Mit einer Kontovollmacht hast du die Möglichkeit, beispielsweise deine(n) Ehepartner:in oder eine andere Person zu ermächtigen, über deine Konten zu verfügen. Sinnvoll ist Bankvollmacht vor allem, wenn du bisher alleinige(r) Kontoinhaber:in bist und auch keine Verfügungsberechtigung für andere Personen existiert. In unserem Beitrag erfährst du unter anderem, worin sich Bankvollmacht und Vorsorgevollmacht unterscheiden. Ferner gehen wir darauf ein, was du im Zusammenhang mit dem Erteilen einer Kontovollmacht beachten solltest. Zudem findest du bei uns eine Vorlage, wie eine Bankvollmacht lauten könnte.
Das Wichtigste in Kürze
Im Zusammenhang mit einer Vollmacht gibt es mehrere Begriffe, die zwar häufig synonym verwendet werden, zwischen denen allerdings dennoch nicht unwichtige Unterschiede existieren. Wenn es darum geht, als Kontoinhaber:in und Vollmachtgeber:in eine andere Person zu ermächtigen, beispielsweise über das Girokonto zu verfügen, werden insbesondere die folgenden drei Begriffe häufig genutzt:
Die Bankvollmacht kannst du tatsächlich mit der Kontovollmacht gleichsetzen, denn in beiden Fällen bevollmächtigst du eine andere Person, gewisse Verfügungen von deinen Konten vornehmen zu dürfen. Wichtig zu wissen ist, dass es die Kontovollmacht bzw. Bankvollmacht in drei unterschiedlichen Varianten gibt, nämlich:
Die mit Abstand am häufigsten in der Praxis auftretende Bankvollmacht ist die sogenannte transmortale Kontovollmacht. In dem Fall bevollmächtigst du eine Vertrauensperson, bestimmte Aktionen im Zusammenhang mit deinem Konto vornehmen zu dürfen. Das Besondere an der transmortalen Bankvollmacht ist, dass diese sowohl zu deinen Lebzeiten als auch nach deinem Tod hinaus gilt.
Die zweite Variante ist die sogenannte prämortale Kontovollmacht. Diese beinhaltet, dass der/die von dir eingesetzte Bevollmächtigte ausschließlich zu deinen Lebzeiten Verfügungen vornehmen darf. Das wiederum bedeutet automatisch, dass die erteilte prämortale Bankvollmacht mit deinem Tod sofort endet. Dann haben ausschließlich deine Erb:innen nach Vorlage eines Erbscheins Zugriff auf deine Konten.
Die postmortale Bankvollmacht ist die dritte gängige Variante, die in der Praxis dazu dient, eine Bevollmächtigung über deine Konten vorzunehmen. Das wesentliche Merkmal besteht darin, dass diese postmortale Kontovollmacht erst mit deinem Tod wirksam wird. Aus dem Grund wird sie häufig alternativ als Vollmacht für den Todesfall bezeichnet. Der große Vorteil der postmortalen Bankvollmacht besteht darin, dass für Verfügungen nicht erst auf einen Erbschein gewartet werden muss, sondern der Bevollmächtigte, zum Beispiel dein(e) Ehepartner:in, kann bereits vorher bestimmte Verfügungen vornehmen.
Von einer Bank- bzw. Kontovollmacht zu trennen ist eine sogenannte Generalvollmacht. Während nämlich die Konto- oder Bankvollmacht ausschließlich für ein von dir genanntes Konto gilt, gibst du mit der Generalvollmacht die Erlaubnis, dass der Bevollmächtigte über sämtliche Konten verfügen darf.
Eine noch etwas andere Variante als Bank- und Generalvollmacht ist die sogenannte Vorsorgevollmacht. Dabei handelt es sich um eine sehr weitreichende Vollmacht, in der du eine andere Person bevollmächtigst, alle alltäglichen und organisatorischen Aktionen für dich zu übernehmen und rechtsgültige Entscheidungen zu treffen. In Kraft tritt die Vorsorgevollmacht immer dann, wenn du keine eigene Willenserklärung mehr abgeben kannst, zum Beispiel infolge einer schweren Krankheit. Die Vorsorgevollmacht beinhaltet auch, dass der/die Bevollmächtigte ein Zugriffsrecht auf deine Konten hat.
Eine Bankvollmacht hat weitreichende Konsequenzen in Bezug auf deine finanziellen Angelegenheiten und sollte daher gut überlegt sein. Aus dem Grund möchten wir dir im Folgenden einige Tipps geben, worauf du vor und im Zuge des Erteilens einer Kontovollmacht achten solltest, damit deine Bankgeschäfte auch anschließend in deinem Sinne geregelt werden.
