Elterngeld stellt eine finanzielle Unterstützung des Staates dar, die an Elternteile ausgezahlt wird, welche Einkommenseinbußen haben, weil sie sich um ihr Kind kümmern müssen. Dabei ist vor allem die Höhe des vorherigen Einkommens ausschlaggebend dafür, wie hoch das Elterngeld ausfällt. Daher erklären wir dir in diesem Artikel nicht nur, was genau Elterngeld ist und wer Anspruch darauf hat, sondern geben dir auch hilfreiche Tipps und Tricks mit auf den Weg, um die Beziehung von Elterngeld zu optimieren.
Außerdem wirst du in diesem Artikel erfahren, wie du Elterngeld beantragen kannst und welche Unterlagen hierfür benötigt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Bei dem sogenannten Elterngeld handelt es sich um finanzielle Hilfen seitens des Staates an Eltern, welche entweder gar nicht oder nur zum Teil einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sich um ein neugeborenes Kind kümmern. Diese staatliche Leistung ist für Eltern von Kleinkindern und Säuglingen gedacht. Sie soll Väter und Mütter bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes unterstützen. Wenn Eltern also ihr Einkommen oder einen Teil ihres Einkommens aufgeben müssen, um sich um ihr Kind kümmern zu können, dann greift ihnen der Staat mittels Elterngeld unter die Schultern, um die finanzielle Sicherheit der Familie gewährleisten zu können.
Anspruch auf Elterngeld haben sowohl Mütter als auch Väter. Es müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, um Elterngeld zu beziehen. Sie müssen in Deutschland und mit ihrem Kind im selben Haushalt leben. Es ist zwingend erforderlich, dass die Eltern sich selbst um ihr Kind kümmern und es erziehen. Die Erziehung darf nicht an Dritte ausgelagert werden. Eine weitere Voraussetzung ist zudem, dass sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
Für ausländische Eltern gelten zusätzliche Voraussetzungen. Hierbei ist vor allem die Staatsangehörigkeit relevant. Wenn die Eltern aus Island, Norwegen, Liechtenstein, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz kommen, dann können sie in Deutschland Elterngeld beziehen, sofern sie hier leben und arbeiten. Während eines Asylverfahrens oder einem Aufenthalt in Deutschland über eine Duldung (ausgenommen Beschäftigungsduldung) kann kein Elterngeld beantragt werden. Vergiss dabei auf keinen Fall, dass du für dein Kind auch Kindergeld beziehen kannst.
Das Arbeitsverhältnis ist für die Beziehung von Elterngeld nicht relevant.
Es gibt insgesamt 3 verschiedene Arten von Elterngeld, die beantragt werden können. Dazu gehört das Elterngeld, das Elterngeld Plus sowie der Partnerschaftsbonus. Beim Partnerschaftsbonus handelt es sich eigentlich nicht um eine “Art”, allerdings gehört er hier trotzdem dazu. In den folgenden Abschnitten erklären wir dir die einzelnen Varianten im Detail.
Wenn Eltern sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern und dieses betreuen, dann gleicht das Elterngeld fehlende Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit aus. Hierbei handelt es sich um eine wichtige staatliche Hilfe. Diese kann dann bezogen werden, wenn Eltern ihrer Erwerbstätigkeit entweder gar nicht mehr oder eingeschränkt nachgehen, um Zeit für ihr Kind zu haben. Dabei bekommen Vater und Mutter bis zu 14 Monate lang Basiselterngeld, sofern sich beide Elternteile an der Erziehung des Kindes beteiligen und ihnen dadurch Einkommenseinbußen entstehen.
Die Monate können zwar frei unter den beiden Elternteilen aufgeteilt werden, allerdings hat ein einzelner Elternteil nur Anspruch auf Elterngeld für zwischen 2 und 12 Monaten. Alleinerziehende, deren Job in Folge der Geburt wegfällt, haben Anspruch darauf, für die kompletten 14 Monate Elterngeld zu beziehen. Allerdings können Eltern nur Basiselterngeld beziehen, bis das Kind 14 Monate alt ist, danach haben sie unter Umständen aber Anspruch auf Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus.
Wurde das Kind am 01.09.2021 oder nach diesem Datum geboren und dabei mindestens 6 Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin geboren, dann erhalten Eltern das Basiselterngeld über einen längeren Zeitraum. Maximal sind dies jedoch 4 Monate.
Das Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Hiervon profitieren vor allem die Eltern, die bereits während des Bezugs von Elterngeld zurück in eine Erwerbstätigkeit und in Teilzeit arbeiten möchten. Dadurch erhalten Eltern die Möglichkeit, länger Elterngeld beziehen zu können. Eltern können Elterngeld Plus doppelt so lange beziehen wie das Basiselterngeld, da ein Monat Basiselterngeld 2 Monaten Elterngeld Plus entspricht.
