Mit Kreditkarte bargeldlos bezahlen ist einfach und praktisch, egal ob an der Ladenkasse oder im Urlaub. Ob Kartennutzer:innen zu Recht Inhaber:innen der verwendeten Kreditkarte sind, lässt sich sicher mithilfe der Kreditkarten-PIN nachweisen.
Häufig wird man zur Eingabe des Kreditkarten-PIN in das Kartenlesegerät am Terminal aufgefordert, um die Zahlungsbetrag zu bestätigen und die Transaktion auszuführen.
Manchmal genügt die Unterschrift auf einem Beleg. Ab und zu passiert es beim Bezahlen, dass die Frage nach einer PIN oder einer Unterschrift nicht gestellt wird.
Mit den Fragen und Hintergründen rund um den Kreditkarten-PIN beschäftigen wir uns in unserem Ratgeber.
Kreditkarten-PIN: Das Wichtigste in Kürze
Im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird zum Zweck der Identifizierung die Eingabe einer PIN (persönliche Identifikationsnummer) oder eine Unterschrift verlangt. In Deutschland ist die PIN bei Debitkarten und Girocards weit verbreitet. Immer öfter ist die PIN bei Kreditkartenzahlungen im Einsatz. An Geldautomaten ist grundsätzlich die Eingabe der Karten-PIN vorgesehen.
Das PIN-Verfahren hat Vorteile für den Handel und Automatenbetreiber, da Kartenlesegeräte sekundenschnell Daten aus einer Kreditkarte und weiteren Zahlungskarten auslesen und prüfen. Darum geht es dabei:
Akzeptiert wird die Kartenzahlung nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der/die Händler:in bzw. Anbieter:in hat die Gewähr, dass er/sie tatsächlich Geld erhält. Die Kosten für die Garantie belaufen sich auf 0,23 bis 0,30 Prozent von der Rechnungssumme.
Seit einigen Jahren werden Kreditkarten mit einem integrierten NFC-Chip ausgegeben. Dank NFC (Technologie Near Field Communication) brauchst du deine Kreditkarte beispielsweise eine GenialCard der Hanseatic Bank oder Barclaycard nicht mehr in ein Kartenlesegerät stecken. Das bargeldlose Bezahlen funktioniert kontaktlos, indem du die Karte kurz in die Nähe des Leseterminals hältst.
Bei kleineren Rechnungsbeträgen bis zu 50 Euro sind weder Unterschrift noch PIN-Eingabe notwendig. Wirst du dennoch aufgefordert dienen Kreditkarten-PIN einzugeben, geschieht das aus Gründen der Sicherheit oder wenn du fünf kontaktlose Zahlungen erledigt hast. Zahlst du via Smartphone App, ist auch bei Beträgen darüber hinaus keine PIN erforderlich.
Für Online-Zahlungen per Kreditkarte wird zu keinem Zeitpunkt die Eingabe der PIN verlangt. Diese persönliche Geheimnummer ist ausschließlich für den/die Karteninhaber:in im Zuge der Identifizierung und Zahlungsbestätigung an Kassen und Geldterminals bestimmt.
Bei Zahlungen im Internet mit Kreditkarte ist regelmäßig die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und die Prüfnummer einzugeben. Seit März 2021 ist zur Eingabe der Kartendaten die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ verpflichtend.
Dein Kreditkarten-PIN ist für Sicherheit deiner Karte und dem Schutz vor Kriminellen eminent wichtig. Du solltest zu keinem Zeitpunkt leichtfertig im Umgang mit der PIN sein. Im Umgang mit Karten PIN solltest du einige Punkte beachten. Das sind unsere Tipps!
Tipp 1: Den PIN-Code zu deiner Kreditkarte erhältst du von deinem Kreditkartenanbieter per Post und zwar einige Tage nach dem Erhalt deiner Kreditkarte. Bewahre PIN-Code und Kreditkarte immer getrennt voneinander auf. Die PIN mit der Karte mitzuführen, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Tipp 2: Notiere die Geheimnummer deiner Kreditkarte niemals auf der Karte. Portemonnaie oder Handtasche sind keine geeigneten Plätze zum Aufbewahren, da diese leicht mit deiner Kreditkarte in Verbindung gebracht werden können. Der sicherste Aufbewahrungsort ist dein Gedächtnis! Damit ist ausgeschlossen, dass Betrüger deine Kreditkarte nach einem Kartenverlust oder Diebstahl mit PIN einsetzen.