Ein sehr wichtiger Tipp im Zusammenhang mit dem Erteilen einer Kontovollmacht ist es, dass du ausschließlich solche Person als Kontobevollmächtigte einsetzt, denen du uneingeschränkt vertraust. Üblicherweise kommen dafür insbesondere die folgenden Vertrauenspersonen infrage:
In den meisten Fällen handelt es sich um Ehepartner:in oder Familienangehörige, die Begünstigte einer Bankvollmacht sind. Falls es sich um nicht um Verwandte handelt, solltest du die Person schon viele Jahre kennen und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut haben.
Vom Grundsatz her ist eine Bankvollmacht widerruflich. Das bedeutet, du kannst die einmal erteilte Kontovollmacht jederzeit widerrufen, sodass der/die ehemals Bevollmächtigte kein Verfügungsrecht mehr über deine Konten hat. Allerdings besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, eine widerrufliche Bankvollmacht zu erteilen. Dies ist jedoch unüblich und sollte auch nicht praktiziert werden, da du im Grunde nie wissen kannst, wie (negativ) sich das Verhältnis irgendwann zum/zur Bevollmächtigten entwickelt.
Ein weiterer Tipp im Zusammenhang mit einer Bankvollmacht lautet, dass du diese nicht sehr kurz hältst, sondern möglichst viele Details einbindest. Dazu gehört zum Beispiel, dass du die entsprechenden Konten genau aufführst und auch festlegst, welche Verfügungen der Bevollmächtigte im Detail durchführen darf. Das kann beispielsweise so aussehen, dass du in der Vollmacht bestimmst, dass der Bevollmächtigte zwar von deinem Konto überweisen und Abhebungen tätigen, es allerdings nicht zu einer Überziehung des Girokontos kommen darf.
Insbesondere Menschen in höherem Alter denken bereits an die Zeit nach ihrem Tod, vor allem hinsichtlich der Erben. Normalerweise dürfen nach dem Tod des Kontoinhabers Verfügungen erst vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Erben einen Erbschein vorlegen. Manchmal kommt es jedoch zu Erbstreitigkeiten, sodass es teilweise Wochen oder sogar Monate dauern kann, bis die Kontosperre aufgehoben wurde. Daher ist die Bankvollmacht in dem Fall über den Tod hinaus eine gute Möglichkeit, dass zumindest sofort nach dem Tod die dringendsten Verfügungen vom Konto weiter erfolgen können.
Du solltest dir das Erteilen einer Kontovollmacht gut überlegen, denn damit gibst du immerhin einer anderen Person zwar keine uneingeschränkte, aber doch erhebliche Verfügungsgewalt über deine Konten. Auf keinen Fall solltest du dich von einer Person unter Zeitdruck setzen lassen, sondern dir die Entscheidung gut überlegen. Manchmal ist es zudem hilfreich, anderen Vertrauenspersonen von deinem Vorhaben zu erzählen und dementsprechend eine weitere Meinung bezüglich des/der geplanten Bevollmächtigten einzuholen.
Eine Bankvollmacht kannst du der jeweiligen Person bzw. zur Hinterlegung beim Kreditinstitut zwar relativ formlos erteilen. Allerdings wird seitens der Banken nahezu ausschließlich die Schriftform akzeptiert. In dem Zusammenhang ist es wichtig und sinnvoll, alle Daten möglichst genau und detailliert zu nennen, auch was die spätere Verfügungsgewalt über dein Konto angeht.
Da du innerhalb der Bankvollmacht an einige Aspekte denken solltest, möchten wir dir gerne eine kostenlose Kontovollmacht-Vorlage zur Verfügung stellen. Diese musst du selbstverständlich nicht 1:1 übernehmen, aber sie gibt dir sicherlich einige Anregungen, welche Daten wichtig für eine solche Vollmacht sind und wie die Formulierungen aussehen könnten.
Eine Kontovollmacht bezieht sich zwar auf ein oder mehrere Konten. Dennoch ist der/die Bevollmächtigte nicht dazu berechtigt, alle Dinge zu tun, die auch der/die Kontoinhaber:in durchführen kann. Eine wichtige Einschränkung für Bevollmächtigte besteht darin, dass diese zwar Geld abheben dürfen, dies jedoch nur für bestimmte Zwecke eingesetzt und verwendet werden darf. So ist den Bevollmächtigten zum Beispiel nicht erlaubt, Bargeld vom Konto des Vollmachtgebers abzuheben und dieses für eigene Zwecke zu verwenden.
Ebenfalls dürfen Bevollmächtigte das Konto nicht auflösen. Kommen wir allerdings zunächst zu den Vorgängen, die durch die Vollmacht abgedeckt und daher den Bevollmächtigten erlaubt sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um die folgenden Aktionen:
Es sind also in erster Linie die allgemeinen Vorgänge rund um das Konto, die auch den Bevollmächtigten – stets im Sinne der Vollmachtgeber:innen – erlaubt sind.
