Die meisten Kredite werden von Banken vergeben. Darüber hinaus existieren ebenfalls einige Arbeitgeber:innen, die dazu bereit sind, den jeweiligen Mitarbeiter:innen einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Man spricht in dem Zusammenhang von einem sogenannten Arbeitgeberdarlehen.
In unserem Beitrag erfährst du, was ein Arbeitgeberdarlehen ist und was Inhalte und Zweck des jeweiligen Darlehensvertrages sind. Ferner gehen wir darauf ein, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeberdarlehen vergeben wird und was die möglichen Vor- sowie Nachteile sind.
Das Wichtigste im Überblick
Vereinfacht dargestellt handelt es sich Arbeitgeberdarlehen um ein Darlehen, welches Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellen können. Bis auf die Tatsache, dass in dem Fall nicht Banken als Kreditgeber:innen auftreten, sondern stattdessen Unternehmen als Arbeitgeber:innen, handelt es sich um einen ganz gewöhnlichen Kredit. Im Rahmen des Mitarbeiterdarlehens sind die jeweiligen Arbeitgeber:innen somit Kreditgeber:innen, während Arbeitnehmer:innen in die Rolle der Kreditnehmer:innen schlüpfen.
Meistens haben die Mitarbeiter:innen bei den Arbeitgeberdarlehen einen Zinsvorteil, wenn ein Vergleich zu marktüblichen Bankdarlehen gezogen wird. Aufgrund dieses Zinsvorteils sind Arbeitgeberdarlehen durchaus auf Seiten der Arbeitnehmer:innen beliebt, werden allerdings keineswegs von den Arbeitgeber:innen an alle Mitarbeiter:innen ausgezahlt.
Im Hinblick auf die jeweiligen Darlehensverträge gibt es beim Arbeitgeberdarlehen keine besonderen gesetzlichen Regelungen, sondern es gelten wie bei allen Verbraucherkreditverträgen die entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, also des BGB. Trotzdem sollte auch in diesen jeweiligen Darlehensverträgen festgehalten werden, zu welchem Zweck der Kredit vergeben wird. Rechtlich handelt es sich übrigens oft um einen privaten Darlehensvertrag.
Das kann zum Beispiel zur teilweisen Finanzierung eines Immobilienkaufs sein oder für die Anschaffung eines Autos. Darüber hinaus gibt es einige wesentliche Inhalte, die im Rahmen des Darlehensvertrages schriftlich festgehalten werden sollten. Dazu zählen in erster Linie:
Neben diesen Formalitäten sollte es ebenfalls ein Inhalt des Arbeitgeberdarlehens mit dem jeweiligen Vertrag sein, was im Detail passiert, wenn das entsprechende Arbeitsverhältnis beendet wird. Oft wird vereinbart, dass der Darlehensvertrag dann ganz normal weiterläuft.
Auch wenn es in der Regel nicht das Ziel der Arbeitgeber:innen ist, mit dem Arbeitgeberdarlehen hohe Zinsgewinne zu erzielen und damit zusätzliche Einnahmen zu generieren, so wird der Kredit dennoch nicht allen Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt. Stattdessen bewerten auch die entsprechenden Arbeitgeber:innen die Bonität der Mitarbeiter:innen, bevor sie das Geld zur Verfügung stellen. Darüber hinaus gibt es unter Umständen gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind, insbesondere nach Paragraph 491 BGB, sollte es sich bei den entsprechenden Mitarbeiterdarlehen um Verbraucherdarlehen handelt.
In vielen Fällen wird ein solches Arbeitgeberdarlehen aus den folgenden Gründen und Finanzierungsanlässen von den jeweiligen Mitarbeiter:innen angefragt:
Sollte es sich um eine größere Darlehenssumme handeln, dann fordern auch manche Arbeitgeber:innen von ihren Mitarbeiter:innen eine Sicherheit für den Kredit. Zudem wird unter Umständen der Arbeitslohn im Zuge einer Gehaltsabtretung als weitere Sicherheit entgegengenommen. Kennzeichnend für ein Mitarbeiterdarlehen ist ferner, dass meistens sehr individuelle Konditionen gelten, die zum Beispiel auch vom marktüblichen Zinssatz abweichen können. Die Zinssätze machen die Arbeitgeber:innen meistens von den folgenden Faktoren abhängig:
Innerhalb des Arbeitgeberdarlehens ist es zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen meistens möglich, die Konditionen sehr frei zu vereinbaren. Insbesondere den Zinssatz machen viele Arbeitgeber:innen jedoch von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem von der Stellung der Mitarbeiter:innen im Unternehmen. Zinsvorteile sind bei Mitarbeiterdarlehen häufig anzutreffen, da die Zinsen oft geringer als ein marktüblicher Zinssatz seitens der Banken sind.
Bevor du dich dafür entscheidest, ein von(m) Arbeitgeber:in angebotenes Mitarbeiterdarlehen in Anspruch zu nehmen, solltest du dich über die Vorteile und die Nachteile informieren. Dazu gehört auch, dass du dir die vertraglichen Details genau anschaust, denn natürlich bist du an die einmal getroffene Vereinbarung getroffen.
