Der Begriff Dienstwagen ist allgemein bekannt. Dieser bezeichnet ein Fahrzeug, das Arbeitnehmer:innen durch Arbeitgeber:innen bereitgestellt wird. Allerdings gibt es mittlerweile auch eine deutlich umweltfreundlichere Variante, nämlich die Nutzung eines Dienstfahrrads. Denn Fahrräder verbrauchen im Gegensatz zu Autos beim Gebrauch keine Ressourcen. In diesem Artikel erklären wir dir, welche Vorteile sich durch die Nutzung eines Dienstfahrrads ergeben. Zudem gehen wir auf die Fragestellung ein, ob ein Leasing oder ein Kauf lohnenswerter ist. Wir stellen verschiedene Anbieter vor und zeigen deren Vor- und Nachteile auf.
Das Wichtigste in Kürze
Hierbei handelt es sich um ein Fahrrad, welches dir als Mitarbeiter:in von Arbeitgeber:innen zur Verfügung gestellt wird. Dieser Begriff ist allerdings nicht nur auf das Fahrrad als solches beschränkt – auch Pedelecs oder E-Bikes können darunterfallen. Prinzipiell verhält sich die Bereitstellung eines Dienstfahrrads durch Arbeitgeber:innen genau wie die eines Dienstwagens. Wie der Firmenwagen auch kann das Dienstfahrrad in der Regel sowohl für berufliche als auch private Fahrten verwendet werden. Das bedeutet, dass dir das Fahrrad im Normalfall zur gewöhnlichen Nutzung zur Verfügung steht und nicht ausschließlich für den Weg zur Arbeit und zurück genutzt werden muss. Wer lieber ein Auto leasen, finanzieren oder kaufen möchte, findet hierzu ebenfalls Informationen auf unserer Webseite.
Diensträder haben gleich mehrere Vorteile – denn hierdurch können sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen Geld sparen. Wird die 0,25-Prozent-Regelung angewendet, können Angestellte das Dienstrad auch privat nutzen. Durch diese Art von Gehaltsumwandlung sinken die Lohnnebenkosten, sodass Geld gespart werden kann. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass die Nutzung eines Dienstrads zu einer körperlichen Ertüchtigung führt, was sich positiv auf die Gesundheit der Fahrer:innen auswirkt. Zudem können Staus umgangen werden und du bist nicht von den Fahrplänen der öffentlichen Verkehrsmittel abhängig. Weiterhin entsteht durch die Nutzung eines Fahrrads eine viel geringere Umweltbelastung.
Es ist möglich, ein Dienstfahrrad uneingeschränkt privat zu verwenden. Dies gilt dann, wenn du die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung in Anspruch nimmst. Denn bei dieser versteuerst du pro Monat 0,25 Prozent des geldwerten Vorteils, von dem du durch das Fahrrad profitierst. Hierbei muss der Listenpreis bzw. die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers herangezogen werden. Statt dieser Regelung kannst du auch ein Fahrtenbuch führen. Dies ist aber mit einigem Aufwand verbunden und lohnt nur dann, wenn du das Dienstrad kaum privat nutzt.
Wenn der Kaufpreis bei 2.500 Euro liegt, der Listenpreis des Herstellers aber bei 3.000 Euro, dann gelten die 3.000 Euro als geldwerter Vorteil, welcher anteilig versteuert werden muss.
Prinzipiell musste schon immer ein Teil des Kaufpreises eines Dienstrads monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Allerdings ist die Höhe seit 2020 gesunken. Ursprünglich musste das Dienstrad, wie bei einem Firmenwagen üblich, mit 1 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. Dies hat sich mit Beginn des Jahres 2020 allerdings geändert – seitdem musst du nur noch 0,25 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern. Dies ist dann der Fall, wenn du das Dienstrad per Gehaltsumwandlung erhältst. Hierbei bezahlen Arbeitnehmer:innen die monatlichen Zahlungen aus ihrem Bruttolohn.
Wenn das Dienstrad beispielsweise 3.000 Euro (Listenpreis) kostet, hätten Mitarbeiter:innen vor dem Jahr 2020 1 Prozent pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Das bedeutet, sie hätten 30 Euro pro Monat zahlen müssen. Durch die neue Regelung hat sich der Betrag allerdings auf 7,50 Euro reduziert (0,25 Prozent von 3.000 Euro). Dementsprechend ist die Nutzung eines Dienstrads deutlich günstiger geworden. Seit 2019 ist es sogar möglich, ein Dienstfahrrad komplett steuerfrei zu erhalten. Dies ist dann möglich, wenn statt einer Gehaltsumwandlung das Fahrrad über die Arbeitgeber:innen geleast wird, diese die gesamten Kosten hierfür tragen und es den Arbeitnehmer:innen überlassen. Selbst bei privater Nutzung müssen Angestellte den geldwerten Vorteil in diesem Fall nicht versteuern.
