Das private Sparen erhält in Deutschland vielfach Unterstützung durch Unternehmen mittels vermögenswirksamer Leistungen und weiterer Förderung durch den Staat. Arbeitnehmer:innen soll so beispielsweise eine eigene Wohnung ermöglicht oder die Vermögensbildung beschleunigt werden. Welche Rolle die Arbeitnehmersparzulage beim Aufbau von Startkapital spielt und wie du von ihr profitieren kannst, erfährst du in unserem Beitrag.
Wichtiges auf einen Blick
In vielen Unternehmen und im öffentlichen Dienst haben Beschäftigte, Beamte oder Soldaten Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Diese werden häufig aus Basis eines Tarifvertrages gezahlt. Nutzbar sind sie für die private oder betriebliche Altersvorsorge. Zahlreiche weitere Unternehmen gewähren den betrieblichen Zuschuss freiwillig.
Die vermögenswirksamen Leistungen werden bis in einer Höhe von höchsten 40 Euro gezahlt und lassen sich unter Umständen mit staatlicher Förderung aufstocken. Der staatliche Zuschuss wird bezeichnet als Arbeitnehmersparzulage. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitnehmersparzulage bildet das 5. Vermögensbildungsgesetz. Darin ist festgelegt, dass für in definierte Geldanlageformen investierte vermögenswirksame Leistungen mittels der Arbeitnehmersparzulage Förderung erhalten.
Die Geschichte der Arbeitnehmersparzulage beginnt 1961 mit der Verabschiedung des ersten Vermögensbildungsgesetzes. Anpassungen im Gesetzestext folgten 1989 und 1994. Anspruchsvoraussetzungen und Fördersummen werden vom Gesetzgeber jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Beschäftigte erhalten die staatliche Förderung entsprechend fester Höchstbeträge. Keine Rolle spielt dabei, ob ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen wegen vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung in voller Höhe bezahlt, oder ob Arbeitnehmer:innen eigene Mittel bei der begünstigten Anlagen einbringen und so einen Arbeitgeberzuschuss aufstocken.
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um einen im 5. Vermögensbildungsgesetz geregelten staatlichen Zuschuss für bestimmte Geldleistungen des Arbeitgebers, die dieser für den Arbeitnehmer:in in eine der gesetzlich erlaubten Anlageformen anlegt.
Bezeichnet werden solche Arbeitgeberzahlungen als vermögenswirksame Leistungen. Die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Staatlicher Förderung gibt es für Anlagen in Beteiligungen und beim Bausparen. Nicht gefördert werden Anlageformen wie Lebensversicherungen, Banksparpläne und betriebliche Altersvorsorge.
Während vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberleistungen ist die Arbeitnehmersparsparzulage eine Leistung des Staates. Grundsätzlich sind vermögenswirksame Leistungen eine Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage. Deren Anspruch hängt im Wesentlichen von der investierten Anlageform (Beteiligungssparen und Bausparen) und den vom Gesetzgeber bestimmten Einkommensgrenzen ab.
Anspruch auf Arbeitnehmersparanlage haben Beschäftigte auf vermögenswirksame Leistungen, die in Anlageformen wie Anlage in Beteiligungen (Wertpapiersparen), Bausparen und der Baukredittilgung investieren. Für die Arbeitnehmersparzulage gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Bei einer Verfügung vor Ablauf der Sperrfrist muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.
Bei Anlage in Beteiligungen geht es um Kapitalbeteiligungen im Rahmen eines Wertpapiersparvertrages (Aktienfonds, Investmentfonds, ETF) oder eines Beteiligungsvertrages.
Die über vermögenswirksame Leistungen in Beteiligungen investierte Summe wird mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent gefördert. Der maximale Förderbetrag pro Kalenderjahr sind 400 Euro für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Hier gilt ein Höchstbetrag von 800 Euro. Die höchstmögliche Arbeitnehmersparzulage liegt bei jährlich 80 Euro für Ledige und 160 Euro für Verheiratete.
Ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Dein Einkommen darf nicht mehr als 20.000 Euro Jahreseinkommen vor Steuer betragen. Für Verheiratete sind es 40.000 Euro. Bei den Einkommensgrenzen werden sonstige Kapitaleinkünfte nicht berücksichtigt.
Wer vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag investiert oder bei der Baukredittilgung verwendet, hat Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent.
Förderfähig sind Sparbeträge bis 470 Euro für Ledige (940 Euro Verheiratete). Die Höchstförderung beträgt 43 Euro für Ledige und bis zu 86 Euro für Eheleute.
Auch bei den Varianten Bausparen und Baukredittilgung ist die Berechtigung der Sparzulage an Einkommensgrenzen geknüpft. Hierbei sind die gesetzlich definierten Grenzen etwas niedriger als beim Beteiligungssparen.
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Beschäftigte, deren versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 17.900 Euro nicht übersteigt. Ehepaare haben den doppelten Einkommensbetrag von 35.800 Euro zur Verfügung.
