Bei Aktiengewinnen fallen mittlerweile immer Steuern an. Früher gab es noch ein Gesetz, das Gewinne aus Aktien ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei gestellt hat. Dies ist aber nicht mehr der Fall. Dementsprechend gehen wir in diesem Artikel darauf ein, wie du mithilfe von Freibeträgen Steuern sparen kannst. Zudem erklären wir dir welche Steuern anfallen, wann diese Steuern anfallen und was du bei der Versteuerung von Kapitalerträgen beachten musst. Außerdem erfährst du, wie die Versteuerung von ausländischen Aktien funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
Gewinne aus Aktien sowie Dividendeneinnahmen müssen Anleger:innen immer versteuern, denn sie unterliegen ebenso wie andere Kapitalerträge der sogenannten Abgeltungsteuer. Dies war aber nicht immer so. Wurden Aktien noch im Jahr 2008 oder früher erworben, dann waren realisierte Kursgewinne komplett steuerfrei, wenn die Aktien über mindestens ein Jahr lang gehalten wurden. Nur bei einer früheren Veräußerung fielen Steuern an. Dies hat sich allerdings zum 01.01.2009 geändert. Denn dann wurde die Abgeltungsteuer in Deutschland eingeführt. Seitdem müssen Gewinne aus Aktien immer versteuert werden, egal wie lange die Aktien insgesamt gehalten wurden.
Gewinne aus Aktien müssen immer dann versteuert werden, wenn sie realisiert werden. Das bedeutet, dass solange du deine Aktien nicht verkaufst, auch keine Steuern anfallen. Solltest du allerdings Kursgewinne mit Aktien erzielen und deine Anteile dann mit Gewinn verkaufen, dann fallen hierauf Steuern im Moment der Veräußerung an. Dabei müssen sich Anleger:innen allerdings keine großen Gedanken über den Prozess der Versteuerung machen. Denn dies übernimmt die depotführende Bank automatisch für die Investor:innen.
Wenn du also Aktien verkaufst und Gewinne damit erzielst, dann berechnet deine Bank die zu zahlende Steuer hierauf und behält diese automatisch ein. Du selbst musst hier nicht selbst tätig werden. Dabei verrechnet die Bank allerdings auch durch Aktien generierte Verluste mit deinen Gewinnen. Solltest du also vorher Aktien mit Verlust verkauft haben und diese Verluste deine erzielten Gewinne übersteigen, dann fallen keine Steuern an und die Bank schreibt dir den vollen Betrag auf dein Konto gut.
Auf Aktiengewinne, die den Freibetrag nicht überschreiten, fallen ebenfalls keine Steuern an.
Auf Aktien fällt die sogenannte Abgeltungsteuer an. Sie beträgt 25% des realisierten Gewinns. Zusätzlich dazu wird noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Abgeltungssteuer erhoben. Dies führt zu einer Besteuerung von insgesamt 26,375% auf Gewinne aus Aktien. Wenn Anleger:innen Aktien kaufen und Mitglied einer Kirche sind, dann kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Die Höhe der Kirchensteuer unterscheidet sich je nach Bundesland. Sie beträgt in der Regel zwischen 8 % und 9 %.
Auf Aktiengewinne fallen demnach Steuern in Höhe von mindestens 26,375 % an, diese sind für jeden verpflichtend. Denn die Kirchensteuer lässt sich vermeiden, indem man aus der Kirche austritt.
Im Jahr des Austritts fällt die Kirchensteuer trotzdem noch an. Erst im Folgejahr fällt diese zusätzliche Steuer komplett weg.
Bei Erträgen aus Kapitalvermögen kann ein Freibetrag in Anspruch genommen werden. Dieser beträgt für eine einzelne Person 801 Euro. Für ein verheiratetes Paar gilt ein Freibetrag in Höhe von 1.602 Euro. Einkommen aus Kapitalerträgen, welches diesen Betrag nicht übersteigt, ist komplett steuerfrei. Das bedeutet, erzielst du in einem Kalenderjahr maximal 801 Euro an Dividenden und Kursgewinnen, dann fallen hierfür keine Steuern an und die Bank zahlt den vollen Betrag auf dein Konto aus. Notwendig hierfür ist allerdings, dass du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag gestellt hast.
Du musst also selbst tätig werden, um vom Freibetrag zu profitieren. Dabei kann der Freibetrag auch auf mehrere Bankkonten aufgeteilt werden, wenn du Kapitalerträge bei mehreren Banken generierst. Dabei solltest du aber unbedingt beachten, dass der Freibetrag insgesamt bei maximal 801 Euro liegt. Die Summe, die bei den verschiedenen Banken als Freibetrag angegeben ist, darf diesen Betrag also nicht überschreiten. Hast du nur eine Bank, über die du Kapitalerträge erzielst, dann kannst du einfach die volle Höhe angeben.
Obwohl Kinder noch minderjährig sind, so gelten sie doch als vollwertige Steuerzahler. Das bedeutet, dass Eltern Geld im Namen des Kindes anlegen und dadurch Steuern sparen können. Denn durch die Einstufung des Kindes als vollwertiger Steuerzahler gelten auch der Sparerpauschbetrag und der Grundfreibetrag. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 801 Euro pro Jahr und betrifft Kapitalerträge. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2022 bei 9.984 Euro. Einkommen bis hin zu dieser Höhe ist komplett steuerfrei.
