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Besteuerung von Fest- und Tagesgeldkonten

Bei der Anlage auf Fest- oder Tagesgeldkonten erhalten Anleger:innen Zinsen, die in den Bereich der Kapitalerträge fallen. Das Thema ist deshalb von großer Bedeutung, weil eine Besteuerung der Erträge stattfindet. Das Wissen zu steuerlichen Regelungen hilft, die Netto-Rendite zu optimieren. In unserem Beitrag gehen wir ausführlich auf die Besteuerung von Fest- und Tagesgeldkonten ein.

Besteuerung von Fest- und Tagesgeld

Grundlagenwissen zur Besteuerung von Kapitalerträgen

Bei Kapitalerträgen handelt es sich in steuerlicher Hinsicht um Einnahmen, die aus dem an Dritte überlassenen Kapital stammen. Somit ergeben sich Kapitalerträge daraus, dass du vorhandenes Vermögen anlegst. Zu den klassischen Erträgen in dieser Rubrik zählen:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Gewinnausschüttungen
  • Kursgewinne
  • Währungsgewinne

In Deutschland werden Kapitalerträge pauschal mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert.

Hinzu kommen eventuell Solidaritätszuschlag nebst Kirchensteuer, sodass sich entsprechend folgende Besteuerung von Fest- und Tagesgeldkonten ergibt:

  • Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer): 25 %
  • Solidaritätszuschlag (optional): 5,5 %
  • Kirchensteuer (optional): 8 bis 9 %

Summiert kann sich ein Steuersatz von insgesamt 26,38 Prozent ohne Kirchensteuer, aber mit Solidaritätszuschlag, sowie alternativ ein Satz von 27,82 bis höchstens 27,99 Prozent inklusive Kirchensteuer ergeben.

Wichtig zu wissen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Fest- und Tagesgeldkonten ist, dass es sich bei der Abgeltungssteuer um eine sogenannte Quellensteuer handelt.

Das bedeutet, dass die Steuer am Ort des Ertrages anfällt und seitens der Banken und sonstigen Finanzdienstleister direkt an das Finanzamt abzuführen ist.

Anleger:innen können das jedoch verhindern, indem sie einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilen. Übersteigen die Kapitalerträge die freigestellte Summe nicht, muss die Bank keine automatische Abfuhr der Quellensteuer vornehmen.

Freibeträge für Kapitalerträge

Wie am Ende des vorherigen Abschnitts beschrieben, haben Anleger:innen die Möglichkeit, die Abfuhr der Abgeltungssteuer und somit die Besteuerung Ihrer Fest- und Tagesgeldkonten zu verhindern.

Jeder Bürgerin und jedem Bürger steht in Deutschland ein sogenannter Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung.

Dabei handelt es sich um einen Freibetrag für Kapitalerträge, der sich auf 1.000 Euro für Alleinstehende sowie auf 2.000 Euro für Ehepaare beläuft.

Diesen Freibetrag kannst du nutzen, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu verhindern. Um das zu bewirken, erteilst du deiner Bank oder einem anderen Finanzdienstleister, bei dem durch deine Anlage Erträge anfallen, einen hohen Freistellungsauftrag. In diesem Auftrag legst du auch den Betrag fest, bis zu dem Erträge freigestellt werden sollen.

Beispiel zu den Freibeträgen

Zu Verdeutlichung, wie du den Freibetrag nutzt, im Folgenden ein Beispiel.

  • Kundin: Alleinstehend
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro
  • Kapitalerträge bei Bank A pro Jahr: 680 Euro
  • Freistellungsauftrag über: 700 Euro

Im Beispiel würde der Freistellungsauftrag in Höhe von 700 Euro dazu führen, dass die Bank keine Abgeltungssteuer abführen muss, weil die Kapitalerträge in Höhe von 680 Euro niedriger als der freigestellte Betrag sind.

Beachte allerdings bitte, dass du bei allen Finanzdienstleistern zusammen nur so viel Freibeträge angeben kannst, dass der Sparer-Pauschbetrag von insgesamt 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht überschritten wird.

Falls du neben den Kapitalerträgen keine oder nur geringe, sonstige Einkünfte hast, kannst du alternativ zum Freistellungsauftrag eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erteilen. Durch die NV-Bescheinigung wird ebenfalls bewirkt, dass – sogar bis zur Höhe deines steuerlichen Grundfreibetrages – keine Abgeltungssteuer abgeführt wird.