Zudem solltest du darauf achten, dass dir auf Grundlage deines Arbeitsverhältnisses möglichst gute Konditionen angeboten werden, die im besten Fall mit einem Zinsvorteil gegenüber einem gewöhnlichen Bankkredit einhergehen sollten. Kommen wir jetzt aber zu den Vorteilen eines Arbeitgeberdarlehens, die es sowohl auf Seiten der Arbeitgeber:innen als auch der Mitarbeiter:innen gibt, nämlich:
Neben diesen Vorteilen gibt es nur wenige Nachteile bzw. Risiken. Zwei mögliche Nachteile aus Sicht der Arbeitgeber:innen können darin bestehen:
Es gibt ferner auch auf Seiten der Arbeitnehmer:innen zwei mögliche Nachteile, die Mitarbeiterdarlehen beinhalten können. Dazu gehört zum einen die Tilgung, die oft deutlich höher als bei vergleichbaren Bankkrediten ist. Dadurch ist eventuell auch die monatliche Belastung in Form der Darlehensrate größer. Zum anderen findet eine starke Bindung der Arbeitnehmer:innen an die Arbeitgeber:innen statt. Das kann durchaus im Hinblick auf ein später geplantes Kündigen ein Nachteil sein, wenn es um die gewünschte Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht.
Was die Aus- und Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens angeht, sollten auch diese Details vertraglich festgehalten werden. Normalerweise wird das Mitarbeiterdarlehen sofort nach der Genehmigung durch die Arbeitgeber:innen ausgezahlt. Die Rückzahlungen beginnen in der Regel im nächsten Monat und in Form von Kreditraten, wie sie auch bei einem Bankdarlehen üblich sind. So besteht die Darlehensrate natürlich zum einen aus dem Zins und zum anderen aus der Tilgung.
Bei einem Vergleich mit einem Bankdarlehen ist vor allen Dingen der Effektivzinssatz relevant, da dieser sämtliche Kosten beinhaltet. Oftmals wird bezüglich der Rückzahlung des Darlehens mit den jeweiligen Arbeitgeber:innen vereinbart, dass die Darlehensrate direkt auf Grundlage das Gehaltes abgezogen wird. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber:innen die Kreditrate vom Nettogehalt abziehen, sodass den Arbeitnehmer:innen entsprechend weniger Lohn ausgezahlt wird.
Bei einem Arbeitgeberdarlehen gibt es häufiger einen sogenannten geldwerten Vorteil für die Mitarbeiter:innen. Dieser Vorteil besteht in einem günstigeren Zinssatz im Vergleich zu den marktüblichen Kreditzinsen. Derartige Zinsvorteile müssen im Rahmen der Lohnsteuer versteuert werden. Allerdings nur dann, wenn die vorhandene Restschuld am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraumes mehr als 2.600 Euro beträgt. Das wird allerdings oft über einen längeren Zeitraum der Fall sein, denn meistens belaufen sich die Kreditsummen auf mindestens 5.000 bis zu 50.000 Euro.
Nicht selten passiert es, dass Mitarbeiter:innen kündigen, bevor das Arbeitgeberdarlehen vollständig getilgt ist. Was dann bezüglich der weiteren Rückzahlung geschieht, sollte im entsprechenden Vertrag festgeschrieben sein. In der Praxis gibt es dazu meistens eine der folgenden Regelungen:
Zu beachten ist dabei, dass die sofortige Rückzahlung vom Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit sehr kritisch gesehen wurde. Da die Arbeitsverhältnisse normalerweise nicht in direkter Verbindung mit dem Arbeitgeberdarlehen stehen sollen, ist es in der Regel nicht zulässig, dass Arbeitgeber:innen das Darlehen nach einer Kündigung das Arbeitsverhältnisses sofort fällig stellen. Dies wäre nach Ansicht der Bundesrichter eine unangemessene Benachteiligung.
Aufgrund des meistens günstigen Zinssatzes stellt das Arbeitgeberdarlehen für viele Mitarbeiter:innen einen Vorteil gegenüber klassischen Bankdarlehen dar. Die getroffenen Vereinbarungen sind oft sehr individuell und auch die Zinskondition ist nicht vorgeschrieben. Du solltest lediglich darauf achten, dass im Rahmen des Vertrages alle wichtigen Eckdaten des Kredites festgehalten werden, wie zum Beispiel der Zinssatz, die Laufzeit und die Rückzahlungsmodalitäten.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Da es sich bei Arbeitgeberdarlehen meistens um Verbraucherdarlehen handelt, ist es vorgeschrieben, dass die entsprechenden Verträge schriftlich abzuschließen sind. Selbst dann, wenn das Mitarbeiterdarlehen nicht unter die Verbraucherdarlehen fällt, ist dies aus Beweisgründen ohnehin empfehlenswert.
Die Arbeitgeber:innen profitieren vor allem dadurch, dass sie die jeweiligen Mitarbeiter:innen stärker an das Unternehmen binden. Zudem ist es für die Arbeitnehmer:innen positiv, wenn sie eine Art Vertrauensvorschuss von ihren Arbeitgeber:innen erhalten.
Wie hoch der Kreditbetrag beim Arbeitgeberdarlehen ist, können die jeweiligen Arbeitgeber:innen selbst festlegen. Somit gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für derartige Kredite, was den maximalen Darlehensbetrag angeht.
Natürlich sind Arbeitgeber:innen nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeiter:innen ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um eine rein freiwillige Leistung. Schon gar nicht muss der Kredit zinslos sein, auch wenn einige Arbeitgeber:innen keinen Zins verlangen.
Arbeitgeber:innen haben das Recht, den Kredit zu kündigen. Jedoch ist dabei die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten. Allerdings gibt es unter Umständen Einschränkungen, die der Arbeitgeber im Hinblick auf die Kündigung zu beachten hat.
Es gibt durchaus in manchen Kreditverträgen die Klausel, dass der Arbeitgeberkredit sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom den Mitarbeiter:innen zurückzuzahlen ist. Das Bundesarbeitsgericht hat solchen Vereinbarungen allerdings in der Vergangenheit eine Absage erteilt, da es sich dann um eine unzumutbare Benachteiligung der Arbeitnehmer:innen handeln würden. Deshalb muss ein Arbeitgeberdarlehen in der Praxis meistens nicht sofort nach der Kündigung in vollem Umfang zurückgezahlt werden.