Tipp 3: Der PIN-Code ist deine persönliche Geheimnummer und nur für dich bestimmt. Die PIN darfst du keinem per E-Mail, Post oder Messenger zugänglich machen. Darin eingeschlossen ist die Nichtweitergabe bei Online-Zahlungen oder bei scheinbar realen Anfragen durch Bank oder Sparkasse. Dein Kartenanbieter oder ein seriöser Händler wird dich niemals um Preisgabe deines Kreditkarten-PIN anfragen.
Tipp 4: Einige Betrüger haben sich auf das Ausspähen von Kreditkartendaten spezialisiert. Indem sie die Terminals manipulieren, versuchen Sie die Kartendaten und die PIN auszuspähen. Andere versuchen den PIN-Diebstahl auf direktem Weg hinter deinem Rücken an der Ladenkasse. Gib den PIN-Code immer so ein, dass ein Beobachten und anschließender Missbrauch bzw. Kreditkartenbetrug ausgeschlossen ist. Dazu reicht das Abdecken des Eingabefeldes mit der Hand.
Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel der Kreditkartenanbieter für etwaige Schäden. Kartenbesitzern:innen obliegt die Pflicht, einen Kartendiebstahl oder Verlust umgehend nach Bemerken zu melden und die Debitkarte oder Kreditkarte sperren zu lassen. Kann der Kartenanbieter nachweisen, dass ein PIN durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des/der Karteninhabers:in in die Hände von Betrügern gefallen ist, werden sie am Schaden teilweise oder vollständig beteiligt. Wer die Kreditkarte zusammen mit dem PIN in der Geldbörse oder Handtasche führt, handelt grob fahrlässig. Den bei einem Kreditkartenbetrug entstandenen finanziellen Schaden wird der Kartenanbieter nicht ersetzen.
Ohne PIN kannst du mit deiner Kreditkarte am Automaten kein Geldabhebungen vornehmen. Du brauchst einen Ersatz-PIN. Wie du den erhältst ist zwar relativ einfach, jedoch unterscheiden sich Kreditkartenanbieter hinsichtlich des Umgangs mit PIN und Passwörtern. Viele Kartenanbieter versenden maschinell erstellte PIN-Codes. Bei anderen wie Sparkassen oder der ING kannst du deinen Wunsch-PIN selbst zusammenstellen.
Kreditkarten-PIN vergessen ist nicht nur ärgerlich, weil die Kreditkarte an der Ladenkasse oder Geldautomaten nicht mehr wie gewohnt einsetzbar ist. Die Sache ist unter Umständen auch mit Kosten verbunden. Bei zahlreichen Kartenanbietern wird für Zusendung der PIN per Post ein Entgelt von fünf Euro und mehr verlangt. Bei Versand von neuer Karte und PIN musst du mit dem doppelten Entgelt rechnen.
Kreditkarten sind mit Magnetstreifen und EMV-Chip ausgestattet. Neuere Karten verfügen zusätzlich über einen NFC-Chip. In Europa ist der EMV-Chip das meistgenutzte Zahlungsmittel, während es in den USA der Magnetstreifen ist. Ob du beim Bezahlen an der Kasse deine PIN eingeben musst oder eine Unterschrift leisten musst, lässt sich nicht absolut zuverlässig im Voraus sagen.
Ausnahmen bestätigen die Regel, denn teilweise musst du bei Zahlungen mit dem EMV-Chip unterschreiben. Wenn über den Magnetstreifen beispielsweise Geld abgehoben wird, ist die PIN Eingabe in der Regel zutreffend. Wird bei einer Kreditkartenzahlung über Magnetstreifen eine Unterschrift bzw. Einwilligung zum Rechnungseinzug verlangt, wird das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) genutzt.
Für dich als Kunde ist es nicht von Bedeutung, ob sich eine Abbuchung bei deinem Anbieter aufgrund von Lastschrifteinzug zwei bis drei Tage zeitverzögert oder ob sie sofort erfolgt. Hast du bei deiner Zahlung den Kreditkarten-PIN eingegeben, erfolgt die Abbuchung unmittelbar nach Abschluss des Zahlungsvorgangs. Das jeweilige Kartenunternehmen garantiert dem Händler den Rechnungsbetrag.