Zu Beginn des vorherigen Abschnittes haben wir bereits einige Vorgänge angesprochen, die Bevollmächtigten trotz des Vorliegens einer Kontovollmacht nicht erlaubt sind. In der Summe sind es vor allen Dingen die folgenden Aktionen, die Bevollmächtigte nicht durchführen dürfen:
Gegenüber dem, was Bevollmächtigten erlaubt ist, dürfen sie also insbesondere nicht zur Ausweitung oder grundsätzlichen Veränderungen der Konten und damit der Geschäftsbeziehung beitragen.
Du kannst die Vollmacht relativ individuell gestalten. Wenn du zum Beispiel möchtest, dass der/die Bevollmächtigte einige Handlungen nicht durchführen darf, die normalerweise in einer Kontovollmacht enthalten sind, lege dies in der Vollmacht schriftlich nieder.
Grundsätzlich handelt es sich zunächst bei jeder Bankvollmacht um eine zu jedem gewünschten Zeitpunkt widerrufbare Kontovollmacht. Vollmachtgeber:innen haben demzufolge die Möglichkeit, die einmal an Begünstigte erteilte Vollmacht ohne deren Einwilligung jederzeit zu widerrufen. In dem Zusammenhang musst du auch keine Gründe angeben, warum du die Bankvollmacht widerrufen möchtest. Einige wenige Bankvollmachten werden seitens der Vollmachtgeber:innen in gutem Glauben allerdings auch unwiderruflich angefertigt.
Diesen Schritt solltest du dir sehr genau überlegen, zumal Experten dringend davon abraten, eine nicht widerrufliche Kontovollmacht zu erteilen. Grundsätzlich gibt es einige Ereignisse, nach denen eine widerruflich erteilte Kontovollmacht ohnehin erlischt, zum Beispiel der Tod des/der Kontoinhaber:in bei einer prämortalen Kontovollmacht.
Der Widerruf der Vollmacht kann zwar formlos erfolgen, allerdings solltest du einige Daten und Fakten aufführen. Du kannst dich dabei gerne an unserer folgenden Vorlage zum Widerruf einer Bankvollmacht orientieren.
Grundsätzlich gibt es mehrere Alternativen zu einer Bank- oder Kontovollmacht, die je nach Wunsch und Ziel der Vollmachtgeber:innen verwendet werden können. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Varianten:
Lass uns kurz auf diese Alternativen eingehen, da sie vielleicht auch für dich später oder in Kürze eine bessere Option als die allgemeine Bank- bzw. Kontovollmacht darstellen können.
Die Generalvollmacht haben wir im ersten Teil unseres Beitrages bereits kurz definiert. Du gibst dem/der Bevollmächtigten damit die Erlaubnis, über all deine Konten zu verfügen, die bei einer bestimmten Bank geführt werden. Daher ist die Generalvollmacht weitreichender als die normale Kontovollmacht, weil sie sich eben nicht nur auf ein, sondern alle Konten beim Kreditinstitut bezieht.
Eine Vorsorgevollmacht ist noch weitreichender als eine Generalvollmacht, da sie sich nicht nur auf Bankkonten bezieht. Im Grunde dürfen die Bevollmächtigten in deinem Namen zahlreiche Rechtsgeschäfte tätigen, zu denen unter anderem auch Verfügungen von deinen Konten zählen. Die Vorsorgevollmacht greift dann bei allen Kreditinstituten, bei denen du Konten unterhältst.
Die einfachste und mit am wenigsten Rechten ausgestattete „Vollmacht“ ist die gewöhnliche Verfügungsberechtigung. Diese Möglichkeit nutzen viele Millionen Bundesbürger:innen, indem sie beispielsweise ihre Kinder oder Ehepartner:innen zu ihrem eigenen Konto verfügungsberechtigt machen. Die Verfügungsberechtigung ist im Prinzip gleichzusetzen mit der prämortalen Bankvollmacht, sodass Bevollmächtigte sämtliche, gewöhnliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Konto durchführen können.
Eine in der Praxis sehr häufig genutzte Alternative zum Erteilen einer Kontovollmacht ist es, ein Gemeinschaftskonto einzurichten bzw. ein vorhandenes Einzelkonto auf mehrere Kontoinhaber:innen umschreiben zu lassen. Besonders gängig ist diese Methode bei Eheleuten. Hast du beispielsweise bis vor kurzem alleine gelebt und nun geheiratet, kannst du dein bestehendes Konto auf dich und deine(n) Partner:in umschreiben lassen. Als gleichberechtigte Kontoinhaber:innen ist die Verfügungsgewalt dann sogar größer als bei einer Kontovollmacht.
