In Deutschland gibt es mittlerweile mehrere Formen, wie Partner:innen zusammenleben können. Während viele Menschen heiraten, gibt es darüber hinaus ebenso eine sogenannte eheähnliche Gemeinschaft als eine Lebensgemeinschaft. Allerdings gibt es in mehrerlei Hinsicht deutliche Unterschiede zu einer offiziellen Ehe, von der sich die eheähnliche Gemeinschaft abgrenzen lässt.
In unserem Beitrag erfährst du, was eine eheähnliche Gemeinschaft überhaupt bedeutet. Ferner gehen wir auf die notwendigen Voraussetzungen ein, die Unterschiede zur Ehe und einem verlobten Paar sowie, was im Hinblick auf die Steuern zu beachten ist. Darüber hinaus thematisieren wir Trennung, Unterhalt und Erbschaft bei der eheähnlichen Gemeinschaft genauso wie die grundsätzlichen Vor- und Nachteile.
Das Wichtigste im Überblick
Die eheähnliche Gemeinschaft wird so definiert, dass zwei Personen zusammenleben, ohne dabei eine Ehe zu schließen. Dabei ist das Zusammenleben der Partner:innen auf Dauer ausgerichtet. Der Begriff eheähnlich kommt deshalb zustande, weil die entsprechenden Personen faktisch wie in einer Ehe zusammenleben, ohne dass ein offizieller Bund fürs Leben geschlossen wurde. Häufig gibt es in der Praxis tatsächlich keine oder nur geringe Unterschiede, ob es sich um eheähnliche Gemeinschaften oder um eine tatsächliche Ehe handelt.
Die Gesetzgeber:innen haben einige Voraussetzungen definiert, unter deren Einhaltung von einer eheähnlichen Gemeinschaft gesprochen werden kann. Solche nicht ehelichen Lebenspartnerschaften kommen in Deutschland immer öfter vor. Zentral ist dabei ein gemeinschaftliches Zusammenleben, welches auch ohne den formalen Trauschein sehr gut funktionieren soll. Daher wird unter den folgenden Voraussetzungen von einer eheähnlichen Gemeinschaft der zwei Lebenspartner:innen gesprochen:
Besteht Zweifel an einer eheähnlichen Gemeinschaft, dann kommt insbesondere der zuletzt aufgeführte Punkt zum Tragen. Die starke innerliche Verbundenheit und das füreinander Einstehen unterscheidet nämlich eine eheähnliche Gemeinschaft durchaus von einer reinen, sogenannten Haushalts- oder Wirtschaftsgemeinschaft. Somit ist die eheähnliche Gemeinschaft eine Form des Zusammenlebens, die von den Funktionen her durchaus oft mit einer Ehe zu vergleichen ist.
Rechtlich betrachtet gibt es eine klare Trennung zwischen einer geschlossenen Ehe und einer eheähnlichen Gemeinschaft. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die entsprechenden Partner:innen im Alltag durchaus in allen Bereichen genau so zusammenleben, wie es Ehepartner:innen in der Praxis tun. Die größten Unterschiede zwischen einer Ehe und einer eheähnlichen Gemeinschaft sind gleichzeitig Nachteile der Nicht-Ehe, insbesondere:
Neben diesen Nachteilen der eheähnlichen Gemeinschaft ist es allerdings rechtlich dennoch so, dass eine sogenannte Unterstützungspflicht finanzieller Natur gilt. Sollte der/die eine Lebenspartner:in bedürftig werden, muss aufgrund der eheähnlichen Lebenspartnerschaft eine finanzielle Unterstützung durch den/die entsprechende Lebenspartner:in erfolgen.
Bei Zusammenlebenden gibt es oft mehrere Stufen, wie zum Beispiel der Zeitraum der Verlobung. Im rechtlichen Sinne handelt es sich dabei um ein Heiratsversprechen. Anders ausgedrückt: Die Verlobung stellt eine Art Vorstufe Zusammenlebender für die spätere Ehe dar. Das wiederum führt dazu, dass die Partner:innen zum Beispiel innerhalb eines gerichtlichen Prozesses ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht haben und dementsprechend in dieser Situation erweiterte Rechte gegenüber Personen besitzen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Immer dann, wenn es um das Einkommen geht, fällt das Gespräch auf das Thema Steuern. Dies gilt ebenfalls für eine eheähnliche Gemeinschaft. Es gibt allerdings einen weiteren Unterschied zu Ehepaaren, was bestimmte Ansprüche im Bereich der Steuern betrifft. Solange nämlich keine Ehe geschlossen wurde, sind die entsprechenden Partner:innen steuerlich so zu behandeln, als wenn sie alleinstehend wären. Das wiederum führt dazu, dass innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft die jeweiligen Personen in die Steuerklasse I eingeordnet werden. Bei Alleinerziehenden, also Eltern mit mindestens einem Kind, gilt die Steuerklasse II. Das wiederum bedeutet, dass ein gemeinschaftliches Zusammenleben ohne Trauschein die Nichtinanspruchnahme des Ehegattensplittings beinhaltet.