Die Art der Identifizierung bestimmen:
Ob du beim Bezahlen mit Karte deinen Kreditkarte-PIN eingeben oder eine Unterschrift leisten musst, wird von den großen Kartenunternehmen wie Visa oder Mastercard vorgegeben. Die Kreditkartenanbieter haben Einflussmöglichkeiten. In Deutschland beispielsweise werden von der Sparkassen-Finanzgruppe seit einigen Jahren nur noch Kreditkarten ausgegeben, die mit PIN-Eingabe funktionieren. PIN oder Unterschrift ist letztlich eine Frage des durch jeweilige Geschäftsinhaber gewählten Abrechnungsverfahrens. Bei Lastschriftverfahren ist die Unterschrift notwendig.
Im Ausland brauchst du deinen PIN für Geldabhebungen am Automaten und meist beim Bezahlen an Geschäftsterminals. Die Unterschrift ist in Einzelfällen möglich, wenn ein verwendetes Abrechnungsverfahren das zulässt.
In den USA werden Kreditkarten beim bargeldlosen Bezahlen sehr häufig durch das Kartenlesegerät gezogen. Belege bzw. der Rechnungseinzug per Lastschrift werden mit der Unterschrift bestätigt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche PIN-taugliche Kassenterminals integriert, sodass die Identifizierung per Unterschrift zugunsten der PIN-Eingabe entfällt.
Hast du eine Bezahl-App wie Apple Pay oder Google Pay auf dem Smartphone, brauchst du keinen PIN. Auch Unterschreiben brauchst du nichts. Hier läuft alles Notwendige wie Identifizierung und Buchung über den App-Betreiber und Zahlungsanbieter ab.
Zur Kreditkarte gehört immer ein PIN, der vom Anbieter maschinell erstellt und vom Karteninhaber:in selbst zusammengestellt wird. Der PIN macht den Einsatz der Kreditkarte sicher und darf unbefugten (unberechtigten) Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Den PIN solltest du in deinem Gedächtnis abrufbereit gespeichert haben. Hast du den PIN vergessen oder durch Kartensperre verloren, rufst du bei deinem Kartenanbieter an und forderst einen Ersatz-PIN an.
Nur mit Kreditkarten-PIN sind Geldverfügungen am Automaten weltweit möglich. Auch beim Bezahlen am Geschäftsterminal wird meist die PIN-Eingabe verlangt. Mittlerweile können Verbraucher kontaktlos Kleinbeträge bis 50 Euro ohne PIN-Eingabe bezahlen.
Kreditkarten sind ideal, um schnell, einfach und sicher Geldgeschäfte abzuwickeln. Eine Kreditkarte lässt sich zum Girokonto bzw. Geschäftskonto hinzubuchen. Sie erweist sich beim Einkaufen im Internet als vorteilhaft. Nicht selten ist sie die einzige Online-Zahlungslösung.
Bist du häufig im Ausland unterwegs, ist die Kreditkarte eine notwendige Zahlungslösung, um an Bargeld zu gelangen oder in Geschäften mit Karte zu bezahlen. Dein Kreditkarten-PIN wird dabei für die Prüfung deiner Identität benötigt. Immer seltener geschieht das durch Unterschrift auf einem Rechnungsbeleg.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Der Kreditkarten-PIN ist eine Sicherheitsnummer, den du vom Kartenbieter per Post zugeschickt erhältst. Der PIN ist hinter einer Schutzfolie verborgen, sodass ein flüchtiger Blick auf den Umschlag kein Erkennen zulässt.
Beim Bezahlen mit neuen Kreditkarten (Ausgabedatum ab Juli 2017) wird meist die PIN-Eingabe gefordert. Mitunter tritt anstelle der PIN eine Unterschrift. Um am Geldautomaten Bargeld zu erhalten, ist die PIN immer notwendig.
Händler nutzen unterschiedliche Abrechnungssysteme auf Basis EVM-Chip oder elektronisches Lastschriftverfahren (ELV). Dazu sind Kreditkarten mit EVM-Chip und Magnetstreifen ausgestattet. Meist erfolgt die Abrechnung via EVM-Chip, die mit der PIN-Eingabe verbunden ist. Beim ELV wird die Unterschrift auf den Beleg verlangt. Mit deiner Unterschrift erteilst du dem Händler die Vollmacht den Rechnungsbetrag per Lastschrift einzuziehen.