Haben Eltern also ihre Freibeträge bereits ausgeschöpft, dann können sie Geld im Namen ihres Kindes anlegen, um von weiteren Freibeträgen zu profitieren. Allerdings darf das Geld dann wirklich nur für das Kind verwendet werden, da das Geld offiziell nicht mehr den Eltern gehört, sondern ihrem Kind. So kann das im Namen des Kindes investierte Kapital zum Beispiel für die Ausbildung des Kindes eingesetzt werden. Erfährt das Finanzamt allerdings, dass das Geld für andere Zwecke missbraucht wird und nicht dem Kind dient, müssen die eingesparten Steuern nachgezahlt werden. Zusätzlich dazu muss noch eine Strafe bezahlt werden.
Erhält dein Kind Kapitalerträge in Höhe von über 5.901 Euro in einem Jahr, dann fallen für das Kind Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse an. Dies ist jedoch nicht relevant, wenn dein Kind privat versichert ist.
Bei der Versteuerung von ausländischen Aktien kommt es zu Besonderheiten. Wenn du also Aktien an Börsen außerhalb Deutschlands kaufst und verkaufst oder über Anteile an einem Fonds verfügst, welcher ausländische Aktien besitzt, dann gilt für die Versteuerung die Quellensteuer des jeweiligen Landes. Diese unterscheidet sich je nach Land sehr stark. Die Quellensteuer wird im Ausland einbehalten und kann in den meisten Fällen auf die Abgeltungsteuer in Deutschland angerechnet werden. Denn Deutschland hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Dabei haben sich das deutsche Finanzamt und die Finanzbehörden des anderen Landes auf einen Steuersatz geeinigt, welcher maximal von deutschen Anleger:innen zu zahlen ist. Oftmals beträgt dieser Steuersatz 15%. Die USA zum Beispiel erheben eine Quellensteuer in Höhe von 30%. Wenn du jetzt also eine Dividende in Höhe von 1.000 Euro aus den USA erhalten würdest, dann müsstest du auf diese Dividende 300 Euro an Quellensteuern zahlen.
Durch das DBA zwischen den USA und Deutschland reduziert sich dies aber auf 150 Euro, die direkt von der Dividende abgezogen werden. Bei anderen Ländern kann es allerdings auch vorkommen, dass erstmal die volle Quellensteuer abgezogen wird und Anleger:innen eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuer beantragen müssen.
Nicht nur die Quellensteuer unterscheidet sich stark zwischen den einzelnen Ländern, sondern auch die Zeit, die bis zur Erstattung vergeht. Länder wie die Schweiz und Österreich erstatten die zu viel gezahlte Steuer innerhalb von Wochen, während sich beispielsweise Italien Jahre lang Zeit dafür lässt.
Gewinne aus Aktien, die ab dem 01.01.2009 erworben wurden, müssen unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Dabei fällt die sogenannte Abgeltungsteuer an, die 25% beträgt. Zusätzlich dazu fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Abgeltungsteuer an, sodass sich die Steuer insgesamt auf 26,375% beläuft. Wer in der Kirche ist, für den kommt die Kirchensteuer noch obendrauf. Aktiengewinne müssen immer dann versteuert werden, wenn sie realisiert werden, also erst bei einem Verkauf.
Dabei müssen sich Anleger:innen aber nicht selbst um die Versteuerung kümmern. Die depotführende Bank übernimmt die Festsetzung und die Abführung der Steuer. Das bedeutet, dass die Steuer bei einem Verkauf automatisch abgeführt wird. Steuern können gespart werden, indem ein Freibetrag eingerichtet wird. Dadurch sind die ersten 801 Euro an Einnahmen aus Kapitalerträgen steuerfrei. Bei der Versteuerung ausländischer Aktien fällt die Quellensteuer des jeweiligen Landes an. Diese wird in der Regel reduziert und auf die Abgeltungsteuer angerechnet, da Deutschland über viele Doppelbesteuerungsabkommen verfügt.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Beim Verkauf von Aktien fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% an. Zusätzlich dazu wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% erhoben. Wer Mitglied in der Kirche ist, der zahlt hierauf noch Kirchensteuer.
Bei der Besteuerung von Aktien gilt der sogenannte Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro. Bei verheirateten Paaren beträgt dieser 1602 Euro. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind demnach steuerfrei.
Anleger:innen müssen bei der Versteuerung von Aktien nicht selbst tätig werden. Denn die Festsetzung und die Abführung der anfallenden Steuern übernimmt die depotführende Bank.
Die Steuer auf Aktiengewinne beträgt insgesamt 26,375% zusätzlich eventuell anfallender Kirchensteuer. Diese beträgt je nach Bundesland 8% bis 9%.
Bei ausländischen Aktien fällt die Quellensteuer des jeweiligen Landes an. Da Deutschland viele Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, wird die Quellensteuer oft reduziert und auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet.