ob die Kreditkarte oder die Kartendaten gestohlen wurden. Wenn sich Betrüger Zugang zu deinen Kreditkartendaten verschafft haben, musst du nicht mit einer Haftung rechnen. Das nachzuweisen dürfte im Einzelfall nicht immer einfach sein.
Die Bank oder der Kartenherausgeber wird von dir eine Erklärung verlangen. Diese wollen sicher gehen, dass du nicht grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hast.
Ging deine Kreditkarte verloren und hast du das gemeldet und die Karte sperren lassen, haftest du grundsätzlich nicht für Schäden, die nach diesem Zeitpunkt unter missbräuchlicher Nutzung entstehen. Ist die Kreditkarte gesperrt, trägt die Bank die Folgen eines Kartenmissbrauchs.
Bei Vermutung einer Entwendung durch Dritte oder eines offensichtlichen Kartendiebstahls ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dein Kartenherausgeber wird die ihm entstandenen Schäden in einem etwaigen späteren Strafverfahren geltend machen.
Du wirst dann in die Haftung miteintreten, wenn du einen Kartenverlust oder Kreditkartenbetrug zu spät bemerkst und die Kreditkarte nicht frühzeitig gesperrt wird.
Das Gesetz ist auf deiner Seite, denn im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 675v BGB) gibt ein Regelung zur „Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments“. Darin heißt es sinngemäß, dass du als Kartenbesitzer im Fall einer unberechtigten Nutzung deiner Kreditkarte (in physischer Form) mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 50 Euro haftest.
Nicht selten verzichten Kartenanbieter auf eine Selbstbeteiligung des Karteninhabers. Die genauen für dich zutreffenden Regelungen zur Haftung bei Verlust oder Betrug mit deiner Karte kannst du in den AGB deines Anbieters nachlesen.
Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig ein Grund für eine Verweigerung der Haftungs- und Schadensübernahme. Das ist von Auto- oder Unfallversicherungen bekannt und trifft auch bei Kreditkarten zu.
Du trägst einen Schaden bzw. Verluste bis zur vollen Höhe der Verluste, wenn dir ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wird. Ein eindeutiger Vorsatz oder Absicht ist für die Bank oder kartenausgebende Stelle der Versuch, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen
Fehlverhalten wird in leicht und grob fahrlässiges Verhalten unterteilt. Unter Umständen sind Bank und du unterschiedlicher Meinung, was die Bewertung des Verhaltens „leicht oder grob fahrlässig“ anbelangt. Letztlich kommt es darauf an, ob und wie du dich an die Regeln im Umgang mit Kreditkarten und zur Vermeidung von Kreditkartenbetrug gehalten hast.
Eine PIN-Nummer auf der Kreditkarte zu notieren, ist in jedem Fall grob fahrlässig. Ein Kartendiebstahl aus dem Geldbeutel oder Rucksack aufgrund von Unaufmerksamkeit dürfte als leicht fahrlässig eingestuft werden.
Sollte die unberechtigte Kartenabbuchung ein gewährtes Limit oder den vereinbarten Höchstbetrag für eine Bargeldverfügung übersteigen, haftet die Bank grundsätzlich voll für den übersteigenden Betrag. Auf leichte oder grobe Fahrlässigkeit kommt es dabei nicht an.
Haftungsfrage beim Kreditkartenbetrug und Beweislast hängen zusammen. Die Regelungen sind in beiden Fällen eindeutig. Der Kreditkartenanbieter haftet bei Kreditkartenbetrug und trägt die Beweislasst.
Dein Kartenanbieter muss dir grob fahrlässiges Handeln nachweisen, das den Kreditkartenbetrug ermöglicht hat. Ohne die Vorlage nachvollziehbarer und möglichst gerichtsfester Beweise kann er dich nicht in Vollhaftung nehmen.
Die Bank muss den Nachweis einer Zahlung mit der gestohlenen Karte erbringen. Wenn sie dir eine Haftung auferlegen möchte, muss sie dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder eine Verletzung deiner Sorgfaltspflichten nachweisen. Bist du deinen Sorgfaltspflichten nachgekommen, dürften sich Beweise für Verletzungen nicht anbringen lassen.
Kann die Bank eine „ordnungsgemäße“ Nutzung der Kreditkarte in Verbindung mit einer korrekten Authentifizierung nachweisen, wäre das ein Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit oder Mitverschulden. Da der Karteneinsatz unter Anwendung von Kartendaten und / oder PIN geschieht, die ein Betrüger ja erst einmal nicht haben kann.
Vermutungen über Fehlverhalten reichen nicht aus. Sicherheitsmängel oder Datenlecks in Sicherheitssystemen dürfen dem Opfer von Kartenbetrug nicht angelastet werden. Einen Nachweis für einen in betrügerischer Absicht herbeigeführten Schaden zu erbringen, gestaltet sich schwierig. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass der Kartenanbieter den Schaden in voller Höhe tragen muss.
