Ungerechtfertigte Kreditkartenabbuchungen kommen in der Praxis durchaus häufig vor. Mit einer Reihe von verbraucherfreundlichen Regelungen soll das Vertrauen der Verbraucher:innen hinsichtlich des Einsatzes von Kredit- oder Debitkarten aufrechterhalten und gefördert werden.
Die Kreditkartenunternehmen (Mastercard, Visa und American Express) haben für den Schutz der Inhaber:innen von Kreditkarten das sogenannte Chargeback-Verfahren bzw. Rückbuchungsverfahren eingeführt.
Wenn du mit Kreditkarte bezahlst, kannst du dir in bestimmten Fällen die gezahlte Geldsumme wieder gutschreiben lassen
Wann und wie du ein Chargeback-Verfahren einleiten und Transaktionen rückgängig machen kannst, erklären wir dir in unserem Ratgeber.
Das Wichtigste auf einen Blick
Chargeback ist ein Verfahren, welches die Rückgabe von Geld an Kreditkartenkunden:innen vonseiten des Kreditkartenunternehmens bzw. Zahlungsdienstleisters gewährleistet.
Es bietet Verbraucher:innen Schutz bei unbefugten Kreditkartenzahlungen oder falschen Abbuchungen (z.B. Abbuchung des Rechnungsbetrages & ausbleibender Warenlieferung, Mehrfachabbuchung des Betrages, Abbuchung eines höheren Betrages, Kreditkartenmissbrauch). Betroffene können sich an ihre Bank und ihre Kreditkartengesellschaft wenden und die Rückabwicklung der Kreditkartenzahlung sowie die Rückgabe des Geldes fordern
Der Rückerstattungsprozess geht im Allgemeinen schnell und komplikationslos vonstatten. Die Stornierung der Kreditkartenzahlung geschieht innerhalb weniger Tage. Der reklamierte Betrag wird dem entsprechenden Kundenkonto gutgeschrieben.
Kreditkarteninhaber:innen bietet das Chargeback den Vorteil, dass sie mithilfe eines definierten Verfahrens bei unzulässiger Abbuchung wieder an ihr Geld kommen.
Eine Voraussetzung für das Chargeback besteht darin, dass die Ware oder Dienstleistung mit einer Kreditkarte oder Debitkarte bezahlt sein muss. Italien macht eine Ausnahme bei einer Bezahlung mit Debitkarte, da ein Chargeback im Unterschied zu anderen EU-Ländern ausgeschlossen ist. Kartenkunden:innen müssen sich zwecks Rückgabe von Kreditkartengeldern direkt an ihre Bank bzw. ihr Kreditkartenunternehmen wenden.
Das Chargeback-Verfahren gibt es nicht nur bei Kreditkartenzahlungen. Auch bei Lastschriften oder Zahlungen per Bankkarte im Rahmen von Käuferschutz beim Online-Shopping lässt sich der Betrag zurückholen. Für das Zurückholen von Lastschriften gilt eine Frist von acht Wochen ab Abbuchungstermin. Via Online-Banking lässt sich eine Rücklastschrift mit wenigen Klicks auslösen. Bei Zahlungen per Überweisung ist eine Rückabwicklung der Transaktion nicht so einfach. Verbraucher:innen müssen ihren Anspruch direkt beim Zahlungsempfänger geltend machen.
Um eine Kreditkartentransaktion zu stornieren und eine Rückgabe von Kreditkartengeldern zu erreichen, müssen Kartenkunden:innen selbst aktiv werden.
Der erste Schritt ist der Versuch einer Klärung deines Problems mit deinem Vertragspartner (Händler, Fluggesellschaft, Reisebüro, Mietwagenanbieter etc.). Sinnvollerweise setzt du zur Problemklärung eine Frist von zwei Wochen.
Ein Telefongespräch kann rein aus informativen Gründen sinnvoll sein. Die schriftliche Kommunikation per Brief oder E-Mail ersetzt das nicht. Als Nachweis im Chargeback-Verfahren wird von der Bank ein Schriftwechsel benötigt.
Kommt es nicht zur erhofften Einigung mit dem Vertragspartner und wird dir der reklamierte Geldbetrag nicht zurückgezahlt, besorgst du dir bei deiner Kreditkartenbank ein Reklamationsformular für Kreditkartenbuchungen. Inhaber:innen von American-Express-Kreditkarten setzen sich mit American Express in Verbindung.
Mit dem Chargeback-Verfahren startest du einen mehrstufigen Prozess. Daran beteiligt bist du als Kunde:in, deine Bank (Issuer), die Händlerbank (Acquirer), der Shopinhaber oder Dienstleister und die Kreditkartenunternehmen Visa und Mastercard.
