Ein Großteil der Girokonten ist nicht kostenlos. Darunter befinden sich nicht wenige, die von der Bank als gebührenfrei beworben werden. Das seit 2018 in der EU geltendes Zahlungskontengesetz verlangt von Kreditinstituten, dass sie für ein Bankkonto einmal pro Jahr eine Gebührenaufschlüsselung erstellen. Die Entgeltaufstellung soll für mehr Übersicht im Gebührendschungel sorgen. In unserem Ratgeber erfährst du, was eine Entgeltaufstellung ist und welchen Nutzen sie dir als Bankkund:in verschafft.
Das Wichtigste in Kürze
Banken sind seit Oktober 2018 per Zahlungskontengesetz zur Entgeltaufstellung für Zahlungskonten wie Basiskonten, Girokonten oder Pfändungsschutzkonten verpflichtet.
Die Entgeltaufstellung ist Teil der europäischen Zahlungsrichtlinie, die Bankkund:innen den Erhalt einer Übersicht über ihre vergangenen Kontogebühren im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten rund um ihr Zahlungskonto zu erhalten.
Eine Entgeltaufstellung ist eine Information für Verbraucher:innen über die während eines Vertragszeitraumes angefallenen Entgelte, Kosten und Vertragsstrafen. Eine Entgeltaufstellung steht allen Kund:innen von Zahlungsdienstleistern jederzeit kostenlos zur Verfügung. Eine Entgeltaufstellung muss auch dann bereitgestellt werden, wenn der Kontovertrag aufgelöst wird oder zu einem neuen Kontomodell gewechselt wird.
Was eine Entgeltaufstellung beinhalten muss, ist im Zahlungskontengesetz § 11 geregelt. Eine Entgeltaufstellung wird in der Regel auf einen Zeitraum bezogen erteilt. Die folgenden Angaben müssen mindestens enthalten sein:
Der Zahlungsdienstleister muss zusätzlich Angaben zu Kosten und Vertragsstrafen machen, die durch die Inanspruchnahme von Diensten oder Paketen aufgetreten sind.
(Quelle: Zahlungskontengesetz § 11)
Die Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung wird in der EU-Zahlungsrichtlinie (Artikel 5 Absatz 4 – 2014/92/EU) festgelegt.
Am einfachsten genügen Zahlungsdienstleister den Anforderungen an die Gestaltung der Entgeltaufstellung, wenn sie ein offizielles Muster für die Entgeltaufstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verwenden.
(Quelle: Zahlungskontengesetz § 13)
Die Entgeltaufstellung ist kostenfrei. Dein Zahlungsdienstleister muss dir mindestens einmal jährlich von sich aus eine Entgeltaufstellung erstellen und dir kostenfrei zur Verfügung stellen. Prüfe die Aufstellung hinsichtlich pauschaler Buchungen der Belastungen und ob die Pauschalsätze ihre Richtigkeit haben. Eine Abrechnung auf Basis von Entgeltpauschalen musst du nicht einfach hinnehmen.
Bei der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz handelt es sich um die Umsetzung der europäischen Zahlungsrichtlinie in deutsches Recht. Es gelten u.a. die Ausführungen in den §§ 10, 11, 12 & 13 Zahlungskontengesetz (ZKD).
Im § 10 ZKG werden Zahlungsdienstleister verpflichtet, Verbraucher:innen regelmäßig eine Entgeltaufstellung zur Verfügung zu stellen. Die Entgeltaufstellung enthält Informationen zu Entgelten, Kosten und Vertragsstrafen, die während eines bestimmten Zeitraums Dienste im Zusammenhang mit der Nutzung eines Zahlungskontos angefallen sind.
In der europäischen Zahlungsrichtlinie finden sich Regelungen zum Verwenden einer standardisierten Zahlungskontenterminologie, zum Angeben von Währungsangaben und zur Sprache der Entgeltaufstellung. Diese Mindeststandards bei einer Entgeltaufstellung finden sich im deutschen Zahlungskontengesetz wieder.
Die Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie meint das Aufführen mindestens der maßgeblichen Zahlungskontendienste. Die Währung des Zahlungskontos gibt die Währungsangabe in der Entgeltaufstellung meist vor. Durch die Einigung von Verbraucher:in und Zahlungsdienstleister kann eine davon abweichende Währung verwendet werden. Wird die Entgeltaufstellung durch ein deutsches Geldinstitut erstellt, muss diese in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die BaFin hat Muster für Entgeltinformation und Entgeltaufstellung auf Basis des Zahlungskontengesetzes veröffentlicht. Die Basis dieser Dokumente bildet ein europäisches Präsentationsformat. Verwendet eine Bank oder anderer Zahlungsdienstleister Antragsformulare abweichend von den gesetzlichen Anforderungen, kann die BaFin auf eine Änderung drängen oder Bußgelder verhängen. Im Zahlungskontengesetz findet sich eine Regelung, dass im Rahmen der Entgeltinformation eine Definition der gebräuchlichsten Begriffe in einem Glossar erfolgen muss.
