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Vermieter:innen können Mietschulden durch Pfändung begleichen. Pfändbare Gegenstände dürfen verkauft oder versteigert werden. Mieter:innen sollten Mietzahlungen pünktlich leisten, um Pfändungen zu vermeiden.
Schönheitsreparaturen umfassen dekorative Arbeiten wie Streichen und Tapezieren. Ohne vertragliche Regelung müssen Vermieter:innen diese Arbeiten übernehmen. Unwirksame Klauseln können Mieter:innen ignorieren, was oft zu Streit führt.
Wohnungsübergabeprotokolle dokumentieren den Zustand einer Mietwohnung bei Ein- und Auszug. Schäden und Mängel werden festgehalten, um Streitigkeiten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen zu vermeiden. Ein solches Protokoll schafft Rechtssicherheit und schützt vor unerwarteten Kosten.
Pauschale Tierhaltungsverbote sind unzulässig, Kleintiere wie Hamster sind erlaubt. Die Haltung von Großtieren wie Kampfhunden erfordert jedoch eine Erlaubnis. Verstöße gegen Haltungsverbote können zur Kündigung führen.
Mieterselbstauskunft enthält persönliche und finanzielle Informationen potenzieller Mieter:innen. Obwohl nicht verpflichtend, erhöht sie die Chancen auf eine Wohnung erheblich. Vermieter:innen können so die Zuverlässigkeit der Mietzahlungen besser einschätzen.
Mietpreisbremse begrenzt seit 2015 Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten. Bundesländer bestimmen selbst, wo diese Regelung gilt. Ausnahmen gibt es für Neubauten und umfassend sanierte Immobilien.
Rückwirkende Mietminderungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Mieter:innen dürfen vom Mangel nichts gewusst haben und dieser muss von Anfang an bestanden haben. Auch falsche Flächenangaben können eine rückwirkende Mietminderung rechtfertigen.
Mietkautionen bieten Vermieter:innen Sicherheit bei Schäden oder Mietausfällen. Gesetzlich dürfen maximal 3 Nettokaltmieten als Kaution verlangt werden. Zahlungen können in drei Raten erfolgen und müssen verzinst angelegt werden.
Mieter:innen haben Anspruch auf Kautionsrückzahlung nach Mietende. Vermieter:innen dürfen unter bestimmten Umständen die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten. Angemessene Überprüfungsfristen von 3 bis 6 Monaten gelten.
Staffelmieten ermöglichen regelmäßige Mieterhöhungen und greifen auch bei Mietpreisbremsen. Eine feste Staffelung muss mindestens ein Jahr betragen. Keine zeitliche Begrenzung für die Gültigkeit der Staffelmiete.