American Express ist Issuer und Acquirer zugleich, sodass das Vorgehen anders abläuft. Das Kreditkartenunternehmen wendet sich an den Empfänger der Zahlung. Wird eine unberechtigte Zahlung festgestellt, muss die Kreditkartentransaktion rückgängig gemacht werden.
Tipp: Willst du unberechtigte oder unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen, musst du darüber rechtzeitig Kenntnis haben. Die Kreditkartenabrechnung erhältst du je nach Bank per Post oder E-Mail zugestellt. Verfolgen kannst du das Transaktionsgeschehen jederzeit im Online-Portal deines Anbieters. Kontrolliere regelmäßig Abbuchungen und überprüfe deine Kreditkartenabrechnung genau.
Du kannst jede Kartenbuchung nur einmal reklamieren. Deiner Bank solltest du alle notwendigen Unterlagen zustellen und bei Bedarf fehlende Informationen zügig nachliefern. Geschieht das nicht, riskierst du das Scheitern der Reklamation. Die Bank kann kein zweites Mal nichtberechtigten Umsatz zurückfordern.
Für das Chargeback-Verfahren sind Fristen von den Kreditkartennetzwerken vorgegeben. Du musst erforderliche Unterlagen vollständig und zügig einreichen. Was an Unterlagen gebraucht wird, wird im Reklamationsformular genannt.
Läuft der Prozess konfliktfrei, erhältst du den Betrag zeitnah zurückerstattet. Eine Stornierung einer Transaktion wird regelmäßig bei Fahrlässigkeit oder Verletzung der Sorgfaltspflicht abgelehnt. Voraussetzung ist, dass die Bank das (PIN und Karte nicht getrennt verwahrt) entsprechend nachweisen kann. Beim Ablauf unterscheiden sich Kreditkarten und Debitkarten nicht.
Unrechtmäßige Umsätze können nicht nur bei Kreditkarten oder Revolving-Kreditkarten, sondern auch bei aufladbaren Kreditkarten reklamiert werden. Karteninhaber:innen erhalten bei einer positiven Bearbeitung des Reklamationsantrages nicht den vollständigen Kaufpreis zurück. Wurde die unberechtigte Zahlung mit einer Guthaben-Kreditkarte (Prepaid-Kreditkarte) getätigt, so trägt der / die Karteninhaber:in maximal einen Selbstbehalt von 50 Euro.
Das Chargeback-Verfahren kannst du nicht sofort einleiten, wenn es sich bei den unberechtigten und unerlaubten Abbuchungen um Kreditkartenbetrug handelt. Der erste Schritt ist die Sperrung deiner Kreditkarte und das Bestellen einer neuen Karte. Die Kartensperre wird weiteren Kartenmissbrauch verhindern. Erst danach wird die Bank Vorher deinen Rückbuchungsantrag bearbeiten. Deine alte Karte kannst du über die Sperr-Hotline, im Online-Konto oder direkt in der App sperren.
Wenn du eine Transaktion auf deinem Kreditkartenkonto feststellst, die du nicht autorisierst hast, solltest du dagegen vorgehen. Sollten bei einer Online-Bestellung Probleme auftreten, möchtest du n die Transaktion möglicherweise rückgängig machen. anfechten. Zum Anfechten der Transaktion hast du zwei Möglichkeiten: Rückerstattung (Refund) oder Rückbuchung (Chargeback).
Eine Rückerstattung wird direkt von einem Händler oder Dienstleister vorgenommen, während eine Rückgabe von Kreditkartengeldern vom Kartenaussteller bzw. Kartenbank erfolgt. Chargeback sollte der nächste Schritt sein, wenn der Verkäufer einer ersuchten Rückerstattung nicht stattgibt.
Indem du eine Chargeback direkt bei deinem Kartenherausgeber forderst, könnte die Transaktion rückabgewickelt gemacht werden.
Geld mit einem Chargeback-Verfahren zurückfordern:
Sind Kunde:in und Shopbetreiber mit der Entscheidung nicht einverstanden, können sie eine weitere Überprüfung beantragen. Bleibt im Vorabschiedsverfahren die Einigung aus, wird ein Schiedsverfahren durchgeführt.
Das Chargeback-Verfahren lässt sich in dieser Form nur bei Visa und Mastercard anwenden. Beim drittgrößten Kreditkartenanbieter American Express können Kunden:innen Fehlbuchungen ihrer Kreditkarte direkt bei der Kartengesellschaft reklamieren. Bei der Klärung bietet das Unternehmen seine Unterstützung.