Du kannst bei deiner Bank oder Kreditkartenanbieter einen neuen PIN Anfordern. Vielleicht kannst du diese dir besser merken. Mittlerweile besteht die Möglichkeit, einen persönliche Wunsch-PIN erhalten. Frage deinen Anbieter, ob du dir einen eigenen PIN zusammenstellen darfst.
Nein, das hängt vom Kreditkartenanbieter ab. Kunden der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken können sich ihren persönlichen Wunsch-PIN an den Bankautomaten der Institute selbst ausstellen. An den Automaten gibt es die Option „PIN verwalten“. Für den Wunsch-PIN müssen sich Kunden eine vier- bis sechsstellige Zahlenkombination zusammenstellen. Der PIN bei Bedarf jederzeit geändert werden.
Den PIN kannst du einfach wechseln, indem du bei deinem Kartenanbieter einen neuen PIN anforderst. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken kannst du deine PIN direkt am institutseigenen Automaten ändern. Bei einigen Anbietern wird die alte Kreditkarte gesperrt und eine neue Kreditkarte mit neuer PIN gegen Entgelt zugestellt.
Nein, Den Kreditkarten-PIN musst und darfst du beim Online-Einkauf niemals angeben. Zahlst du im Internet mit Kreditkarte werden die Kreditkartennummer und Ablaufdatum abgefragt. Meist ist die Kartenprüfnummer (auf der Rückseite der Karte befindlich) anzugeben.
Die Kreditkarten-Geheimzahl besteht aus vier bis sechs Ziffern. An Geldautomaten im Ausland werden vierstellige und sechsstellige PINs akzeptiert.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt nach dreimaliger Falscheingabe der Karten-PIN eine Kreditkartensperre. In diesem Fall musst du den Kartenherausgeber veranlassen, die Kartensperrung aufzuheben. Nicht immer wird diese Möglichkeit angeboten. Du erhältst dann einen neuen PIN-Code zugestellt per Post und das dauert ein paar Tage.
Ja, Das geht bei Kreditkartenguthaben via Online-Banking. Eine Umbuchung auf das Referenzkonto ist möglich. Am Geldautomaten erhältst du nur bei Eingabe der richtigen PIN Bargeld ausgezahlt.
Dein Kreditkartenanbieter versendet Kreditkarte und PIN in jedem Fall getrennt voneinander. Meist wird in einem Abstand von mehreren Tagen versendet. Der PIN-Code wird in einen Umschlag unter einer blickdichten Folie gepackt.
Das kontaktlose Bezahlen ohne PIN-Eingabe bei kleinen Geldbeträgen soll bargeldlose Zahlungen mit der Kreditkarte erleichtern, aber nicht zulasten der Sicherheit gehen.
Dein Kreditkartenanbieter hält für Fälle wie diesen eine Servicenummer bereit. Diese findest du entweder direkt auf der Kreditkarte oder auf der Internetseite des Anbieters. Mitunter bedeutet Entsperren der Kreditkarte, dass du eine neue Geheimnummer oder eine neue Karte mit PIN erhältst.
Das kommt auf den Anbieter an. Bei der Sparkasse ist ein Ersatz-Pin kostenfrei. Bei der ING kostet ein Ersatz-Kreditkarten-PIN 5 Euro. Mitunter erhält man einen Ersatz-Pin nur gemeinsam mit einer neuen Karte. Das verursacht Kosten von durchschnittlich 10 Euro. Die notwendigen Informationen kannst du im Preisleistungsverzeichnis deines Kreditkartenanbieters nachlesen.
Nein, Deine Geheimnummer ändert sich nicht. Du erhältst eine neue Kreditkarte drei bis vier Wochen vor dem Ablauf. Diese ist sofort mit dem alten PIN nutzbar. Die Kartennummer bleibt bestehen. Deine alte Karte solltest du dann vernichten.
Nein, Bei PIN und TAN handelt es sich um zwei unterschiedliche Sicherungsverfahren. Die PIN bei der Kreditkarte dient der Identifizierung der Karteninhaber:innen und als Bestätigung für Transaktionen (bezahlen, Geld abheben). Die TAN (im Ausland auch OTP) ist eine einmalige Kennnummer, die u.a. bei Online-Überweisungen zur Anwendung kommt. Sie gehört zu den Hilfsmitteln der Zwei-Faktor-Authentifizierung.