Eine nicht besonders bekannte Alternative zur Kontovollmacht ist es, ein sogenanntes Ersatzkonto einzurichten. Es handelt sich dabei um ein separat eingerichtetes Konto, über welches Begünstigte unter der Voraussetzung verfügen dürfen, dass du stirbst. Meistens werden zuvor regelmäßige Einzahlungen auf das Ersatzkonto getätigt, oft im Rahmen eines Dauerauftrages. Das Ersatzkonto ist also zur Unterstützung der Bevollmächtigten gedacht und diese dürfen darüber normalerweise erst nach dem Tod der Unterstützenden verfügen.
Eine ebenfalls nicht besonders bekannte Alternative zum Erteilen einer Bankvollmacht ist das sogenannte Drei-Konten-Modell. In diesem Fall haben zum Beispiel Ehepartner zunächst zwei auf ihren Namen lautende, aber getrennte Konten. Darüber hinaus besteht ein gemeinsames Konto, sodass insgesamt drei Konten existieren. Das gemeinschaftliche Konto dient in erster Linie dazu, davon den laufenden Lebensunterhalt und sämtliche, gewöhnliche Haushaltsausgaben zu bestreiten. Besonders gerne genutzt wird das Drei-Konten-Modell, da so das wirtschaftliche Eigentum und vor allem der Verwendungszweck des Geldes gut und übersichtlich gesplittet werden können.
Danke, dass du dir Zeit genommen hast, um deinen Kommentar zu schreiben. Du hilfst damit das Produkterlebnis zu verbessern und gibts anderen Nutzern die Möglichkeit weitere Informationen zu diesem Beitrag zu lesen.
Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Das kommt darauf an, um welche Art von Bankvollmacht es sich handelt. Bei der prämortalen Kontovollmacht erlischt diese mit dem Tod der Vollmachtgeber:in. Nicht so bei der transmortalen oder der postmortalen Bankvollmacht, denn diese greifen erst mit dem Tod (postmortal) oder bleiben zumindest mit dem Tod der Vollmachtgeber:in (transmortal) bestehen.
Nein. Zwar solltest du für eine Vollmacht eine Vertrauensperson auswählen, bei der es sich häufig um Familienangehörige handeln wird. Grundsätzlich kannst du aber jede natürliche Person und übrigens auch ein Unternehmen als Bevollmächtigte nennen.
Jein. Für das Online-Banking soll eigentlich jede Person eigene Zugangsdaten haben. Diese müssten für Begünstigte erst beantragt werden. In der Praxis handhaben es viele Vollmachtgeber:innen allerdings so, dass sie ihre eigenen Zugangsdaten weitergeben, sodass Verfügungen auch online möglich sind, beispielsweise per Überweisung im Internet.
Normalerweise ist dies nicht notwendig, denn die Vorsorgevollmacht beinhaltet in aller Regel auch Bankgeschäfte. Sie ist also weitreichender als eine Kontovollmacht, sodass du für gewöhnlich nicht extra eine Bankvollmacht zusätzlich erteilen musst.
Das ist in der Regel vorgeschrieben. Der Grund besteht darin, dass die Bank natürlich Kenntnis von der Vollmacht haben muss, da eine andere Person als der/die Kontoinhaber:in Verfügungen vornehmen möchte. Aus Beweisgründen ist es daher erforderlich, dass die Bankvollmacht schriftlich fixiert wird.
Nur weil du eine Vollmacht für ein Girokonto hast, muss dies nach außen hin nicht transparent werden. Daher musst du auf entsprechenden Überweisungsträgern keinen gesonderten Vermerk machen, sondern du erteilst die Überweisung mit dem gleichen Verwendungszweck, den auch der Kontoinhaber nutzen würde.
Normalerweise kannst du eine Bankvollmacht zu jedem Zeitpunkt ändern und zum Beispiel eine(n) andere(n) Bevollmächtigte(n) nennen. Der Widerruf ist ebenfalls jederzeit möglich. Einzige Ausnahme ist eine unwiderruflich erteilte Kontovollmacht, die es in der Praxis allerdings selten gibt und die auch nicht empfehlenswert ist.
In dem Fall hast du im Grunde Schadenersatzanspruch gegenüber der Bank, denn für gewöhnlich ist eine Kontoüberziehung außerhalb eines eingeräumten Dispositionskredites durch eine normale Bankvollmacht nicht abgedeckt. Das Kreditinstitut muss also darauf achten, dass keine Überziehung über das Kreditlimit hinaus stattfindet.
Die Vorsorgevollmacht ist normalerweise weitreichender als die einzelne Kontovollmacht, da sie Bankgeschäfte für gewöhnlich mit enthält. Daher würde es in diesem Fall vermutlich nichts bringen, zusätzlich eine Bankvollmacht zu erteilen, sondern du solltest unter Umständen rechtliche Schritte ergreifen, falls das Kreditinstitut deine allgemeine Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren möchte.