Innitiiert wurde das Chargeback-Verfahren ursprünglich, um Verbraucher*innen vor missbräuchlichem bzw. betrügerischem Karteneinsatz zu schützen. Auf der anderen Seite kommt es vor, dass Shopbetreiber:innen mit unberechtigten Stornierungen konfrontiert werden. Dagegen können sie sich selbstverständlich wehren.
Das Chargeback-Verfahren kann eine effektive Möglichkeit sein, schnell und umfassend eine Rückerstattung zu erhalten. Du musst bedenken, dass du in der Praxis eine Zahlung anfechtest. Du enthältst einem Unternehmen eine Zahlung. Das kann sich dagegen wehren und dein Verhalten anfechten und die Zahlung zurückfordern.
Für die Rückgabe von Kreditkartengeldern gilt bei Visa und Mastercard eine Frist von 45 Tagen. Bei American Express sind es 20 Tage. Wenn sich der Händler oder Dienstleister erfolgreich gegen deine Forderung wehrt, kann das Geld vom jeweiligen Kartenkonto abgezogen werden. Nach Ablauf dieser Frist kannst du davon ausgehen, dass du die rückerstatteten Kreditkartengelder sicher hast.
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist in unklaren Situationen hoch. Wenn du eine Rückerstattung aufgrund des Nichterhalts von Waren von einer in Konkurs gegangenen Firma erhältst, bist du weitgehend auf der sicheren Seite.
In einem Streitfall mit einem Reisebüro ist die Sache meist komplizierter. Besteht es auf seiner Meinung, dass die Zurückerstattung des Geldes an dich erst nach Rückzahlung der Fluggesellschaft zu erfolgen hat, kann eine Rückforderung deiner Chargeback und Rückbuchung die Folge sein. Du liegst zwar mit deinem Anliegen nicht falsch, doch kann eine längere Zeit bis zur sicheren Rückerstattung vergehen.
Gegen die Rückforderung von Chargeback kannst du vorgehen.
Möglichkeit 1: Lege bei deiner Bank eine formelle Beschwerde ein, dass der Rückerstattungsbetrag zurückgebucht wurde.
Möglichkeit 2: Wende dich an die für deine Bank zuständige Schlichtungsstelle. Der Ombudsmann wird für eine endgültige außergerichtliche Entscheidung sorgen.
Es gibt noch eine weniger bekannte dritte Möglichkeit. Die Kreditkarteninstitute Visa, Mastercard und American Express unterhalten eigene Streitbeilegungsverfahren und Schiedsverfahren. Ein Visa-Schiedsverfahren dauert maximal 30 Tage nach Einleitung des Schiedsverfahrens.
Über das Chargeback-Verfahren kannst du alle Zahlungen mit der Kreditkarte, die auf einen Irrtum oder Betrug beruhen, stornieren. Du kannst doppelte Abbuchungen reklamieren oder dich gegen betrügerische Zahlungen wehren.
Weist die Abrechnung Unregelmäßigkeiten auf, kontaktiere den Händler oder Dienstleister und bitte um eine Beseitigung bzw. um eine Stornierung der Abbuchung. In vielen Fällen handelt es sich um ein Versehen oder einen Fehler. Eine Erstattung geschieht problemlos und das Thema ist erledigt.
Mitunter verlangt die Bank, dass du vor dem Chargeback-Verfahren eine Einigung mit dem Händler oder Dienstleister versuchst. Das musst du mit einem entsprechenden Nachweis belegen. Wichtig hierbei ist, der Gegenpartei eine feste Frist zu setzen. Wird auf deine Forderung nicht reagiert, akzeptiert das die Bank als Nachweis.
Eine unberechtigte Abbuchung erweist sich häufig als ein Versehen. Hast du den Verdacht auf einen Betrug? Veranlasse die Rückbuchung der Kreditkartenzahlung, wobei du im dem Formular den Betrugsverdacht angibst. Die Kreditkarte wird von der Bank sofort gesperrt.
Besser ist bei einem Kreditkartenbetrug, sofort selbst die Sperrung der Kreditkarte zu veranlassen und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Eine Rückbuchung von Kartenzahlungen oder die Rückerstattung von Geld bei Insolvenz erfolgt auf der Grundlage „Ware/Leistung nicht erhalten“. Die Schwierigkeit besteht im Erbringen der Nachweise.
Bei Buchung des Fluges direkt bei der Fluggesellschaft besteht die Geld-zurück-Möglichkeit für eine Kreditkarte.
Bei einer gebuchten Pauschalreise musst du dich an den Reiseveranstalter halten, denn der ist durch die gesetzliche Insolvenzversicherung entsprechend abgesichert.