Besteuerung von Tagesgeldkonten

Die Besteuerung von Tagesgeldkonten bezieht sich auf die Zinserträge, die für das angelegte Guthaben anfallen. Bezüglich der Abfuhr der Steuer auf die Zinserträge muss zwischen inländischen und ausländischen Banken differenziert werden.

Inländische Finanzdienstleister transferieren die anfallende Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) in der Regel automatisch an das Finanzamt. In dem Fall musst du dich um nichts weiter kümmern.

Im Gegensatz dazu führen ausländische Banken und Broker keine Abgeltungssteuer an die deutschen Finanzämter ab. Somit ist es deine Pflicht, die Zinserträge in der Steuererklärung anzugeben, die du für die Anlage auf dem Tagesgeldkonto erhalten hast. Das passiert in der Regel jährlich, da die Zinsgutschrift im Normalfall einmal pro Jahr erfolgt.

Besteuerung von Festgeldkonten

Während die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto in der Regel einmal pro Jahr gutgeschrieben werden, gibt es bei Festgeldkonten verschiedene Gutschriftsmodelle. In erster Linie sind es die folgenden zwei Varianten:

  • Jährliche Zinszahlung
  • Zinszahlung am Laufzeitende

Dieser Unterschied ist im Hinblick auf die Besteuerung der Festgeldkonten von Bedeutung. Besteuerung bei jährlicher Zinszahlung und Gutschrift am Laufzeitende wirken sich unterschiedlich auf Steuerlast sowie Freibetrag aus.

Bei der Ansammlung der Kapitalerträge zum Ende der Laufzeit des Festgeldes kann es passieren, dass die Zinsen in der Summe eventuell den zur Verfügung stehenden Sparer-Pauschbetrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro pro Jahr überschreiten.

Wie sich die zwei unterschiedlichen Versteuerungsmodelle jeweils auf Steuerlast und Freibetrag auswirken, möchten wir an der folgenden, exemplarischen Berechnung für jeweils eine Variante veranschaulichen.

Jährliche Zinszahlung

  • Anlagesumme: 20.000 Euro
  • Zinssatz: 3,5 %
  • Zinsen: 700 €
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Steuerabzug: 0 Euro

Zinsansammlung (Gutschrift Laufzeitende)

  • Anlagesumme: 20.000 Euro
  • Zinssatz: 3,5 %
  • Zinsen: 2.100 Euro
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro
  • Steuerlich relevanter Ertrag: 1.100 Euro (2.100 – 1.000 Euro)
  • Steuerlast: 275 Euro (25% von 1.100 Euro)

Im Beispiel hat das Versteuerungsmodell auf der Basis, dass die Zinszahlung gesammelt am Laufzeitende aufgetreten ist, dazu geführt, dass Abgeltungssteuer zu zahlen ist.

Der Grund ist, dass der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro die Zinserträge nicht vollständig abdecken konnte.

Vergleich: Besteuerung von Festgeld vs. Tagesgeld

Bei der Besteuerung von Fest- und Tagesgeldkonten gibt es wenige Unterschiede zwischen den zwei Anlageformen. Dennoch sind diese geringeren Differenzen von Bedeutung, die sich insbesondere auf die Flexibilität der Anlageform, der Steuerabführung sowie auf den Verwaltungsaufwand beziehen.

Unserer folgenden Vergleichstabelle können Sie die wichtigsten Unterschiede im Hinblick auf die Besteuerung von Festgeld und Tagesgeld entnehmen.

EigenschaftTagesgeldFestgeld
FlexibilitätBetrag kann jederzeit angepasst werdenVerfügung erst nach Ende der Laufzeit
Steuerabführung1 Mal im Jahr1 Mal im Jahr oder am Ende der Laufzeit
VerwaltungsaufwandGeringGering, etwas höher bei Zinsansammlung

Je nach Höhe der Kapitalerträge und resultierender Steuerlast gibt es beim Festgeld bzw. beim Tagesgeld Vor- und Nachteile, die zu beachten sind. Wenn die Zinserträge relativ hoch ausfallen, ist es vorteilhaft, sich entweder für ein Tagesgeld mit jährlicher Zinszahlung oder für ein Festgeldkonto zu entscheiden, bei dem die Zinsen ebenfalls spätestens nach einem Jahr gutgeschrieben werden.