Gerichte haben sich bisher als verbraucherfreundlich erwiesen. Es kommt selten vor, dass ein Verbraucher die komplette Haftung übernehmen muss.
Betrügereien mit Zahlungskarten und im Internet sind hierzulande keine selten auftretenden Delikte. Täter sind zum Teil international organisiert und schwer zu fassen.
Kreditkartenbetrug kannst du vorbeugen, indem du die Mindestanforderungen im sicheren Umgang mit Zahlungskarten gewährleistest. Dazu gehört, dass du die PIN-Nummer keinem Unbefugten zugänglich machst, weil du sie mit der Karte zusammen aufbewahrst oder direkt auf die Kreditkarte geschrieben hast.
Die zunehmende Digitalisierung hat vermehrt Daten- und Identitätsdiebstähle zur Folge. Für Schäden aus Kreditkartenbetrug haftest du als Kartenbesitzer bei ordnungsgemäßer nicht oder bis maximal 50 Euro.
Du trägst das Schadensrisiko bis 50 Euro bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung oder der Kartensperrung, wobei einige Kartenanbieter den Schaden komplett übernehmen. Kann dem Kartenbesitzer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, muss er den Schaden ganz oder teilweise selbst tragen.
Wichtig ist bei Feststellung von Kartenverlust oder Betrug, dass du die Karte schnell sperren lässt. Die Notruf-Sperrnummer 116 116 lässt sich leicht zu merken und ist weltweit jederzeit erreichbar.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Bei Kreditkartenbetrug handelt es um eine Form des Wirtschaftsbetrugs, der sich in verschiedene Arten des Betrugs unterteilt. Dazu gehören Diebstahl und Fälschung von Kartendaten.
Nein, Ohne PIN kann niemand am Automaten mit deiner Kreditkarte Geld abheben. Sollte das der Fall sein, haben sich Gauner in den Besitz der PIN gebracht.
Ja, Du kannst dein Geld bei Vorliegen triftiger Gründe wie unberechtigte oder betrügerische Kreditkartennutzung zurückerhalten. Dazu legst du per Formular schriftlich oder online Widerspruch gegen die Zahlung ein.
Die großen Kreditkartenanbieter investieren viel Geld in Sicherheit. Bei den Akzeptanzstellen können fehlende Sicherheitsupdates zu Datendiebstahl und Kartenmissbrauch führen. PayPal und Klarna sind für ihre hohen Sicherheitsstandards bekannt. Der PayPal-Käuferschutz ist ein zusätzlicher Pluspunkt.
Abbuchungen von deiner Kreditkarte kannst du mit einer Kreditkartenspree verhindern. Danach musst du eine neue Karte beantragen, denn Kreditkartenunternehmen können keine einzelnen Akteure sperren. Wurde eine Buchung ausgeführt, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und eine Rückbuchung in die Wege leiten
Bei Kreditkartenbetrug haftet das kartenherausgebende Kreditinstitut. Die Mithaftung durch den Karteninhaber ist auf maximal 50 Euro begrenzt. Ein Vollhaftung ist bei fahrlässigem Verhalten zulässig.
Für eine Kreditkartenzahlung online werden Name von Kreditkarteninhaber, Kreditkartennummer, Ablaufdatum der Kreditkarte CVC bzw. CVV Code (Prüfnummer) der Kreditkarte benötigt. Diese Daten darfst du weitergeben. Die PIN darf unter keinen Umständen, auch nicht bei Aufforderung weitergegeben werden.
Das Strafgesetzbuch (§ 152 a, § 263 a, § 266 b StGB) sieht für Kreditkartenbetrug und sonstige Computerkriminalität Geldstrafen und Gefängnis von bis zu fünf Jahren vor. Die Höhe der Strafe für den Täter hängt von der Art des Betruges und dem Einzelfall ab.
Melde dem Kreditkarteninstitut den Vorfall und lege gegen die unberechtigte Abbuchung Widerspruch ein und fordere eine Rückbuchung. Sollte sich die Abbuchung als Betrug herausstellen, ist die alte Kreditkarte (Sperr-Notruf 116116) zu sperren und durch eine neue zu ersetzen. Eine Strafanzeige bei der Polizei als Nachweis für den Betrugsfall erstatten.
Für eine unmittelbare Kontrolle des der Kartenumsätze eignet sich die Debitkarte besser, da Umsätze zeitnah vom Konto abgebucht werden. Es gibt praktisch keinen Schuldenaufschub. Bei der Kreditkarte kannst du ein vom Kartenherausgeber gewährtes Kreditlimit und längeres Zahlungsziel nutzen. Ein Zahlungsbetrug kann bei beiden Karten vorkommen.