Gehen Eltern nach der Geburt ihres Kindes keiner Erwerbstätigkeit nach, dann fällt das Elterngeld Plus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld aus. Arbeiten sie aber in Teilzeit nach der Geburt, dann besteht die Möglichkeit, dass das Elterngeld Plus genauso hoch ausfällt, wie das Basiselterngeld mit Teilzeit.
Eltern können bis zu 4 weitere Monate lang Elterngeld Plus in Form des Partnerschaftsbonus beziehen. Dies ist dann möglich, wenn beide Elternteile innerhalb dieses Zeitraums zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit einem Beruf nachgehen, damit sie ihrem Kind mehr Zeit widmen können. Eine Beantragung des Partnerschaftsbonus ist für mindestens 2 und maximal für 4 Monate möglich. Eltern, die ihr Kind getrennt erziehen, können ebenfalls den Partnerschaftsbonus beantragen, sofern beide gemeinsam in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende Elternteile bekommen den ganzen Partnerschaftsbonus.
Um den Partnerschaftsbonus für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden, zu erhalten, gilt eine Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche.
Damit du das Optimum aus dieser staatlichen Unterstützung herausholen kannst, möchten wir dir in den folgenden Abschnitten ein paar Tipps bezüglich des Elterngeldes mit auf den Weg geben.
Insgesamt stehen beiden Elternteilen 14 Monate zu, in denen sie Elterngeld beziehen können. Ein Elternteil kann aber nur bis zu 12 Monate Elterngeld beziehen. Die anderen 2 Monate stehen daher dem jeweiligen Partner zu. Hierdurch sollen auch erwerbstätige Väter intensiver in die Erziehung des Kindes eingebracht werden. Allerdings muss hier unbedingt der richtige Zeitpunkt abgepasst werden, um den Arbeitgeber darüber zu informieren.
Die Beantragung dieser sogenannten Partnermonate muss 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber erfolgen. Der Kündigungsschutz wird erst 8 Wochen vorher aktiv, sodass ein Zeitfenster von einer Woche verbleibt, in welchem die Partnermonate innerhalb der Frist beim Arbeitgeber angemeldet werden können. Vorher sollte der Chef auf keinen Fall darüber informiert werden, da ansonsten das Risiko einer Kündigung besteht.
Wie hoch das gezahlte Elterngeld letztendlich ausfällt, hängt in erster Linie vom Einkommen des Antragstellers ab. Daher sollte der Elternteil den Antrag auf Elterngeld stellen, der über ein höheres Einkommen verfügt. Denn dann fällt auch das Elterngeld höher aus. Dabei werden allerdings einmalige Zahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Dementsprechend kann mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, ob diese Zahlungen nicht stattdessen auf das Gehalt draufgepackt und monatlich gezahlt werden können.
Um das Einkommen zu erhöhen, sollte man sich zudem Überstunden ausbezahlen lassen, anstatt diese für mehr Freizeit zu nutzen. Wichtig zu wissen ist auch, in welchem Zeitraum das Einkommen bemessen wird. Beim Vater ist es das Jahr vor der Geburt. Bei der Mutter ist es das Jahr vor Start des Mutterschutzes.
Sind Eltern verheiratet, dann besteht die Möglichkeit, die Höhe des Elterngeldes positiv zu beeinflussen, indem die Steuerklasse gewechselt wird. Ist der Plan, dass ein Elternteil den Großteil der Elternzeit übernimmt, dann kann ein Wechsel der Steuerklasse dazu führen, dass weniger Steuern vom Gehalt abgezogen werden. Dadurch entsteht ein höheres Nettoeinkommen, was sich positiv auf das Elterngeld auswirkt.
Unbedingt beachtet werden sollte hierbei allerdings, dass der Wechsel schnell erfolgen sollte. Denn für die Bemessungsgrundlage des Elterngelds zählt die Steuerklasse, welche während des Bemessungszeitraums dominiert.
Nehmen beide Elternteile Elternzeit, um sich um ihr Kind kümmern zu können, dann kommen zu den gewöhnlichen 12 Monaten noch 2 Monate dazu, in denen Basiselterngeld bezogen werden kann. Zudem gibt es noch Elterngeld Plus, welches ebenfalls verlängert werden kann und zwar um bis zu 4 Monate. Dies ist dann der Fall, wenn beide Elternteile mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Insbesondere Selbstständige haben hier einen großen Vorteil, da sie sich ihre Arbeitszeit frei einteilen können. Denn fällt die Arbeitszeit eines Elternteils auch nur geringfügig aus diesem Rahmen, dann muss der Bonus von beiden Elternteilen zurückgezahlt werden.
Dieser Tipp richtet sich vor allem an Selbstständige, da diese ihren Gewinn sowie ihr Einkommen leichter beeinflussen können als Angestellte. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Daher kann es sich durchaus lohnen, als Selbstständiger den Gewinn des vorangegangenen Jahres zu optimieren. Hierfür können beispielsweise weniger Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine andere simple Möglichkeit wäre die Erhöhung der Arbeitszeit, sodass am Ende des Jahres ein höherer Gewinn steht.