Wissenswert ist auch, dass
Die Förderung von vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen von Bausparen vorrangig durch die Arbeitnehmersparzulage erfolgt.
… Sollte aus Einkommensgründen kein Anspruch auf die Sparzulage bestehen, kannst du die Wohnungsbauprämie bekommen, wenn du die dafür geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Die Wohnungsbauprämie wird für die Bausparbeiträge gewährt, für die zusätzlich zum Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage bestehen.
… Sparst du vermögenswirksam und besitzt zugleich einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, ist der Erhalt der Wohnungsbauprämie nur dann möglich, wenn du Barsparbeträge über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro hinaus zahlst.
Wie bereits obenstehend ausgeführt, sehen die Ausführungsbestimmungen im Vermögensbildungsgesetz Förderhöchstwerte für bestimmte Anlageformen vor. Es gelten folgende Förderhöchstwerte für Beteiligungssparen und Bausparen:
Beteiligungssparen | Bausparen & Baukredittilgung | |
Begünstigte Sparrate pro Jahr bis | 400 Euro Ledige (800 Euro Verheiratete) | 470 Euro Ledige (940 Euro Verheiratete) |
Zulagensatz | 20 % | 9 % |
Höchstförderungsbetrag pro Jahr | 80 Euro Ledige (160 Euro Verheiratete) | 43 Euro Ledige (86 Euro Verheiratete) |
Um von der staatlichen Förderung Gebrauch profitieren zu können, muss ein entsprechender Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beim für die Besteuerung zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Vereinfacht wurde das Ganze mit der Einführung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung im Jahr 2017.
Du musst in der Einkommensteuererklärung keine zusätzliche Bescheinigung über investierte vermögenswirksame Leistungen beifügen. Der Anbieter der Anlage übermittelt die notwendigen Daten auf elektronischem Weg an dein Finanzamt. Das funktioniert dann reibungslos, wenn eine Datenübermittlung durch den Anbieter erlaubt bzw. einer Datenabfrage durch das Finanzamt zugestimmt hast.
Die Einwilligung zur Datenübermittlung gilt als erteilt, indem du eine „1“ in die Zeile 91 des Einkommensteuerformulars schreibst.
Bist nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet und hast einen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage, solltest Du die Arbeitnehmersparzulage über die Einkommensteuererklärung (ESt 1, Mantelbogen) beantragen.
Die Arbeitnehmersparzulage lässt sich rückwirkend beantragen. Der rechtmäßige Anspruch laut Abgabenordnung (§ 169 AO) besteht bis zu vier Jahre nach Ende des jeweiligen Sparjahres. Du könntest eine Sparzulage von 2018 rückwirkend bei deiner Steuererklärung 2022 noch beantragen.
Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die für einen staatlich geförderten Zuschuss eine Sperrfrist vorsehen. Die Sperrfrist beträgt sieben Jahre. Die mit der Sparzulage geförderten Arbeitgebergeldleistungen (vermögenswirksamen Leistungen) erfordern somit ein längerfristiges anlegen.
Beim Beteiligungssparen (Fondssparplan oder ETF-Sparplan) beträgt der Einzahlungszeitraum regelmäßig sechs Jahre. Die Sperrfrist wird durch ein Ruhejahr komplettiert. Während der Ruhephase kommt es nicht Einzahlungen. Beim Bausparvertrag entfällt die Ruhephase von höchstens einem Jahr. Das hat zur Folge, dass während der Laufzeit ständig eingezahlt und der maximale Förderung gesichert wird.
Bei Kündigung des geförderten Vertrages über vermögenswirksame Leistungen vor Ablauf der Sperrfrist muss der VL-Sparer:in die bis dato erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen.
In bestimmten Ausnahmefällen ist eine sogenannte prämienunschädliche Verfügung zulässig. Beim Eintreten folgender Situationen, darf die Förderung in kompletter Summe trotzdem behalten werden:
Lebenssituationen ändern sich. Vermögenswirksame Leistungen besitzen durchaus Flexibilität. Es gibt Alternativen zur Kündigung, mit denen dir der Anspruch auf gezahlte Sparzulage erhalten bleibt.
Einen Vertrag kannst du ruhen lassen. Du kündigst den Vertrag nicht, sondern nimmst keine Einzahlungen mehr vor. Sind beispielsweise fünf Jahre der Sperrfrist vorbei, läuft der Vertrag noch zwei Jahre. In dieser Zeit werden keine Sparzulagen mehr gezahlt. Du profitierst von eventuellen Wertsteigerungen deiner Wertpapieranlage oder von Zinsen beim Bausparen. Die Sparzulage aus den ersten fünf Vertragsjahren ist dir sicher.
Den VL-Sparvertrag kannst du zu einem neuem Arbeitgeber mitnehmen. Die Weiterführung ist möglich, wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls vermögenswirksame Leistungen zahlt. Ist das der Fall, teilst du dem Anbieter des Sparvertrages die Daten des neuen Arbeitgebers mit und dieser kann die Einzahlungen fortsetzen.