In den EU-Ländern herrscht Einigkeit darüber, dass im „Glossar“ 19 Begriffe für Bankdienstleistungen definiert werden. Auf der Webseite der BaFin unter bafin.de kannst unter dem Suchwort Glossar die jeweiligen Begriffe mit entsprechenden Erläuterungen abrufen. Die Banken und weitere Zahlungsdienstleister sind an die aufgeführten Begriffe für Kontodienste gebunden.
Zu diesen Kontodiensten gehören Kontoführung, Gutschriften, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag, Ausgabe von Bankkarten (Servicecard, Debitkarte, Partnerkarte, Ersatzkarte), Ein- und Auszahlungen von Bargeld sowie Kontoüberziehung. In der Entgeltinformation wird der jeweilige Preis aufgeführt.
(Quelle: Zahlungskontengesetz § 12)
Banken und andere Zahlungsdienstleister sind hinsichtlich ihrer Gebührenerhebung nicht durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt, sondern weitgehend frei. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Höhe der Gebühren an Geldautomaten. Für bestimmte grundlegende Dienstleistungen ist das Berechnen von Gebühren nicht zulässig.
In den Preis- und Leistungsverzeichnissen werden Ausführungen zu allen möglichen Bank-, Konto- und Serviceentgelten gemacht. Voraussetzung für die Erhebung von Gebühren bei Nutzung eines Girokontos ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit ihren Kund:innen. Vorvertraglich sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, potentiellen Kund:innen eine Entgeltinformation für das gewünschte Zahlungskonto zukommen zu lassen.
Unzulässige Bankentgelte | Zulässige Bankentgelte |
Entgelt bei Kartenverlust | Gebühren für Kontoauskunft |
Entgelt für die Führung eines Darlehenskontos | Kostenerstattung des Ausstellers an den Empfänger einer nicht eingelösten Einzugsermächtigung (Lastschriftermächtigung) |
Entgelt für die Kontenpfändung | Entgelt für Scheckrückgaben |
Keine Mehrkosten durch Pfändungsschutzkonto | Entgelt für Nutzung der Kreditkarte im Ausland |
Entgelt für Adressermittlung | Entgelte für die von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen |
Entgelte für Rücklastschriften | Kosten für Barein- und -auszahlungen auf das eigene Konto/vom eigenen Konto am Bankschalter |
Entgelt bei Kartenverlust | Gebühren für Kontoauskunft |
Die grundlegenden Serviceleistungen einer Bank beim Online-Girokonto wie Einrichtung von Dauerauftrag, Lastschriftverfahren oder Kontoauszüge im Online-Banking müssen kostenfrei sein. Zahlungsdienste wie Barein- und Barauszahlungen am Schalter können mit einem Entgelt versehen werden. Unzulässige Bankentgelte können vom Kund:in zurückgefordert werden.
Bankkund:innen können eine Entgeltaufstellung für alle bei einem Zahlungsdienstleister geführten Konten beantragen. Zu den Kontomodellen gehören u.a. Girokonto, Basiskonto und Pfändungsschutzkonto.
Entgeltaufstellung | wann | wo | wie |
Name & Vorname des Kontoinhaber:in plus Konto (IBAN) im Antrag angeben | Bei Bedarf jederzeit kostenfrei einmal pro Jahr bei Kontoauflösung | Über die Webseite der Bank beantragen Im Online-Banking Bereich beantragen In der Bankfiliale beantragen | per Post erhalten in der Bankfiliale abholen per E-Mail erhalten |
Die Entgeltaufstellung listet die Entgelte nach Zahlungsdiensten gruppiert auf. Zahlungsdienste können beispielsweise Kontoführung, Überweisung, Bank-, Debit- und Kreditkarte sowie Portokosten sein. In der Entgeltaufstellung werden die im Jahr angefallenen Zinsen für die Kontoüberziehung aufgeführt.
Alle von Gerichten für unzulässig erklärten Bankgebühren können Bankkund:innen zurückfordern. Auch einseitig durch einen Zahlungsdienstleister neu eingeführte oder erhöhte Gebühren müssen sie nicht hinnehmen.
Zunächst musst du in Erfahrung bringen, welche Kontogebühren bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Wurden die Gebühren im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank oder als Entgeltinformation (online oder per Post) aufgelistet, besteht kein Recht zur Rückforderung. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren entsteht dann, wenn diese während der Geschäftsbeziehung einseitig durch den Zahlungsdienstleister und ohne deine Zustimmung eingeführt oder erhöht wurden.