Der Grund ist, dass der Sparer-Pauschbetrag dann eventuell ausreicht, damit keine Abgeltungssteuer abgezogen wird. Das Tagesgeld ist besonders flexibel, weil du jederzeit Einzahlungen und Abhebungen tätigen kannst.

So lässt sich der Betrag anpassen, um den im Hinblick auf eine mögliche Steuer optimal passenden Zinsertrag zu generieren.

Hast du hingegen vielleicht in einem Jahr noch andere Kapitalerträge, die aber in den kommenden Jahren nicht auftreten? In dem Fall kann das Ansammeln der Zinsen beim Festgeld sogar sinnvoll sein.

Unter der Voraussetzung wäre das Festgeldkonto zu bevorzugen, bei dem die Zinszahlung am Laufzeitende stattfindet.

Steuerliche Besonderheiten bei ausländischen Banken

Solltest du dich für eine Tages- oder Festgeldanlage im Ausland entscheiden, spielt die ausländische Quellensteuer eine Rolle.

Genauso wie in Deutschland, werden in den meisten anderen Ländern ebenfalls Steuern auf Kapitalerträge erhoben. Meistens handelt es sich dabei um eine Quellensteuer, wie es bei der Abgeltungssteuer hierzulande der Fall ist.

Im Hinblick auf die Quellensteuer im Ausland ist zwischen folgenden Varianten zu differenzieren:

  1. Anrechenbare Quellensteuer
  2. Erstattungsfähige Quellensteuer

Bei der anrechenbaren Quellensteuer handelt es sich um den Teil der Steuer, der auf die Abgeltungssteuer in Deutschland (Kapitalertragsteuer) angerechnet wird. Der Effekt ist, dass Anleger:innen dadurch weniger deutsche Kapitalertragsteuer zahlen.

Bei der erstattungsfähigen Quellensteuer handelt es sich um den Teil der Steuer, den sich Anleger:innen von ausländischen Steuerbehörden erstatten lassen können.

Doppelbesteuerungsabkommen

Damit es nicht zu einer doppelten Besteuerung der Kapitalerträge im In- und Ausland kommt, hat Deutschland mit zahlreichen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Dadurch sollen steuerliche Nachteile in der Hinsicht vermieden werden, dass sowohl im Ausland als auch im Inland eine Besteuerung stattfinden und die Gesamtsteuer somit deutlich höher als die Abgeltungssteuer in Deutschland ausfallen würde.

Die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern sind individuell geregelt, sodass es bei der Anlage im Ausland wichtig ist, sich im Einzelfall nach den Regelungen für das entsprechende Land zu erkundigen.

Häufiger bei der Besteuerung und wie man sie vermeidet

Im Hinblick auf die Besteuerung gibt einige Fehler, die im Zusammenhang mit Erträgen auf dem Tages- oder Festgeldkonto entstehen. Folgende Fehler lassen sich vermeiden, um den Ertrag möglichst auch nach Steuer optimal zu gestalten.

Fehler 1: Freibetrag nicht genutzt

Allen Anleger:innen in Deutschland steht ein Sparer-Pauschbetrag als Freibetrag zur Verfügung. Ein häufigerer Fehler besteht darin, der Bank keinen Freistellungsauftrag zu erteilen und den Freibetrag dadurch nicht aktiv zu nutzen.

Dabei wäre es einfach, durch den Freistellungsauftrag den Abzug der Abgeltungssteuer zu verhindern. Du kannst den Fehler jedoch korrigieren, indem die Erstattung der „unnötig“ gezahlten Kapitalertragssteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt.

Fehler 2: Freistellungsauftrag fehlerhaft

Es passiert häufiger, dass zwar ein Freistellungsauftrag eingereicht wurde, dieser jedoch fehlerhaft ist. Neben fehlerhaften Angaben zur Person bezieht sich das vor allem auf die Höhe des freigestellten Betrages.

Solltest du bei der Bank zum Beispiel Erträge von 600 Euro, jedoch nur einen Freistellungsauftrag von 500 Euro gestellt haben, zahlst du unnötig für 100 Euro Zinsen die Abgeltungssteuer, denn das Kreditinstitut muss trotz vorhandenen Freistellungsauftrages die Steuer abführen.

Fehler 3: Freistellungsaufträge übersteigen zusammen Sparer-Pauschbetrag

Es gibt die Möglichkeit, jedem Kreditinstitut einen separaten Freistellungsauftrag zu erteilen. Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf allerdings den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Es ist also ein Fehler, zum Beispiel jedem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro zu erteilen.

