Geht eine Kreditkarte verloren oder ist sie nicht auffindbar, ist das Sperren der Karte die sichere und notwendige Lösung, um eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu verhindern. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du unkompliziert deine Kreditkarte sperren lassen kannst und worauf du außerdem achten solltest, wenn sie beispielsweise geklaut wurde.
Das Wichtigste in Kürze
Zentraler Sperrnotruf – 116 116: Mit dieser Nummer erreichst du die bundesweite zentrale Sperrnotrufnummer. Hier kannst du die meisten Kreditkarten und Debitcards sperren lassen. Die Sperrhotline kostet dich bei Anrufen aus Deutschland keinen Cent. Für ein Sperren der Kreditkarte aus dem Ausland wählst du 0049 116 116. Diese Rufnummer ist gebührenpflichtig. Du zahlst je nach Vertrag die Gebühren deines Telefonanbieters oder Telefongesellschaft vor Ort.
Eine Sperrung von Karten mit Kreditfunktion oder sonstige Bankkarten direkt über die offizielle Webseite der Sperr-Hotline (sperr-notruf.de) oder per E-Mail verbietet sich aus Gründen der Datensicherheit. Es gibt mit dem Sperr-Fax sowie der Sperr-App für Mobilgeräte zwei weitere alternative Möglichkeiten. Die „SperrApp“ vom Betreiber der Sperrnotrufhotline Servodata GmbH kannst du im App Store und bei Google Play auf dein Smartphone herunterladen. Das Formular für das Sperr-Fax ist über die Sperr-Notruf-Webseite abrufbar.
Der Sperr-Notrufdienst ist ebenso die geeignete Stelle, um alle möglichen elektronischen Berechtigungsmedien zum Sperren von Debitkarten, Girocards und/oder Online-Banking. Sperren lassen sich über die Sperrhotline des Weiteren ebenso u.a. EC-Karten, SIM-Karten, elektronische Identitätsfunktion beim Personalausweis, E-Mail-Accounts oder Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
Karten sperren über 0049 30 4050 4050: Die Nummer lässt sich alternativ zur Sperrnummer verwenden. Ihr Vorteil ist, dass die Rufnummer weniger belastet wird und aus dem Ausland besser erreichbar ist. Wird die Nummer aus dem Ausland angerufen, können Gebühren des ausländischen Anbieters bzw. Netzbetreibers anfallen. Über die Sperr-Hotline lassen sich unter anderem Kreditkarten der Commerzbank, Sparkassen-Kreditkarten, Kreditkarten der Volksbanken, Kreditkarten der Deutschen Bank, Kreditkarten der Fidor Bank, Kreditkarten der ING, Kreditkarten der Norisbank, Kreditkarten der PSD Bank und Kreditkarten der TARGOBANK sperren.
Der zentrale Sperrnotruf ist ein Angebot des Vereins Sperr-Notruf 116 116 e.V., welches Banken und Sparkassen und Kreditkartenunternehmen auf freiwilliger Basis nutzen können. Aus verschiedenen Gründen setzen Banken nicht auf dieses Angebot. Dazu gehören zum Beispiel die Consorsbank und die Postbank.
Folgenden Banken bieten eigene Telefonnummern entweder alternativ oder zusätzlich zum Sperr-Notruf für das Sperren von Kreditkarten:
„Sperrnotrufnummer für Kreditkarten“: Wähle die (+49) 116 116 und lasse deine Kreditkarte 24/7 bei Verlust oder Diebstahl sperren
Die Kreditkartenunternehmen haben darüber hinaus auch eigene Rufnummern, um direkt mit ihnen das Sperren von Kreditkarten vornehmen zu können. Jedoch kannst du auch hier die 116 116 wählen.
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Kreditkartenanbieter | Sperrnotruf-Nummer |
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Visa | 0800 811 8440 und +1 303 967 1096 (Ausland) |
Mastercard | 0800 071 3542, aus den USA: +1 800 627 8372; aus anderen Ländern: +1 636 7227 111 |
American Express | 069 97 97 1000 und +49 69 97 97 1000 (Ausland) |
Diners Club | 069 900 150 135 und +49 69 900 150-135 (Ausland) |
[/table]
Eine Kartensperre ist im eigenen Interesse notwendig, wenn Kreditkarte gestohlen oder verloren wurde. Auch wenn die Kreditkarte beim Geld abheben von einem Bankautomaten eingezogen wurde, musst du die Kreditkarten sperren. Solltest du den Verdacht haben, dass unbefugte Dritte deine Kartendaten einsetzen, zögere nicht mit dem Anrufen der Sperrhotline.
