Im Bereich des Zahlungsverkehrs gibt es mehrere Mittel und Wege, wie Geld von einem zum anderen Konto transferiert werden kann. Am bekanntesten und am häufigsten genutzt werden heutzutage die Einzelüberweisung, die Lastschrift und der sogenannte Dauerauftrag. Diesen richten Zahlungspflichtige ein, damit Geld regelmäßig zum/zur Zahlungsempfänger:in transferiert wird.
In unserem Beitrag erfährst du, worum es sich beim Dauerauftrag im Detail handelt und wie dieser funktioniert. Ferner gehen wir darauf ein, für welche Zahlungen der Dauerauftrag sinnvoll ist, was seine Vor- und Nachteile sind sowie auf das Thema Ausführungstermine. Darüber hinaus beantworten wir unter anderem die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Dauerauftrag einrichten oder kündigen.
Das Wichtigste in Kürze
Wie der Name bereits erahnen lässt, handelt sich beim Dauerauftrag um eine Order an die Bank, die automatisch bis zum Widerruf durch die Kund:innen ausgeführt wird. Demzufolge ist der Dauerauftrag faktisch eine Überweisung, die immer wieder innerhalb eines vorgegebenen Rhythmus getätigt wird. Dadurch müssen Zahlungspflichtige nicht bei jedem Zahlungstermin erneut eine Einzelüberweisung in Auftrag geben, sondern haben mit dem Dauerauftrag den Vorteil, dass die Zahlung automatisch erfolgt.
Die Grundlage für die Funktionsweise des Dauerauftrages ist demzufolge, dass Kund:innen ihrer Bank zunächst den entsprechenden Auftrag erteilen. Dieser sollte insbesondere die folgenden Angaben beinhalten:
Diese Angaben reichen bereits aus, damit die Bank alle notwendigen Daten zur Verfügung hat, um den Dauerauftrag zukünftig auszuführen. Mittlerweile ist es übrigens im Rahmen des Online-Bankings meistens problemlos möglich, Daueraufträge einzurichten, zu ändern oder zu löschen.
Grundsätzlich sind nicht alle Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen dafür geeignet, den Transfer des Geldes mittels eines Dauerauftrages durchzuführen. Voraussetzung ist, dass es sich zum einen um wiederkehrende und zum anderen vom Betrag her gleichbleibende Zahlungen handelt. Wenig geeignet sind Daueraufträge stattdessen für unregelmäßige Zahlungen, bei denen der Betrag jedes Mal anders ist. Stattdessen sind es die folgenden, typischen Zahlungsverpflichtungen, bei denen häufig ein Dauerauftrag angelegt wird:
All diese Zahlungsgründe haben gemeinsam, dass der Betrag für gewöhnlich immer der gleiche ist und die Zahlung zudem regelmäßig erfolgen muss. Das gilt sowohl für die Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge,Vereinsbeiträge oder auch für Spar- und Kreditraten. In allen anderen Fällen, in denen Beträge abweichen oder der Ausführungsrhythmus unregelmäßig ist (z.B. zweimonatlich, oder nur gelegentlich), ist sicherlich die Lastschrift das bessere Instrument.
Daueraufträge eignen sich bestens für regelmäßige Zahlungen an Zahlungsempfänger:innen, bei denen der Betrag identisch bleibt. Der große Vorteil besteht darin, dass du dich nach Einrichten des Dauerauftrages nicht mehr um das Ausführen kümmern musst, denn das übernimmt die Bank fortan automatisch.
Wenn du über ein Girokonto verfügst, bedeutet das noch nicht prinzipiell, dass du auch einen Dauerauftrag einrichten kannst. Der Grund besteht darin, dass die Einrichtung und spätere Ausführung eines Dauerauftrages in gewisser Weise von deiner Bonität abhängig ist. Warum ist das so? Mit dem Dauerauftrag erteilst du der Bank die Order, eine regelmäßige Zahlung immer wieder automatisch durchzuführen. Das setzt allerdings voraus, dass dein Konto zu jedem Ausführungszeitpunkt ausreichend Guthaben hat oder du eine Kreditlinie hast, die du nutzen darfst.
Ist deine Bonität allerdings eher schlecht oder mittelmäßig, darfst du dein Girokonto normalerweise nicht überziehen und es wird kein Dispositionskredit eingeräumt. Da der Dauerauftrag allerdings – zunächst einmal – nach der Einrichtung immer automatisch erfolgt und ohne größere Prüfung ausgeführt wird, könnte es durch diese Ausführung passieren, dass du dennoch in Soll gerätst. Aus dem Grund sind Banken bei bestimmten Personengruppen vorsichtig, was die Einrichtung eines Dauerauftrages angeht. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Kund:innen:
In den allermeisten Fällen besteht allerdings aus Sicht der Filial- und Onlinebanken kein Grund dafür, die Einrichtung eines Daueraufträge abzulehnen.