Ein weiterer Unterschied der eheähnlichen Gemeinschaft zur Ehe auf Basis eines Trauscheins zeigt sich im Bereich von Erbschaften und Schenkungen. Aus der eheähnlichen Lebenspartnerschaft heraus gibt es nämlich keine Grundlagen für ein gesetzliches Erbrecht. Sollte der/die Partner:in also sterben, würdest du als mit ihm/ihr Zusammenlebende(r) nichts erben. Ausnahme ist natürlich, du bist im Testament bedacht worden. Bei einem Erbe ist zudem zu berücksichtigen, dass du einen erheblich geringeren Freibetrag hast, als wenn du Ehepartner:in wärst. Gleiches gilt für Schenkungen, denn auch dann sind die entsprechenden Freibeträge relativ gering.
Wenn es in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu einer Trennung kommt, sehen manche Experten durchaus Vorteile gegenüber der Ehe. Während sich Ehegatt:innen scheiden lassen müssen, ist dies bei einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht notwendig. Dennoch müssen natürlich auch bei einer solchen Trennung innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft einige Dinge geklärt werden, wie zum Beispiel:
Obwohl diese Punkte zu klären sind, kann die Trennung an sich pragmatisch und schnell ohne rechtliche Auflagen vollzogen werden.
Eine Unterhaltspflicht gibt es im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft nach der Trennung nicht. Dieses Recht ist ausschließlich den Ehepartner:innen vorbehalten, denn dann gibt es nach der Scheidung oft Unterhaltspflichtige, die einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung erfüllen müssen.
Dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft im Vergleich zur Ehe relativ wenig Rechte beinhaltet, zeigt sich auch bei der Frage nach einer eventuellen Witwen- und Witwerrente. Diese ist wiederum ausschließlich für Ehepaare vorgesehen, sodass du innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft nach dem Tod des Partners oder der Partnerin keine Ansprüche in dieser Hinsicht hast. Gleiches gilt auch für den Versorgungsausgleich im Hinblick auf die Rente, denn auch dieser ist ausschließlich für verheiratete Paare vorgesehen.
Wie du in unserem Beitrag bisher erfahren hast, gibt es in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Punkte, die auf eine eheähnliche Gemeinschaft nicht zutreffen. Trotzdem macht es Sinn, sich einmal die folgenden Vor- und Nachteile zu Gemüte zu führen.
Rechtlich betrachtet gibt es bei der eheähnlichen Gemeinschaft zahlreiche Nachteile gegenüber einer Ehe. Auf der anderen Seite ist insbesondere die Trennung wesentlich unkomplizierter, weil keine Formalitäten zu erledigen sind. Finanziell und zur gegenseitigen Absicherung betrachtet ist die Ehe meistens die bessere Variante als die eheähnliche Lebensgemeinschaft.
Viele Paare in Deutschland befinden sich in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Sie leben teilweise schon Jahre zusammen, haben bisher aber noch nicht geheiratet. In finanzieller Hinsicht lohnt die Ehe meistens und es gibt deutlich mehr Rechte als bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Im Grunde sprechen ausschließlich der große Freiraum, die wesentlich geringeren Verpflichtungen und die flexiblere Handhabung der Lebensgemeinschaft dafür, sich für ein eheähnliches Zusammenleben zu entscheiden.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft gibt es nur ganz wenige Rechte und Pflichten, die per Gesetz geregelt sind. Allerdings existieren gerade deshalb unzählige Gerichtsentscheidungen, bei denen es um individuelle Fälle von Zusammenlebenden in bestimmten Bereichen geht.
Einen offiziellen Eintrag der eheähnlichen Lebensgemeinschaft gibt es nicht. Allerdings haben beide Partner:innen natürlich die Möglichkeit, bestimmte Beziehungen zueinander durch einen Partnerschaftsvertrag individuell zu regeln.
Der Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft ist nicht leicht, weil es viele Überschneidungen mit anderen Formen des Zusammenlebens gibt. In Streitfällen schaut sich das entsprechende Gericht daher die individuelle Situation an und legt anhand bestimmter Kriterien fest, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder nicht. Dazu gehört zum Beispiel die gemeinsame Erziehung der Kinder, ein gemeinsames Girokonto oder auch gemeinschaftliche Urlaubsreisen.
Die eheähnliche Lebensgemeinschaft wird so definiert, dass zwei Personen zusammenleben und dies von der Intention her dauerhaft tun möchten. Dies geschieht ohne Trauschein, sodass keine Ehe besteht.
Die Partner:innen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft werden jeweils in Steuerklasse I eingetragen. Bei Alleinerziehenden, also Partner:innen mit mindestens einem Kind, gilt entsprechend die Steuerklasse II.