Ein Diebstahl einer Kreditkarte wird in aller Regel mit hoher krimineller Energie ausgeführt. Da muss der Karteninhaber:in schnell reagieren, denn Kriminelle werden unverzüglich mit der missbräuchlichen Kartennutzung starten. Im Fall von Diebstahl solltest du neben dem Karten sperren immer eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei vornehmen. Dabei kannst du zudem die Polizei bitten, die Karte in einem weiteren System (Kuno) zu sperren.
Um die Kreditkarte sperren via Sperr-Notruf 116 116 zu lassen, ist es von Vorteil die 16-stellige Kartennummer, den Namen der Kreditkartengesellschaft, des Kartenanbieters oder alternativ die Bankleitzahl zur Hand zu haben. Weitere Details, die die eigene Identität bestätigen, können hilfreich sein und den Prozess beschleunigen, sind aber nicht zwingend nötig.
Die Kartensperrung ist grundsätzlich kostenlos. Dies gilt auch für ein etwaiges Entsperren oder das Beantragen einer Ersatzkarte. Wenn auf der Kreditkarte durch einen Missbrauchsfall Abbuchungen vorgenommen wurden, muss der Kreditkartennehmer höchstens mit Kosten in Höhe von 50 Euro rechnen (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit). Den Rest des Schadens übernimmt der Kreditkartenherausgeber.
Grundsätzlich dürfen Kreditkarteninhaber:innen darauf bauen, dass ihr Kreditinstitut für Schäden nach dem Verlust oder Entwendung einer Kreditkarte aufkommt. Das gilt für alle entstandenen Schäden bis zum Zeitpunkt der Kartensperre, soweit ein Karteninhaber:in nicht grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Als grobe Fahrlässigkeit gilt:
Bei einem Verlust oder bei einem Entwenden der Kreditkarte oder einer anderen Karte deiner Bank (Debitkarte, EC-Karte, Bankkarte) solltest du nach Bekanntwerden sofort reagieren und die betreffende Karte über die Sperrnummer sperren. Als Kreditkarteninhaber:in bist du zu sorgsamen Umgang mit der Kreditkarte und zur Schadensbegrenzung bei Kartenmissbrauch im Fall einer verlorenen gegangenen Kreditkarte verpflichtet. Der Sperr-Notruf 116 116 e.V., Kartenanbieter und -herausgeber stellen Notrufnummern zum Sperren von Kreditkarten und weiteren Zahlungskarten zur Verfügung. Diese sind rund um die Uhr erreichbar.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Rufe bitte umgehend die Sperrnummer 116 116, die Sperrnummer deines Kartenunternehmens oder die Sperr-Hotline deines Kreditkartenherausgebers an. Mit dem Sperren bist du von der Haftung bis auf einen Mithaftungsbetrag oder vollständig befreit. Innerhalb weniger Tage wird eine neue Kreditkarte und die Geheimzahl / PIN zugestellt.
Das Sperren sollte natürlich schnellstmöglich nach Kartenverlust durch den Karteninhaber erfolgen. Daher ist es auch ratsam, sich die Sperr-Notruf-Nummer im Handy zu speichern.
Bei einigen Kreditkartenanbietern kannst die Kreditkarte via Onlinebanking oder Banking-App zeitweilig sperren bzw. deaktivieren. Das macht dann Sinn, wenn du zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte weitgehend ausschließt. Die Nutzung der Karte für Käufe und Geld abheben sind vorübergehend nicht möglich. Der Bezug von Bargeld am Bankschalter via deaktivierter Kreditkarte ist ebenso ausgeschlossen. Das gilt nicht für bereits autorisierte Transaktionen. Hier ist kein Widerruf gestattet. Die Kreditkarte kannst du jederzeit online entsperren.
Wurde eine Kreditkarte offiziell wegen Verlust oder mehrmaliger PIN-Falscheingabe gesperrt, ist eine Entsperrung nicht möglich. Du musst eine neue Kreditkarte bestellen, was bei der Bank oder Sparkasse meist im Zuge des Sperrprozesses automatisch geschieht.
Verlierst du deine Kreditkarte, bist du maximal mit 50 Euro haftbar. Darüber hinausgehende Verluste gehen zulasten der Kartenherausgeber wie Banken oder Kreditkartenunternehmen. Dabei wird vorausgesetzt, dass du deiner Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht nachgekommen bist. Das erfordert bei Verlust, Kartendiebstahl oder Missbrauch deiner Karte, die Karte zu sperren. Deine PIN darfst du zu keinem Zeitpunkt zusammen mit deiner Karte aufbewahren.