Eine wichtige Vorgabe, die du beim Einrichten eines Dauerauftrages machen musst, sind die Ausführungstermine. In den meisten Fällen ist der Dauerauftrag mit einem der folgenden drei Ausführungstermine versehen:
Welche Ausführungstermine du wählst, hängt vor allem davon ab, wann die Zahlung spätestens bei den Zahlungsempfänger:innen ankommen muss. Bei der Miete ist zum Beispiel oft der 1. des Monats typisch, sodass es sich in dem Fall empfiehlt, als Ausführungstermin jeweils den 30. des Vormonats zu wählen, damit das Geld rechtzeitig bei dem/der Vermieter:in auf dem Konto gebucht wird. Bei anderen Ausführungstermine hingegen hast du mehr oder weniger die freie Wahl, wenn du zum Beispiel regelmäßig von deinem Girokonto auf dein Depot bei einer Bank oder einem Broker Geld transferieren möchtest.
Neben dem exakten Ausführungstermin musst du beim Dauerauftrag ebenfalls angeben, in welchem Rhythmus die Order abgebucht werden soll. Hier gibt es ebenfalls drei typische Varianten, nämlich monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Für die Miete wird fast immer eine monatliche Ausführung ausgewählt, während auf der anderen Seite bei Versicherungs- und Vereinsbeiträgen oft der jährliche Rhythmus üblich ist.
Sowohl Zahlungsempfänger:innen als auch Zahlungspflichtige haben im Zusammenhang mit dem Dauerauftrag bestimmte Aufgaben. Die Initiative muss in diesem Fall von den Zahlungspflichtigen ausgehen. Diese richten den Dauerauftrag bei ihrer Bank ein, sodass die Order zukünftig regelmäßig ausgeführt wird. Ferner besteht die Aufgabe der Zahlungspflichtigen darin, für eine rechtzeitige Überweisung zu sorgen. Daher ist es wichtig, den richtigen Ausführungstermin zu wählen.
Zahlungsempfänger:innen haben hingegen beim Dauerauftrag nur wenige Aufgaben. Sie müssen lediglich ihre Bankverbindung zur Verfügung stellen, denn diese benötigen Zahlungspflichtige, um diese zur Ausführung beim Dauerauftrag anzugeben. Darüber hinaus haben Zahlungsempfänger:innen die Pflicht, eine Änderung ihrer Bankverbindung mitzuteilen. Dann müssen nämlich auch die Zahlungspflichtigen den entsprechenden Dauerauftrag ändern.
Wenn es um wiederkehrende Zahlungen geht, dann werden in Deutschland in der überwiegenden Mehrheit entweder ein Dauerauftrag oder eine Lastschrift genutzt. Doch worin unterscheiden sich diese zwei Zahlungsmittel im Detail? Ein gravierender Unterschied besteht darin, dass die Aktivität beim Dauerauftrag von den Zahlungspflichtigen ausgeht, bei der Lastschrift hingegen von den Zahlungsempfänger:innen. Darüber hinaus muss die Bank über den Dauerauftrag Bescheid wissen, damit dieser überhaupt ausgeführt werden kann. Bei der Lastschrift hingegen erteilen Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger:innen eine Ermächtigung, die der Bank nicht zwingend vorliegen muss, damit der Einzug stattfindet.
Ein weiterer Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift besteht darin, dass der einmal ausgeführte Dauerauftrag nicht einfach zurückgebucht werden kann. Findet hingegen ein Lastschrifteinzug statt, haben Zahlungspflichtige in der Regel mindestens sechs Wochen Zeit, um der Abbuchung zu widersprechen und eine Rückbuchung veranlassen. Darüber hinaus ist es ein weiterer Unterschied, dass Zahlungspflichtige beim Dauerauftrag daran denken müssen, dass die Zahlung rechtzeitig durchgeführt wird bzw. der Auftrag einzurichten ist. Bei der Lastschrift hingegen obliegt es den Zahlungsempfänger:innen, an die entsprechende Zahlung zu denken und diese zu veranlassen.
Typisch für Daueraufträge ist, dass diese stets von gleichem Bankkonto auf das selbe Konto der Zahlungsempfänger:innen überwiesen wird. Das allerdings bedeutet, dass beide Parteien rechtzeitig informiert sein müssen, wenn ein Bankwechsel stattfindet oder vor kurzem stattgefunden hat. Haben die Zahlungsempfänger:innen zum Beispiel ihre Kontoverbindung geändert, müssen Zahlungspflichtige das wissen, um entsprechend ihren Dauerauftrag abzuändern.
Gleiches gilt allerdings auch, wenn Zahlungspflichtige selbst ihre Bank wechseln. Dann musst du daran denken, dass du die gleichen Daueraufträge erneut bei deiner neuen Bank einrichtest und vorher die alten Daueraufträge beim bisherigen Kreditinstitut löschen lässt. Nur so ist gewährleistet, dass die Zahlungen zukünftig wie vorher regelmäßig durchgeführt werden.
Die meisten Kreditinstitute bieten einen sogenannten Umzugsservice an. Damit ist gemeint, dass beim Bankwechsel zum Beispiel das bisherige Girokonto gekündigt wird. Dazu gehört oft auch, dass entsprechende Daueraufträge übernommen werden. Die Bank kümmert sich in dem Fall darum, dass eine bisherigen Daueraufträge genauso eingerichtet werden, wie es bei der alten Bank der Fall gewesen ist.