Wurde ein Flug über Flugportale gebucht und der Ticketpreis von der Karte abgebucht, wehren sich die Portale, wenn die Bank bzw. das Kreditkarteninstitut eine Stornierung durchführt. Für sie ist die Fluggesellschaft haftbar. Daher fordern sie das Geld zurück. Das kann bis zum Inkasso oder Klage vor Gericht gehen.
Geht ein Reiseveranstalter in die Insolvenz und du hast lediglich einen Flug oder ein Hotel mit Kreditkarte bezahlt, ist ein Zurückholen theoretisch möglich. Da das Geld an bereits weitergegeben wurde, funktioniert das in der Praxis nicht. Da die entsprechenden Leistungen bezahlt sind, kannst du diese in Anspruch nehmen.
Chargeback wurde von Kreditkarteninstituten zum Schutz der Kreditkartenkund:innen eingeführt. Das System erleichtert Rückabwicklungen ungerechtfertigter Transaktionen. Es gibt allerdings auch Karteninhaber:innen, die die Vorteile des Chargeback-Prozesses unberechtigt für das Zurückbuchen bzw. eine Rückerstattung von Geld nutzen wollen.
Shopbetreiber und Dienstleister beklagen eine zunehmende Anzahl betrügerischer Rückforderungsansprüche. Kunden:innen erklären, dass sie den Kauf nicht getätigt haben, obwohl sie ihn sehr wohl veranlasst und die Ware in Besitz genommen haben.
Es kommt vor, dass ein Elternteil einen Chargeback verlangt, weil sein Kind unautorisiert die elterliche Kreditkarte verwendet hat, um online ein Produkt zu kaufen. Dann gibt es Kunden:innen, die unnötige Sachen kaufen, die sie später auf Kosten der Shopbetreiber wieder loswerden wollen.
Häufig steckt Absicht dahinter. Für eine Flugbuchung im Rahmen einer Pauschalreise kann im Stornierungsfall nicht Chargeback verwendet werden. Einige Kunden:innen lassen sich das Geld dennoch vom Kreditkartenherausgeber zurückzahlen, weil sie nicht drei Monate auf das Geld warten möchten.
Für Händler:innen und Dienstleister ist ein Chargeback-Missbrauch mit unnötigen Kosten und Verlusten verbunden. Sie beklagen, dass für einige Kunden:innen die Einleitung eines Chargebacks zur Routine geworden ist.
Zu viele Chargebacks kann sich ein(e) Händler:in nicht leisten, weil er dann Gefahr läuft, vom Kreditkartennetzwerk in ein Chargeback-Programm gepackt wird, was hohe Gebühren zur Folge hat. Selbst wenn der/die Händler:in den Chargeback mit Erfolg abwehrt, trägt er die Chargeback-Gebühren.
Rückbuchungen im Rahmen von Chargeback und Refund (Stornierung von Transaktionen mit Geld-zurück-auf-Kundenkonto) sind eine Form von Verbraucherschutz. Auf den ersten Blick scheinen allein die Shopbetreiber:innen die Leidtragenden im Fall unrechtmäßiger Stornierungen und Chargeback-Missbrauch. Für die Verbraucher:innen hat das ebenso Folgen.
Chargeback und Refund unterscheiden sich. Während ein Chargeback vom Karteninhaber initiiert wird, handelt es sich beim Refund um einen vom Händler eingeleiteten Zahlungsvorgang. Chargeback kann (muss nicht) zu einer Rückerstattung von Geld führen. Die Bank bzw. das Kreditkarteninstitut entscheidet nach Prüfung über den Antrag. Ein Refund ermöglicht das Zurückholen des Transaktionsbetrages insgesamt oder teilweise.
Karteninhaber:innen sollten sich darüber im Klaren sein, der Besitz einer Kreditkarte nicht an ein bestimmtes Recht gebunden ist. Der Kartenanbieter entscheidet über einen Kartenantrag und die Dauer einer Kundenbeziehung.
Wer die Vorteile des Chargeback-Prozesses zu Unrecht versucht auszunutzen, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Mindeste ist die in Rechnung gestellte Chargeback-Gebühr. Die Kreditkarte kann dauerhaft gesperrt werden. Eine Anzeige wegen Kreditkartenbetrug kann zu gerichtlicher Bestrafung führen.
Chargeback ist ein sinnvolles Verbraucherschutzinstrument, um unberechtigte Zahlungen per Kreditkarte zurückzufordern. Kreditkartenunternehmen haben mehr den Schutz der Kunden:innen erweitert.