Eine weitere Alternative zur Kündigung ist, den Vertrag privat zu besparen. Sinnvoll kann das sein, wenn der Vertrag längere Zeit gelaufen ist und der neue Arbeitgeber keine VL zahlt. Damit sicherst du dir weiterhin den Anspruch auf die staatliche Förderung oder Zinsen auf Sparguthaben.
Mit der Arbeitnehmersparzulage werden vermögenswirksame Leistungen gefördert. Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer:in im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage sind daher im engen Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen zu betrachten.
Vermögenswirksame Leistungen werden als Lohn aus nichtselbständiger Arbeit bewertet und sind nicht steuerfrei. Sie unterliegen der Lohnsteuer und weiteren Abgaben.
Wenn dein Bruttolohn im Monat 2.350 Euro beträgt und weitere 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen hinzukommen, dann wird der Lohnsteuersatz auf die Lohnsumme von 2.390 Euro angewendet.
Die Arbeitnehmersparzulage ist als staatlicher Zuschuss steuerfrei. Allerdings muss sie jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Auf Kapitalerträge wird in Deutschland die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Anbieter in Deutschland führen die Abgeltungssteuer automatisch ein und überweisen sie an das Finanzamt.
Wenn du dir deinen VL-Sparvertrag nach sieben Jahren oder aus bestimmten Gründen vorzeitig auszahlen lässt, werden die in dieser Zeit aufgelaufenen Erträge besteuert. Hast keinen Gewinn erzielt, musst du keine Steuern bezahlen. Eine Auszahlung der Zinserträge während der Sperrfrist ist bei VL-Sparverträgen nicht vorgesehen.
Da es sich bei VL-Sparverträgen um Sparen im kleineren Stil handelt, lässt sich die Besteuerung der jährlichen Erträge zuverlässig mit einem Freistellungsauftrag verhindern. Die Besteuerung der Fondsgewinne, Zinserträge oder Dividenden erfolgt jährlich und endgültig bei Auflösung des Sparvertrages.
Über den beim Anbieter eingereichten Freistellungsauftrag bleiben pro Kalenderjahr Kapitalerträge bis 801 Euro Ledige (1.602 Euro Verheiratete) steuerfrei. Damit dürfte sich das Thema Abgeltungssteuer im Zusammenhang mit VL-Sparen und Arbeitnehmersparzulage erledigt haben.
Arbeitnehmersparzulage – staatlicher Zuschuss beim VL-Sparen
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss, mit dem der Gesetzgeber das private Sparen im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen fördert.
Als staatliche Leistung ist die Sparzulage nicht beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Da sie kein Bestandteil des Arbeitsentgelts ist, unterliegt der Zuschuss nicht der Steuer.
Sieben Jahre bis zur Verfügung über das Sparkapital und die Arbeitnehmersparzulage aus dem VL-Sparvertrag scheinen eine lange Zeit zu sein. Du kannst bereits nach sechs Jahren einen nächsten Sparvertrag starten. Bei Arbeitgeberwechsel kannst du den Vertrag ruhen lassen, mitnehmen oder privat weiter selbst finanzieren.
400 Euro für Beteiligungssparen im Jahr ergeben nach sieben Jahren ein Kapital von 2.800 Euro zuzüglich Wertsteigerung und Zinsen plus 560 Euro Arbeitnehmersparzulage. Dabei hast du im besten Fall selbst keinen Euro investiert – Es lohnt sich!
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Bausparverträge werden mit einer Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent gefördert. Die maximale Summe liegt bei 470 Euro pro Jahr. Mehr Förderung gibt es mit 20 Prozent beim Beteiligungssparen.
Die Arbeitnehmersparzulage musst du im Rahmen der Steuererklärung beantragen. Stimmst du der Datenübermittlung, holt sich das Finanzamt die notwendigen Angaben von Anbieter deines Sparvertrages. Geht alles klar, wird die Sparzulage gesammelt und dem Vertrag nach Ablauf der Sperrfrist gutgeschrieben.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Beschäftigte, die über ihren Arbeitgeber in vermögenswirksame Leistungen investieren und bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Beim Bausparen liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 Euro, beim Beteiligungssparen bei 20.000 Euro jeweils für Ledige. Verheirateten steht jeweils der doppelte Betrag zu.
Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage kann man dann zusammen erhalten, wenn Barsparbeträge über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro hinaus gezahlt werden.
Du kannst durch den Abschluss eines Aktienfondssparplans und eines Bausparvertrages zwei Mal den staatlichen Zuschuss bekommen. Je nach Einzahlung entsteht ein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage jeweils bis zur Höchstgrenze.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt gezahlte Geldleistungen des Arbeitgebers für Beschäftigte, die vermögenswirksam angelegt werden und der Lohnsteuer und Beitragspflicht unterliegen. Hingegen ist die Arbeitnehmersparzulage ein staatlicher und steuerfreier Zuschuss, der den privaten Vermögensaufbau unterstützen soll.