Schon seit geraumer Zeit mehrt sich die Anzahl der Personen, die sich dazu entscheiden, aus der Kirche auszutreten. Dies mag verschiedene Gründe haben, wobei ein häufiger Anlass sicherlich der ist, dass Mitglieder der Kirche die Kirchensteuer entrichten müssen. Dies lässt sich nur durch einen Austritt vermeiden. In diesem Beitrag erfährst du, wie du bei einem Kirchenaustritt vorgehst und welche Vor- und Nachteile sich hierdurch ergeben können.
Das Wichtigste in Kürze
Wer in Zukunft keine Kirchensteuer mehr zahlen möchte, der muss sich von seiner Kirche abmelden bzw. austreten. Hierfür musst du nur zum zuständigen Amt gehen und ein bestimmtes Formular ausfüllen. In der Regel wird zusätzlich dazu auch noch eine Gebühr für die Bearbeitung deines Antrags auf Austritt aus der Kirche verlangt. Anschließend wirst du eine Kirchenaustrittsbescheinigung erhalten. Diese sollte unbedingt gut aufgehoben werden. Denn es kann passieren, dass die Kirche deinen Austritt anzweifelt. Nach aktueller Rechtslage bist du in der Beweispflicht. Wenn du also deinen Austritt nicht mittels Austrittsbescheinigung nachweisen kannst, dann müsstest du die Kirchensteuer rückwirkend zahlen und dein Austritt wäre umsonst gewesen.
Die Kirchensteuer muss in der Regel persönlich vor Ort abgemeldet werden. Als Alternative kann auch eine öffentlich beglaubigte Form per Post bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. In den meisten Bundesländern sind es das Standesamt oder der Notar, bei denen der Kirchenaustritt durchgeführt werden kann. In manchen Bundesländern kann der Antrag auch beim Amtsgericht vorgelegt werden. Die Meldebehörde wird das Finanzamt über den Austritt informieren, damit dieses die ELStAM anpassen und dem jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung stellen kann. In Bremen gibt es übrigens einen Sonderfall. Hier kann man auch direkt bei der Kirche austreten. Hierfür werden keine Gebühren erhoben.
Welche Unterlagen für den Austritt aus der Kirche erforderlich sind, unterscheidet sich je nach Bundesland. In Baden-Württemberg zum Beispiel wird hierfür lediglich ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass benötigt. Ein Nachweis über die Zugehörigkeit einer Religionsgemeinschaft muss nicht erbracht werden. Zusätzlich zu diesem Ausweisdokument muss eine vollständig ausgefüllte Austrittserklärung eingereicht werden, um erfolgreich aus der Kirche austreten zu können.
Da du zum Amt gehen musst, um aus der Kirche auszutreten und dort eine Person deinen Antrag bearbeiten muss, entsteht ein Aufwand, welchen du vergüten musst. Dabei kann sich die genaue Höhe der Bearbeitungsgebühren je nach Bundesland und Kommune stark voneinander unterscheiden. In Baden-Württemberg zum Beispiel liegt die Gebühr bei zwischen 10 und 60 Euro. Dies zeigt, dass selbst innerhalb eines Bundeslands die Kosten hierfür stark variieren können. In vielen weiteren Bundesländern beträgt die Gebühr für den Kirchenaustritt rund 20 bis 30 Euro. In Brandenburg fällt keine Gebühr an, während es in Bremen beim Standesamt nur 5,50 Euro kostet und in einer Kirche sogar kostenlos durchgeführt werden kann.
Auch Kinder und Jugendliche können aus der Kirche austreten. Bei Personen unter 12 Jahren ist es allerdings notwendig, dass der gesetzliche Vertreter den Kirchenaustritt durchführt. Dieser kann die Erklärung für das Kind einreichen, muss dabei aber nachweisen können, dass er über das alleinige Sorgerecht verfügt. Ist das Kind zwischen 12 und 14 Jahre alt, dann ist es unmöglich, den Kirchenaustritt gegen den Willen des Kindes zu erklären. Das bedeutet, dass das Kind nur dann austritt, wenn es das auch selbst möchte.