Wie hoch das Elterngeld ausfällt, ist hauptsächlich vom Einkommen eines Elternteils vor der Geburt abhängig. Außerdem ist relevant für die Höhe des Elterngeldes, ob nach der Geburt die Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit wegfallen. Eltern mit geringem Einkommen können im Optimalfall über das Elterngeld genauso viel Einkommen beziehen, wie durch ihre vorherige Berufstätigkeit.
Eltern mit einem höheren Einkommen dagegen stehen 65% ihres vorherigen Einkommens zu. Abhängig vom Einkommen liegt das Basiselterngeld bei zwischen 300 Euro und 1800 Euro pro Monat. Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro pro Monat.
Alleinerziehende können Basiselterngeld für bis zu 18 Monate lang beziehen (der Partnerschaftsbonus ist hier schon inkludiert). Über Elterngeld Plus können Alleinerziehende bis zu 28 Monate lang zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat beziehen. Als Alleinerziehende gelten dabei Elternteile, deren Ex-Partner nicht mit ihnen und dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen. Sollte ein alleinerziehender Elternteil mit jemandem zusammen oder in eine WG ziehen, dann ist Vorsicht angesagt.
Denn wohnt zusätzlich zu dir und deinem Kind noch eine weitere erwachsene Person im Haushalt, dann muss bei der Elterngeldstelle der Nachweis erbracht werden, dass es sich hierbei nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Die Behörde kann die Situation dann auch selbst überprüfen und vor deiner Tür auftauchen, um Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob deine Angaben korrekt waren.
Elterngeld ist gemäß § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Du musst für dein Einkommen, welches du in Form von Elterngeld vom Staat erhältst, also keine direkten Steuern zahlen. Allerdings beziehst du in diesem Fall eine Lohnersatzleistung. Dies führt dazu, dass du höhere Steuern auf dein normales steuerpflichtiges Einkommen zahlen musst.
Dabei berechnet das Finanzamt zuerst den Steuersatz für das Einkommen ohne Berücksichtigung des Elterngeldes. Anschließend erfolgt die Berechnung des Steuersatzes auf dein Einkommen unter Berücksichtigung des Elterngeldes. Um die Steuerlast endgültig zu ermitteln, wird dein Einkommen mit dem höheren Steuersatz multipliziert.
Elterngeld kann erst dann beantragt werden, wenn das Kind bereits geboren wurde. Der Antrag sollte dabei bereits in den ersten 3 Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Der Grund hierfür ist, dass Elterngeld maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt wird. Elterngeld kann bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. In manchen Bundesländern ist sogar eine Beantragung von Elterngeld über das Internet möglich.
Jedes Elternteil kann nur einmal pro Kind einen Antrag auf Elterngeld stellen. Sollten beide Elternteile die Möglichkeit haben, Elterngeld zu erhalten, dann muss der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Auszahlen lassen kann man sich das Elterngeld auf ein Girokonto. Allerdings braucht der Elterngeldberechtigte hierfür eine Verfügungsbefugnis. Die Auszahlung auf ein fremdes Konto ist somit nicht möglich.
Je nachdem, welchem Beschäftigungsverhältnis nachgegangen wird, müssen unterschiedliche Unterlagen mit dem Antrag auf Elterngeld eingereicht werden. Damit du schonmal eine gute Übersicht darüber bekommst, was alles an Unterlagen zusätzlich zum Antrag auf Elterngeld benötigt wird, haben wir dir eine kompakte Liste der erforderlichen Dinge zusammengestellt:
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die sich an Eltern von neugeborenen Kindern richtet, welche Einkommenseinbußen hinnehmen, um sich mehr um ihr Kind kümmern zu können. Dementsprechend handelt es sich um eine finanzielle Hilfe, die wichtig für die Gesellschaft ist und Eltern große Vorteile bringen kann. Eltern sollten sich daher schon früh darum kümmern, sich über die Voraussetzungen der Zahlung von Elterngeld zu informieren. Denn hier besteht einiges an Optimierungspotenzial, sodass die Höhe oder die Dauer der Auszahlungen gesteigert werden kann.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Alle Mütter und Väter, die in Deutschland und mit ihrem Kind im gleichen Haushalt leben. Zudem müssen die Eltern sich selbst um die Erziehung ihres Kindes kümmern und dürfen nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Basiselterngeld kann für bis zu 14 Monate lang bezogen werden. Danach kann Elterngeld Plus für bis zu 28 Monate lang erhalten werden. Über den Partnerschaftsbonus ist eine Verlängerung von Elterngeld Plus um bis zu 4 Monate möglich.
Die Höhe des Elterngeldes hängt in erster Linie vom vorherigen Einkommen ab. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat. Das Elterngeld Plus liegt bei mindestens 150 Euro und bei maximal 900 Euro pro Monat.
Eltern können für bis zu 4 weitere Monate Elterngeld Plus beziehen, wenn beide Elternteile innerhalb dieses Zeitraums zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.