Bei der Einrichtung eines Dauerauftrages berechnen die Banken für gewöhnlich keine Gebühren. Ausnahmen gibt es lediglich bei Filialbanken, wenn die Kund:innen zwar Online-Banking nutzen, den Auftrag jedoch persönlich in der Geschäftsstelle einrichten lassen möchten. Häufiger hingegen werden Gebühren entweder bei der Änderung oder bei einer Löschung des Dauerauftrages veranschlagt. Das gilt allerdings meistens ebenfalls nur dann, wenn Änderung bzw. Löschung manuell erfolgen sollen und nicht die Möglichkeit besteht, dies im Rahmen des Online-Banking selbst zu veranlassen.
Daueraufträge kannst du bei deiner Bank nicht nur jederzeit einrichten und ändern, sondern selbstverständlich ebenso kündigen. Natürlich handelt es sich beim Dauerauftrag stets um einen widerruflichen Auftrag. Es gibt in dem Zusammenhang keine Kündigungsfristen. Stattdessen kannst du existierende Daueraufträge mit sofortiger Wirkung kündigen und somit löschen lassen. Meistens kannst du das selbst im Rahmen des Online-Banking veranlassen.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Mit dem Begriff „Ultimo“ ist im Zusammenhang mit einem Dauerauftrag nichts anderes als das jeweilige Monatsende gemeint. Viele Daueraufträge werden nicht fix zum 30. oder 31. des Monats ausgeführt, sondern stattdessen wählt man die Bezeichnung „Ultimo“. Der Vorteil ist, dass die Ausführung dann immer rechtzeitig stattfindet, damit das Geld normalerweise am 1. des nächsten Monats auf dem Konto der Zahlungsempfänger:innen verbucht ist. Das ist zum Beispiel für die Mietüberweisung wichtig. Der Dauerauftrag würde also entweder am 28., am 30. oder 31. ausgeführt, je nachdem, um welchen Monat es sich handelt.
Das richtet sich natürlich jeweils nach dem Angebot der Onlinebank. Die meisten Direktbanken geben ihren Kund:innen allerdings mittlerweile die Möglichkeit, Daueraufträge nicht nur über den Browser per PC oder Laptop einzurichten, sondern ebenfalls über die jeweilige App.
Der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift ist, dass beim Dauerauftrag die Initiative von den Zahlungspflichtigen ausgeht, bei der Lastschrift hingegen von den jeweiligen Zahlungsempfänger:innen. Ein einmal ausgeführter Dauerauftrag kann – ohne Weiteres – nicht zurückgebucht werden, eine Lastschrift schon. In beiden Fällen, also sowohl beim Dauerauftrag als auch bei Lastschriften, werden normalerweise wiederkehrende Zahlungen ausgeführt. Beim Dauerauftrag hat die Zahlung in der Regel immer den gleichen Betrag, bei Lastschriften können die Beträge abweichen.
Im Grunde ist der Dauerauftrag als eine Überweisung anzusehen, die automatisch und in regelmäßigen Abständen mehrfach ausgeführt wird. Daher wird das Geld bei den Empfänger:innen auch genauso (schnell) beim Dauerauftrag verbucht, als wenn sich um eine Einzelüberweisung handelt. Hast du zum Beispiel einen Dauerauftrag zum 15. eines Monats eingerichtet, würde die Verbuchung auf dem Konto des/der Empfänger:in der Regel am folgenden oder spätestens am übernächsten Werktag erfolgen. Das gilt auf jeden Fall für den SEPA-Raum, wenn also in Euro überwiesen wird.
Da es sich beim Einrichten eines Dauerauftrages um eine regelmäßige Weisung an die Bank handelt, Geld auf ein anderes Konto zu transferieren, musst du die Aktion mittels einer TAN verifizieren. Allerdings gilt dies nur für das Einrichten, nicht für jede automatische Ausführung des Auftrages. Gleiches trifft jedoch auf Änderungen und das Löschen eines Dauerauftrages zu. Auch in dem Fall musst du für gewöhnlich eine TAN zur Bestätigung eingeben.
Sollte der Dauerauftrag kurz vor dem nächsten Ausführungstermin stehen, dein Konto hat jedoch inklusive Nutzen eines eventuellen Verfügungsrahmens nicht genügend Deckung, musst du definitiv aktiv werden. Zwar kann es sein, dass die Bank den Dauerauftrag auch bei fehlender Deckung ausführen lässt. Darauf hast du aber weder ein Recht noch solltest du dich auf diese Vorgehensweise verlassen. Somit ist es ratsam, rechtzeitig für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen oder mit der Bank zu sprechen, dass der Dauerauftrag entweder auf einen späteren Zahlungstermin geändert oder einmal ausgesetzt wird. In der Regel kannst du die Aussetzung auch online selbst vornehmen. Dann musst du lediglich dafür sorgen, dass du den nicht ausgeführten Auftrag anschließend mittels einer Einzelüberweisung nachträglich durchführst.