Bei einem Austritt müssen daher sowohl der gesetzliche Vertreter als auch das Kind zur zuständigen Behörde gehen, um den Austritt aus der Kirche zu erklären. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres, kann das Kind nicht nur selbst entscheiden, sondern auch alleine aus der Kirche austreten, selbst wenn die Eltern das nicht wollen.
Die Abmeldung aus der Kirche kommt nicht nur mit Vorteilen daher, weshalb wir dir in diesem Abschnitt eine Gegenüberstellung der Vor- sowie Nachteile aufzeigen wollen. Der wohl offensichtlichste Vorteil besteht im Wegfall der Kirchensteuer, denn diese muss nicht mehr gezahlt werden. Zudem werden auch keine zweifelhaften Aktivitäten der Kirche mehr unterstützt. Denn die Kirchen stehen in der Öffentlichkeit oft wegen Missbrauchsfällen in der Kritik. Weiterhin bereichern sich einzelne Bischöfe auf Kosten der Kirche, was viele Menschen ebenfalls nicht als unterstützenswert ansehen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kinder vom Religionsunterricht abgezogen werden können, wenn sie nicht mehr Teil einer Kirche sind. Nachteilhaft ist allerdings, dass eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist, die bis zu 60 Euro betragen kann. Außerdem musst du zu einem Termin bei der zuständigen Behörde erscheinen und dort das Formular einreichen. Es entsteht neben den Kosten also auch ein zeitlicher Aufwand. Ein sehr großer Nachteil können verringerte Jobchancen sein, wenn ein Arbeitgeber an die Kirche gebunden ist und die Mitgliedschaft dort verlangt. Dies kann beispielsweise bei Pädagogen oder Sozialarbeitern der Fall sein, aber auch Krankenschwestern und Ärzte können hiervon betroffen sein. Zudem kannst du nicht mehr an Zeremonien der Kirche teilnehmen.
Ein Austritt aus der Kirche ist nicht besonders kompliziert. Gegen Zahlung einer Gebühr und der Vorlage eines Ausweisdokuments kannst du dich bei der zuständigen Behörde deiner Gemeinde abmelden. Sehr wichtig ist hierbei allerdings, dass du die Austrittserklärung gut aufhebst. Denn wenn die Kirche deinen Austritt anzweifelt und du keinen Nachweis über deinen Austritt erbringen kannst, dann könnte es zur Nachzahlung der nicht gezahlten Kirchensteuer kommen. Auch bestimmte Berufe sollten sich einen Austritt genau überlegen, da dies unter Umständen ihre Jobchancen verringern kann, wenn Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Kirche voraussetzen.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Nein, eine Religionsausübung ist nach einem Austritt aus der Kirche nicht mehr möglich. Wer also keine Kirchensteuer mehr zahlen möchte, der muss auch auf eine Ausübung der Religion verzichten.
Ja, wenn du aus der Kirche austrittst, dann bist du kein Mitglied der Glaubensgemeinschaft mehr.
Ja, das ist möglich. Allerdings musst du dich hierfür an eine Kirche wenden. Staatliche Behörden werden dir hierbei nicht helfen können, sie machen nur die Abmeldung.
Durch einen Kirchenaustritt lässt sich die Kirchensteuer einsparen, welche sich insgesamt auf mehrere hundert Euro pro Jahr an zusätzlicher finanzieller Belastung summieren kann.
Unserer Ansicht nach sind die Kirchen selbst schuld an den Austritten. Schließlich führen zahlreiche Missbrauchsfälle zu einem sehr schlechten Image und es ist verständlich, dass immer weniger Menschen hiermit etwas zu tun haben wollen.
Wer als Kind getauft wurde, der gilt selbst dann noch als Kirchenmitglied, wenn die eigenen Eltern aus der Kirche austreten.