Die steuerlichen Regelungen, die seit Januar 2020 gelten, haben das Dienstrad noch einmal deutlich attraktiver gemacht.
Für das Leasing eines Dienstrads spricht, dass du nach dem Ablauf des Vertrags stets selbst entscheiden kannst, ob du lieber ein neues Rad mit der aktuellsten Technik haben oder dein Fahrrad zum Restbetrag erwerben möchtest. Zudem ist im Vertrag häufig bereits eine Unfall- und Diebstahlversicherung enthalten. Arbeitgeber:innen können die Leasingraten von der Steuer absetzen, da diese zu den Betriebsausgaben zählen. Wenn das Dienstrad in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, müssen Arbeitnehmer:innen auf diesen Teil keine Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Grundsätzlich muss beim Leasing im Gegensatz zum Kauf kein hoher Einmalbetrag geleistet werden. Selbst Reparaturen und erforderliche Wartungen sind zum Teil im Leasing inbegriffen, was zu einer deutlich besseren Planbarkeit führt.
Wenn du gerne ein Dienstfahrrad erhalten möchtest, musst du dir nicht zwingend ein gewöhnliches Fahrrad aussuchen. Denn E-Bikes können ebenfalls als Dienstrad verwendet werden. Dementsprechend hängt es von deinen persönlichen Präferenzen ab, für welches Modell du dich letztendlich entscheidest.
In diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Daher möchten wir dir im Folgenden eine Auswahl dieser Anbieter mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen genauer vorstellen.
Der Anbieter JobRad stammt aus Freiburg. Dieser hat sich gemeinsam mit anderen Interessenvertretern dafür eingesetzt, dass das Leasing von Fahrrädern von deutschen Finanzbehörden akzeptiert wird. Mittlerweile setzen mehr als 50.000 Unternehmen in Deutschland auf die Dienstleistungen dieses Anbieters.
eurorad gehört zur Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft (ZEG), welche zu den größeren Anbietern in diesem Bereich gehört. So sind zum Beispiel die Fahrradmarken Flyer, Bulls, Pegasus sowie Hercules Teil des Produktportfolios.
Lease a Bike gehört zur Bike Mobility Services GmbH (BMS), welche ein Tochterunternehmen von Pon Bike ist. Der Mutterkonzern gehört zu den größten Unternehmen weltweit und verfügt über Marken wie zum Beispiel Santa Cruz, Kalkhoff und Urban Arrow. Lease a Bike verfügt über ein recht großes Netz an Händlern. Der Anbieter verfügt über mehr als 5.000 Standorte, an denen du nicht nur ein Fahrrad kaufen, sondern dieses auch reparieren oder warten lassen kannst.
Der Fokus dieses Anbieters liegt auf kleineren Unternehmen, welche unter anderem durch besonders gute Versicherungsangebote als Kunden gewonnen werden sollen.
Laut eigenen Angaben vertrauen mehr als 38.000 Unternehmen bereits den Dienstleistungen dieses Anbieters. Hierzu gehören laut Webseite unter anderem Euronics, Ergo, EnBW sowie Datev.
BusinessBike wirbt damit, dass Kund:innen dieses Anbieters einen sehr einfachen Prozess zum Erhalt von Diensträdern durchlaufen. Man möchte das Leasing eines Fahrrads so einfach wie möglich gestalten. Zudem werden sehr viele Versicherungsleistungen angeboten, um Kund:innen zu überzeugen.
Ein Dienstfahrrad stellt eine deutlich umweltfreundlichere Alternative zum Firmenwagen dar. Diese bietet diverse Vorteile wie beispielsweise körperliche Betätigung und das Umgehen von Staus. Dabei haben sich die Bedingungen während der letzten Jahre weiter verbessert, da nun der geldwerte Vorteil nur noch mit 0,25 statt vorher 1 Prozent versteuert werden muss.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Ein Dienstrad lohnt sich für Arbeitnehmer:innen vor allem dann, wenn sich Arbeitgeber:innen an den Kosten beteiligen.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstfahrrad. Dies bedeutet, dass du deine:n Vorgesetzte:n darum bitten musst, dir ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen.
Diensträder werden seit Anfang 2020 nur noch mit 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat versteuert, sofern sie in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt werden.