Wurde das Konto nach dem 1. Januar 2018 eröffnet, kannst du eine kostenlose Entgeltaufstellung anfordern und Entgelte und Kosten rund um dein Zahlungskonto prüfen.
Ansprüche gegenüber der Bank kannst du grundsätzlich selbst geltend machen. Empfohlen ist die schriftliche Form und der Versand als Einschreiben mit Rückschein. Eine persönliche Abgabe in der Bank unter Hinzuziehen eines Zeugen ist eine Alternative.
Hilfe in Sachen Rückforderung von Bankgebühren bieten Verbraucherzentralen an. Bei einigen Rechtsanwälten kannst du eine kostenlose Ersteinschätzung zu deinem konkreten Problem mit der Bank erhalten.
Wollen Banken Gebühren (Kontoführungsgebühren oder Kontojahresgebühren) einführen oder erhöhen, dürfen sie das nur mit deiner Zustimmung. Solltest du auf ein entsprechendes Vertragsangebot nicht reagieren, kann daraus keine stillschweigende Zustimmung abgeleitet werden. Einseitige Vertragsänderungen sind nicht zulässig.
Unklare Abrechnungen oder zu hoch scheinende in Rechnung gestellte Entgelte sind häufige Gründe für Beschwerden von Bankund:innen.
Du als Girokontonutzer:in hast das Recht, bei deinem Kontoinstitut bei Bedarf bzw. mindestens einmal jährlich kostenlos eine Entgeltaufstellung anzufordern.
Banken sind gemäß Zahlungskontengesetz verpflichtet, ihre Kund:innen im Detail in übersichtlicher Form über in der Vergangenheit angefallene Entgelte zu informieren.
Zu Unrecht erhobene und einbehaltene Bankgebühren kannst du zurückfordern. Wenn sich die Bank weigert, kannst du dich an eine Verbraucherzentrale wenden oder einen Anwalt deiner Wahl zum Zweck einer gerichtlichen Klärung konsultieren.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Bei der Entgeltaufstellung gemäß §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz handelt es sich um eine Entgeltinformation, in der die bei einem Zahlungskonto (Girokonto) angefallenen Entgelte für Services, inklusive Debitkarte, aufgeführt werden. Angegeben wird in der Regel der in diesem Zeitraum geltende Dispo- und Einlagenzinssatz.
Banken und Sparkassen schicken ihren Kund:innen online oder per Post meist vierteljährlich einen Rechnungsabschluss, inklusive einer Aufstellung der berechneten Entgelte und Zinsen. Eine gesonderte Entgeltaufstellung zum Bankkonto kannst du jederzeit bei deinem Kontoanbieter online über ein extra Antragsformular oder via Support-Anfrage (Kontaktformular, E-Mail) in Auftrag geben.
Das Zahlungskontengesetz, welches Banken zur Entgeltinformation vor Kontoabschluss und Entgeltaufstellung während der Geschäftsbeziehung und Kontokündigung verpflichtet, gibt es seit 31. Oktober 2018. Zahlungskontengesetz stellt die Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie (2014) in deutsches Recht dar. Eine Entgeltaufstellung für dein Konto kannst du ab dem Jahr 2019 anfordern.
Deine Entgeltaufstellung kannst du bei Bedarf jederzeit für das zurückliegende Jahr bei deinem Kontoinstitut anfordern. Bei Vertragsbeendigung hast du vor der Kontoschließung das Recht auf eine Entgeltaufstellung für das laufende Jahr.
Eine Entgeltaufstellung kannst du auf mehreren Wegen beantragen. Zahlreiche Kontoinstitute bieten die Antragstellung direkt über die Webseite an. Alternativ kannst du die Beantragung via Kundenservice, Kontaktformular, per E-Mail oder per Post vornehmen.
Banken müssen dir laut Zahlungskontengesetz eine Entgeltaufstellung zur Verfügung stellen. Auf welchem Weg das geschieht, ist nicht geregelt. Du solltest die Aufstellung entweder per Post oder in deinem elektronischen Postfach innerhalb von zwei Wochen erhalten.
Die Hauptserviceleistungen einer Bank beim Online-Zahlungskonto wie Einrichtung von Dauerauftrag, Lastschriftverfahren oder Kontoauszüge müssen kostenfrei sein. Für weitere Dienste rund um das Girokonto wie Kontoauszug per Post oder Ersatzkarten können Entgelte anfallen. Als Kund:in hast du das Recht, über die Kosten im Detail informiert zu werden und Entgelte zu prüfen. Deine Bank muss dir bei Bedarf mindestens einmal pro Jahr eine Entgeltaufstellung kostenfrei bereitstellen. Pauschale Buchungen der Kosten oder die Aufführung der Belastungen im Paket erschweren das Prüfen einzelner Positionen.