Fehler 4: Quellensteuer aus dem Ausland nicht erstatten lassen

Zu einer unnötig hohen Steuerlast kann es kommen, wenn du im Ausland gezahlte Quellensteuer nicht erstatten lässt, obwohl dies möglich wäre. Die Folge dieses Fehlers ist, dass die Steuerlast in dem Fall höher als eigentlich notwendig ausfallen würde.

Fehler 5: Ausländische Zinserträge nicht in der Steuererklärung angeben

Ein durchaus gravierender Fehler ist es, Zinserträge – in erster Linie aus dem Ausland – nicht innerhalb der Einkommensteuererklärung anzugeben. Ausländische Broker sind nicht verpflichtet, eine automatische Abfuhr der Abgeltungssteuer vorzunehmen und tun dies in der Regel auch nicht.

Das bedeutet, dass du selbst darauf achten musst, die Erträge in einer Steuererklärung anzugeben. Geschieht das nicht, kann das im schlimmsten Fall als Steuerhinterziehung gelten.

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Oliver Schoch

Erstellt von

Oliver ist gelernter Bankkaufmann und war ab 1995 in mehreren Banken tätig. Seit Mitte 2008 ist er freiberuflicher Finanz-Redakteur. Oliver schreibt zu zahlreichen Finanzthemen wie Geldanlage, Vermögensaufbau, Trading, Immobilien, Versicherungen und Krediten, von Fachtexten über Ratgeber bis hin zu Erfahrungsberichten.

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Zuletzt aktualisiert am 11. März 2025

Kommentare

Du brauchst Hilfe?

Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf Zinserträge?

Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge beläuft sich in Deutschland auf 25 Prozent. Hinzu können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen. Du hast allerdings die Möglichkeit, zu beantragen, dass die Abgeltungssteuer und damit deine Steuerlast geringer ausfallen. Das funktioniert, wenn ein persönlicher Steuersatz unterhalb der 25 Prozent liegt, die im Rahmen der Abgeltungssteuer vorgesehen sind.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag und wie wird er genutzt?

Der Sparer-Pauschbetrag steht allen Bürger:innen in Deutschland zu. Er sorgt dafür, dass nicht alle Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden versteuert werden. Stattdessen gibt es einen Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro (alleinstehend) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete). Bis zu diesem Betrag werden sämtliche Erträge aus Kapitalvermögen nicht versteuert.

Müssen Zinserträge in der Steuererklärung angegeben werden?

Zinserträge musst du in der Steuererklärung angeben, wenn diese Abgeltungssteuer dafür nicht automatisch seitens der Bank abgeführt wurde. Das gilt ebenfalls unter der Voraussetzung, dass du darüber hinaus gehende Zinserträge hast, zum Beispiel aus dem Ausland. In dem Fall bist du verpflichtet, diese innerhalb der Steuererklärung in der Anlage KAP anzugeben.

Welche Unterschiede gibt es zwischen inländischen und ausländischen Banken?

Im Hinblick auf die Besteuerung der Tages- und Festgeldkonten besteht der große Unterschied zwischen inländischen und ausländischen Banken darin, dass in der Regel nur inländische Finanzdienstleister die automatische Abfuhr der Abgeltungssteuer vornehmen. Im Ausland ist das nicht der Fall. Du bist daher selbst verpflichtet, die Zinserträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Zudem kann die Kapitalertragssteuer im Ausland höher als in Deutschland ausfallen.

Wie beeinflusst die Zinszahlung am Laufzeitende die Steuerlast?

Wenn du dich für ein Festgeldkonto entschieden hast, bei dem sich die Laufzeit auf mehrere Jahre erstreckt, erhältst du die Zinsen häufig am Laufzeitende, also beispielsweise nach drei Jahren. Das hat unter Umständen eine negative Auswirkung auf die Steuerlast, da sich sämtliche Zinsen am Laufzeitende angesammelt haben. Das kann dazu führen, dass die Zinsen die Summe deines freigestellten Sparer-Pauschbetrages überschreitet. Ist das der Fall, solltest du dir eine Alternative überlegen, zum Beispiel zwei Festgelder mit kürzeren Laufzeiten, sodass zumindest bei einer der zwei Anlagen eine jährliche Zinszahlung erfolgt.