Der Zeitraum zur Einleitung des Chargeback-Verfahren beträgt 120 Tage. Händler und Dienstleister haben für die Abwehr eines Chargeback-Entscheids je nach Kartengesellschaft maximal 45 Tage Zeit.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückabwicklung einer Kreditkartentransaktion. Die Bank entscheidet über den Antrag nach Prüfung.
Karteninhaber:innen sollten nicht leichtfertig Chargeback einleiten. Das Beachten zahlreicher Regeln und Voraussetzungen ist für eine erfolgreiche Rückabwicklung unumgänglich.
Was im Einzelfall als Reklamationsgrund anerkannt werden kann, ist für das Chargeback-Verfahren geregelt und kann bei deiner kartenausgebenden Bank erfragt werden.
Für eine reibungslose Reklamation solltest du alle Unterlagen wie gefordert ausfüllen. Bist du dir nicht sicher, ob du oder der Händler im Recht ist, kannst Du Dich online, bei der Kartenbank, dem Kreditkarteninstitut, einer Verbraucherschutzorganisation oder Rechtsanwaltskanzlei informieren.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Bei einer Rückerstattung (Refund) führt der Händler Stornierungen aus und schreibt dem/der Kunden:in den entsprechenden Betrag gut. Bei einer Rückerstattung (Chargeback) beauftragt Kartenkunde:in und Käufer:in die Rückbelastung bei seinem Kreditinstitut bzw. der Kreditkartengesellschaft, die von dieser durchgeführt werden. Die Rückbelastung sichert dem Käufer eine Rückerstattung des gezahlten Betrages, ohne dass der Geldfluss durch den Händler beeinflusst werden kann.
Nachdem das Chargeback-Verfahren eingeleitet wurde, kannst du dich über den Fortgang im Online-Kundenbereich deines Kartenkontos informieren. Es kann sein, dass der Händler oder Dienstleister gegen die Entscheidung zur Rückerstattung bzw. eine erfolgte Rückerstattung Widerspruch einlegt. Passiert während der vorgesehenen Frist (je nach Kartengesellschaft 20 bis 45 Tage) nichts, hast du das Chargeback-Verfahren sicher gewonnen.
Ist die Reklamation abschließend geklärt, vergehen wenige Tage bis Wochen, bis der Erstattungsbetrag auf das Konto eingeht. Banken veranlassen die Buchung meist sofort, wenn sie sicher festgestellt haben, dass der Fehler bereits beim Abbuchen der Summe vorlag.
Die zurückgebuchten Summen sind häufig unter Vorbehalt verfügbar. Händler und Dienstleister haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Innerhalb der Frist (American Express), 30 Tage (Visa), 45 Tage (Mastercard) muss eine Antwort erfolgen. Die Rückbuchungsdauer fällt naturgemäß bei einfach zu lösenden Fällen niedriger aus als bei einem nicht nachweisbaren Fehler.
In der EU beträgt die Mindestfrist für eine Verfahrenseröffnung acht Wochen nach erfolgter Zahlung. Die Kreditkartenunternehmen gehen mit ihrer Frist darüber hinaus. Bei Visa und Mastercard gelten 120 Tage für das Chargeback-Verfahren. Damit hast du genug Zeit, um zunächst eine Stornierung mit einem Zahlungsempfänger zu verhandeln. Bleibt das erfolglos, kannst du ohne Zeitdruck das Chargeback-Verfahren einleiten.
Bei einem Chargeback-Missbrauch versucht ein Kunde:in von den Vorteilen eines Chargeback-Verfahrens zu profitieren, indem er/sie eine Rückerstattung des Geldes anstreben. Typisch dabei ist, dass Kunden:innen als Grund für ihr Reklamationsersuchen angeben, den jeweiligen Kauf nicht getätigt haben zu wollen.
Vorrangig zahlen Händler und Dienstleister die Chargeback-Gebühr in einer Höhe von bis zu 50 Euro. Diese Gebühr kommt zu einem möglichen Zahlungsausfall und dem Verlust der Ware hinzu. Der Händler wird die Chargeback-Gebühr seinem(r) Kunden:in in Rechnung stellen, wenn sich ein Chargeback als nicht rechtens erweisen sollte.
Bei nicht autorisierten Abbuchungen oder Kreditkartenbetrug sind unter Umständen große Beträge im Spiel. Wer erstmals vor einem Chargeback-Verfahren steht und sich mit den Rechten nicht auskennt, kann sich Unterstützung holen. Geeignete Anlaufstellen sind die Kartenbank, die Kreditkartengesellschaft oder Verbraucherschutzorganisationen. Anwaltskanzleien empfehlen sich dann, falls sie eine gratis Erstberatung anbieten.