Das Wichtigste in Kürze
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, steht die gebräuchliche Abkürzung BaFin für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dabei handelt es sich um eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihren Hauptsitz hat die Finanzaufsicht einerseits in Bonn und zum anderen in Frankfurt am Main. Dabei ist die Bankenaufsicht sowohl der Rechts- als auch der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen unterstellt.
Als Finanzdienstleistungsaufsicht ist es die Kernaufgabe der Bundesbehörde, möglichst sämtliche Bereiche der Finanzmärkte und des Finanzwesens im Inland zu überwachen. Zu diesem Zweck gibt es eine Reihe von Vorschriften, die Finanzdienstleister erfüllen müssen, damit sie eine Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde erhalten. Betroffen davon sind insbesondere:
Um das Finanzsystem zu überwachen, sind in der Bundesbehörde rund 2.700 Mitarbeiter beschäftigt. Diese haben vor allem die Aufgabe, mehr als 1.500 Banken sowie über 1.200 weitere Finanzinstitute zu überwachen. Diese Überwachung betrifft zum Beispiel den Wertpapierhandel, Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen im Allgemeinen sowie das Versicherungswesen.
Die Einrichtung der BaFin geht auf das Jahr 2002 zurück, genauer gesagt auf den 1. Mai dieses Jahres. Auf der Grundlage des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechtes gab es damals eine Zusammenfassung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sowie für das Versicherungswesen und ebenfalls den Wertpapierhandel. Die drei Aufsichtsbehörden wurden also zur BaFin zusammengeschlossen.
Zur erfolgreichen Historie der BaFin gehören allerdings auch einige Skandale und Kritikpunkte. Sicherlich ist auch dir ein Skandal noch gut in Erinnerung, der erst gut zwei Jahre her ist, nämlich der des ehemaligen DAX-Unternehmens Wirecard. In dem Zusammenhang werden auch der BaFin Versäumnisse vorgeworfen, sodass sogar Reformen der Behörde angekündigt wurden.
Die Leitung der BaFin wird durch das sogenannte Direktorium vorgenommen. Dies wiederum setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
Die Aufgaben und auch das aktive Handeln der Aufsichtsbehörde im Hinblick auf das Finanzsystem ergeben sich aus der Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Hier ist unter anderem geregelt, wie sich die Behörde aufbaut und organisiert. In dem Zusammenhang wird auch durch den Aufbau und die Organisation der Aufsichtsbehörde ein großes Ziel verfolgt, nämlich sowohl national als auch international möglichst viele Risiken abzuwenden, die es im Hinblick auf Finanzdienstleistungen, das Finanzsystem und allgemein den Finanzplatz Deutschland gibt.
In der Praxis müssen die Mitarbeiter der BaFin zahlreiche Aufgaben wahrnehmen. Zu den wichtigsten zählen:
Lass uns etwas näher auf einige dieser Aufgaben eingehen. Die ersten drei Hauptaufgaben erklären sich im Grunde von selbst, nämlich dass die BaFin die Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierunternehmen hat. Hier geht es in erster Linie darum, die Seriosität der jeweiligen Finanzdienstleistungsunternehmen zu gewährleisten, dass diese sich an Vorschriften halten und es letztendlich keine Angebote gibt, die bewusst auf Betrug aufbauen. Ferner soll die Kontrolle der Finanzdienstleistungsaufsicht möglichst gewährleisten, dass das Risiko einer Insolvenz von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern so gering wie möglich gehalten wird. Wer beispielsweise als Bank oder Broker ein Depot anbietet, muss bestimmte Sicherheitsbedingungen erfüllen können.
Darüber hinaus kommt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht noch eine weitere Hauptaufgabe zu, nämlich die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dort ist vor allem vorbeugendes Handeln gefragt. Darüber hinaus fungiert die Bundesaufsichtsbehörde seit 2018 als nationale Abwicklungsbehörde. Ebenfalls ein Hauptziel und damit eine Hauptaufgabe der BaFin ist der Verbraucherschutz. Hier soll die Überwachung und Kontrolle der Finanzdienstleister möglichst gewährleisten, dass Verbraucher:innen bei den Angeboten eine hohe Transparenz erhalten und nicht bewusst benachteiligt werden. Trotzdem kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht prinzipiell verhindern, dass es am Markt auch unseriöse oder zumindest intransparente Angebote gibt.
Die BaFin übernimmt zwar die Erlaubnis und Überwachung von Finanzdienstleistungsunternehmen, die am deutschen Markt tätig sein möchten. Trotzdem bedeutet das nicht, dass alle hier angebotenen Finanzprodukte seriös sind. Erst recht kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du bei einem Investment keine größeren Verluste erleiden kannst, auch wenn der jeweilige Anbieter die offizielle Erlaubnis der BaFin besitzt.
Die Hauptziele der BaFin sind zu einem größeren Teil identisch mit den Aufgaben, welche die Behörde in der Praxis wahrnehmen muss. Meistens werden die folgenden Ziele genannt, welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht umsetzen möchte:
Es geht bei den Zielen also ums große Ganze, nämlich den Finanzplatzplatz Deutschland sicher und in gewisser Weise auch für ausländische Investoren attraktiv zu halten. Dies soll in erster Linie dadurch geschehen, dass möglichst nur seriöse Anbieter am Markt agieren, die ein gewisses Grad an Sicherheit bieten können.
Die BaFin arbeitet als Bundesbehörde nicht alleine, auch wenn sie eine selbstständige Behörde darstellt. So ist beispielsweise in Paragraph 7 des Kreditwesengesetzes festgelegt, dass in bestimmten Bereichen eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank erfolgen soll. Hier geht es vor allem um die sogenannte Aufgabenteilung, zum Beispiel im Hinblick auf die Überwachung der Finanzdienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Leitlinien der Deutschen Bundesbank, welche die BaFin zum Beispiel damit beauftragen, die Qualitätssicherung der Finanzdienstleistungsinstitute zu unterstützen und zum Teil durchzuführen.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Grundsätzlich haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, sich bei Problemen an die BaFin zu richten. Dabei geht es allerdings nicht um Streitigkeiten um Konditionen oder Meinungsverschiedenheiten mit Banken, denn dafür ist eher der Ombudsmann zuständig. Stattdessen kannst du dich bei der BaFin melden, wenn du zum Beispiel einen begründeten Verdacht hast, dass ein Finanzdienstleister dich bewusst mit seinem Angebot betrügen möchte oder dies bereits getan hat.
Normalerweise gar nichts. Falls du keine größeren Probleme im Hinblick auf möglichen Betrug mit einem Finanzdienstleister hast, hast du normalerweise weder Kontakt mit der BaFin noch anderweitig mit der Bundesaufsichtsbehörde zu tun. Für die weitaus meisten Privatkunden arbeitet die BaFin demnach im Hintergrund, trägt allerdings einen großen Anteil zum Verbraucherschutz an den Finanzmärkten bei.
Nein. Zwar muss die Bundesbehörde eine Erlaubnis erteilen, bevor Finanzdienstleister am Markt bestimmte Leistungen anbieten. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedes einzelne Angebot von Banken, Versicherungsgesellschaften oder anderen Finanzdienstleistern überprüfen würde. Daher solltest du dich immer bewusst selbst mit Angeboten auseinandersetzen, um zum Beispiel die Risiken einer Geldanlage zu kennen.